juanita schrieb:Mein Fehler, ich hätte DDR schreiben müssen.
86 hatte der Partner einer Kollegin abends auf dem Marktplatz "Hoch lebe Jaruzelski" gerufen und er wurde für längere Zeit in die Psychiatrie verbracht.
Jedenfalls ist, es wenn man Menschen, die gegen Quarantäne-Vorschriften verstossen, keine medizinisch zu rechtfertigende Massnahme, denjenigen dann in eine Psychiatrie zu befördern.
Weil eine Psychiatrie für die Behandlung psychisch Kranker ausgerüstet ist, und das sind "Quarantäne-Brecher" erst einmal nicht - es sei denn sie haben zusätzliche eine solche Erkrankung, und auch die rechtfertigt nach deutschem Recht nicht per se eine Einweisung.
Und dem Sinn und Zweck einer Isolation eines tatsächlich oder potentiell Infizierten dient eine Zwangs-Psychiatrisierung jedenfalls auch nicht besonders zielführend. Weil die Person innerhalb der Psychiatrie ja dann ihrerseits isoliert werden muss und dazu sind die meisten Psychiatrie-Stationen gar nicht oder nur bedingt ausgerüstet. Das Personal muss dann im Übrigen ja auch Schutzkleidung tragen wie in einer Intensicstation.
Also ist der Sinn so einer Massnahme überwiegend Abschreckung, Einschüchterung, weniger die faktische Durchsetzung der Quarantäne der betroffene Person.
Ist wirklich eine Massnahme, wie man sie aus autoritären Regimen kennt, und die gegen Regimegegner zur Einschüchterung eingesetzt wird, und deshalb mMn nicht nur fragwürdig, sondern destaströs in der Aussenwirklung und für mich abzulehnen.
Andante schrieb:Man sollte dem Freistaat Sachsen zutrauen, dass er die Gesetze kennt.
Sollte man. Was nicht heisst, dass man sich drauf verlassen kann.
Man darf aber gespannt sein, wie das BGH zu etlichen solcher im rechtlichen Graubereich vollzogenen Massnahmen und auch der Aussetzung von Grundrechten nachträglich entscheiden wird.