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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:22
Zitat von AurieleAuriele schrieb:Ich würde die Schulen zumindest noch bis Mitte Mai zulassen und dann schauen wie die Situation aussieht.
Natürlich, ich würde auch eine Schließung bis nach den Sommerferien im Auge behalten.
Es geht mir auch nicht darum das die Schulen so schnell wie nur möglich wieder öffnen sollen.
Es muss schon ein Zeitraum sein, der passend ist. Aber ich denke man sollte nicht so lange warten, bis evtl. irgendwann im nächsten Jahr ein Impfstoff auf den Markt kommt. Wer weiß wie lange es dauert bis genug Menschen geimpft sind.
Aber ich finde es sollte dann auch die allgemeine Schulpflicht in Kraft treten, sobald die Schulen regulär öffnen. Bei Enzellfällen, wie dem schwer vorerkranktem Vater, muss man halt sehen was nötig und möglich ist.
Evtl. Fernunterricht, oder eine Isolierung solch schwer vorerkrankter Personen, die dann als erste von einem möglichen Impfstoff profitieren sollten.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:24
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Ich erdreiste mich auch zu erwähnen, dass die verantwortliche Ministerin Petra Köpping die Grundlagen ihres Rechtsverständnis' noch zu DDR-Zeiten und als SED-Mitglied erlernte.
Was für ein Blödsinn!
Was soll das aussagen?
"Die ist damals in der DDR zur Schule gegangen und weiß deswegen nicht, was demokratische Prinzipien sind!"
Ich verstehe echt nicht, wie Leute hier Quarantäne- Verweigerer in Schutz nehmen können.
Deine Freiheit endet spätestens da, wo du andere gefährdest, deswegen gibt es z.B. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, darf nicht jeder eine Waffe haben, etc.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:30
Nochmal zur Psychiatrie - eine Zwangseinweisung ist auch so schon rechtlich gegeben und rechtens, wenn eine Person sich selbst oder andere nachweislich gefährdet, ganz ohne Corona.. das ist also jetzt nicht ein plötzlich total neuer Sach- und Tatbestand der da erfunden wurde, es wurde lediglich nochmal präzisiert dass es auch bei Corona gilt..

EDIT: ich sehe aber gerade beim Nachschlagen nur bei Nachweis einer psychischen Krankheit.. wird aber sicher in vielen Fällen bei Suizid oder Amoklauf erst im Nachhinein bestätigt oder nicht, nach dem wegsperren..


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:31
Das halte, ich jetzt nicht unbedingt für erbaulich, denn wenn man sich wieder anstecken kann haben wir den Salat.
Immunität von größter Bedeutung
Die Frage, ob sich von einer Infektion genesene Menschen erneut am Coronavirus anstecken können, ist von internationaler Bedeutung. Viele Länder setzen darauf, dass von einer Coronavirus-Infektion geheilte Menschen eine Immunität gegen das Virus entwickeln und mit der Zeit ein genügend größer Bevölkerungsteil immun gegen die Krankheit ist, um ein Wiederaufleben der Pandemie zu verhindern.
https://orf.at/stories/3161420/

Man kann also nur hoffen, dass die Testergebnisse falsch sind, oder dass es eine mutierte Form gibt, die aber weniger ansteckend ist.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:33
Zitat von CognitionCognition schrieb:Wer weiß, dass er andere gefährdet und es trotzdem tut, den kann man unter dissozialer Auffälligkeit bis hinzu Dissozialer Störung einordnen.
Natürlich kann man nicht von einer gesunden Psyche reden, wenn man andere bewusst gefährdet.
Das wäre sehr neu für mich wenn das gesund wäre
Ich weiß nicht, ob die ganzen rücksichtslosen Menschen gleich an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leiden. Es gibt so viele rücksichtslose Menschen und das bei bester psychischer Gesundheit.

Und ich glaube auch nicht, dass die Menschen ihre Quarantäneauflagen aus der Motivation heraus verletzen/missachten, nur um anderen Menschen damit zu schaden. Zumindest die Meisten bestimmt nicht.

Gegen die eigentlichen Auflagen wird natürlich wenn vorsätzlich verstoßen.
Die Gefahr für andere Menschen wird dabei aber entweder billigend in Kauf genommen ("bedingt" vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ist schon noch ein Unterschied zum vorsätzlichen Handeln, obwohl es vor Gericht zum selben Ergebnis führen kann) - oder das Fehlverhalten ist diesen Menschen wirklich nicht in so einem Ausmaß bewusst, sodass sie am Ende vielleicht doch nur fahrlässig handeln, fahrlässig andere Menschen in Gefahr bringen, dieses aber keinesfalls beabsichtigt und auch nicht billigend in Kauf genommen haben.

Allgemein mal:
Zugegeben, jeder Mensch dürfte mittlerweile ausreichend aufgeklärt sein. Auch den nötigen Verstand, die nötige Einsicht besitzen. Auch was das eigene Fehlverhalten für Folgen haben kann. Folgen für andere Menschen, sehr viele Menschen.

Fehlverhalten in der momentanen Krise und die Gefährdung anderer durch dieses Fehlverhalten dürfte also in den meisten Fällen schon billigend in Kauf genommen werden, obwohl selbstverständlich nicht jedes Fehlverhalten auch gleich einen Straftatbestand darstellen würde. Es dürfte sich meistens um Ordnungswidrigkeiten handeln, die begangen werden.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:35
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Doch habe ich. Und die Schulpflicht sollte natürlich wieder greifen, sobald die Schulen wieder öffnen.
Warum also isoliert sich nicht der Vater, dafür aber können die Kinder wieder in die Schule? Je nach dem wann diese wieder öffnen.
Er wird wohl nicht der einzige Betroffene sein. Wie soll isolieren gehen in einer kleinen Wohnung? Vater bekommt ein Zimmer in dem er ausharrt, gewaschen wird sich an einer Schüssel und Ausscheiden auf einem Eimer verrichtet? Na danke schön.

Ein vorübergehendes Aussetzen der Schulpflicht und stattdessen Fernunterricht und Homeschooling finde ich ok. Jedenfalls bis es einen Impfstoff gibt und nur für Schüler, wo nachweislich eine zur Risikogruppe zählende Person im gleichen Haushalt lebt. Dann können die Familien entscheiden, wie sie es handhaben wollen und können.

Die Chancen, dass ein Impfstoff im Herbst d. J. zur Verfügung stehen wird, stehen gut. Aussetzung der Schulpflicht unter bestimmten wäre zeitlich absehbar.
Zitat von PallasPallas schrieb:Ich würde nicht gerne lebendig verbrannt werden ...
Echt nicht? das wundert mich aber :troll:


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:35
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Deine Freiheit endet spätestens da, wo du andere gefährdest, deswegen gibt es z.B. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, darf nicht jeder eine Waffe haben, etc.
Es geht nicht darum, dass man keine Maßnahmen gegen Menschen, die eine Quarantäneanordnung nicht befolgen, trifft, sondern es geht darum, welche man trifft.
Die Leute, um die es da geht, sind anders als Du offenbar annimmst, Leute die aus dem Ausland zurückkehren, und dadurch unter Quarantäne gestellt werden, für 2 Wochen. Es sind also überwiegend solche, die der statistischen Erwartung nach überhaupt nicht mit Sars-CoV-2 infiziert sind.
Warum man da derartig harte in der Tat an die DDR erinnernde Androhungen ersinnt, das verstehst Du offenbar, dann erklär es doch einfach warum das für dich richtig ist.

Ganz gut ist die Problematik hier veranschaulicht:
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/sachsen-quarantaene-verweigerer-sollen-in-die-psychiatrie-gesperrt-werden/


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:37
@GhOuTa

Dann auch mal an dich die Frage, welche Alternative zu Psychiatrie-Aufenthalt würdest du den ersinnen wenn du der Entscheider wärest und Menschen schützen möchtest vor Leuten die infiziert sind und sich nicht dran halten zu Hause zu bleiben?

EDIT: gab ja schon einige Fälle wo Leute mit Absicht andere anhusten z.b.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:38
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Da das Gesetz dazu, falls es überhaupt eines ist und nicht nur eine "Verordnung" oder "Anweisung" ohne Parlamentsbeteligung (das konnte ich nicht in Erfahrung bringen),
Die gesetzliche Grundlage für Zwangsquarantäne hatten wir hier ja schon öfter: § 30 Infektionsschutzgesetz. Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, gilt also so im gesamten Bundesgebiet und wurde vom Bundestag beschlossen.

In § 32 dieses Bundesgesetzes ist nun bestimmt. dass die Regierungen der einzelnen Bundesläner hierzu Rechtsverordnungen erlassen dürfen, die dazu Näheres regeln.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen

Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.
Nun muss man also im Landesrecht der einzelnen Bundesländer wühlen, ob man dazu Verordnungen findet. Für Sachsen gibt es was, zum Beispiel

https://revosax.sachsen.de/vorschrift/18639-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung (Archiv-Version vom 10.04.2020)

Der dortige § 4 erlaubt einiges.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:40
Zitat von grottenolmgrottenolm schrieb:Ein vorübergehendes Aussetzen der Schulpflicht und stattdessen Fernunterricht und Homeschooling finde ich ok. Jedenfalls bis es einen Impfstoff gibt und nur für Schüler, wo nachweislich eine zur Risikogruppe zählende Person im gleichen Haushalt lebt. Dann können die Familien entscheiden, wie sie es handhaben wollen und können.
Im Einzellfall könnte ich mir eine solche Regelung ja auch vorstellen.

Wie das mit der Isolation funktiniert ist eben so eine Sache. Menschen einer Risikogruppe sollen ja auch jetzt schon daheim bleiben, nicht mehr einkaufen gehen und auch sonst möglichst keinen Kontakt zu anderen menschen haben. Wie eben ältere Menschen, denen man den Einkauf vor die geschlossene Haustür stellt.
In wie fern so etwas mit einer Familie klappt ist halt franglich, denn eigentlich müsste er ja, bzw. die ganze Familie in häuslicher Quarantäne leben.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:40
Zitat von CognitionCognition schrieb:Wer weiß, dass er andere gefährdet und es trotzdem tut, den kann man unter dissozialer Auffälligkeit bis hinzu Dissozialer Störung einordnen.
Natürlich kann man nicht von einer gesunden Psyche reden, wenn man andere bewusst gefährdet.
Das wäre sehr neu für mich wenn das gesund wäre.
Du solltest Dich über den Inhalt der Massnahme informieren, weil die geht gegen Rückkehrer - die sind überwiegend nicht Infiziert.
Deine Vorstellungen davon was eine dissoziale Störung ist, ist zum einen auch eher frei-vermutend und nicht in Einstimmung mit der ICD-10 und außerdem wird man in Deutschland wg Persönlichkeitsstörungen ansonsten auch nicht psychiatrisiert. Dann bräuchten wir nämlich vermutlich 6-7 stellige Bettenzahlen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:43
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Deine Freiheit endet spätestens da, wo du andere gefährdest, deswegen gibt es z.B. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, darf nicht jeder eine Waffe haben, etc.
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Die Leute, um die es da geht, sind anders als Du offenbar annimmst, Leute die aus dem Ausland zurückkehren, und dadurch unter Quarantäne gestellt werden, für 2 Wochen. Es sind also überwiegend solche, die der statistischen Erwartung nach überhaupt nicht mit Sars-CoV-2 infiziert sind.
jemand der aus dem Iran einreist und für 2 Wochen in Quarantäne muss, wird wohl kaum der typische sächsische Quarantäne -Verweigerer sein.

Wenn ich lese, dass staatl Maßnahmen zum Infektionsschutz--- dazu gehören schon IMMER auch Quarantänemaßnahmen, mit "dem dunkelsten Kapitel" deutscher Geschichte in Zusammenhang gebracht werden, denk ich mir: die haben nicht alle Latten am Zaun

Versuch mal ein Kind, welches Kopfläuse (ja, nur Kopfläuse !!) hatte, ohne ärztliches Attest über die Lausfreiheit wieder in die Schule zu schicken.In Bayern wurden solche Kinder ausnahmslos solange vom Unterricht freigestellt, bis die Bescheinigung vorlag.
Wiederzulassung

Die gesetzlichen Grundlagen für die Wiederzulassung eines Kindes zu Kindergärten, Krippen, Schulen, etc., nach einem Befall mit Kopfläusen sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt und wurden vom Robert Koch-Institut ausgelegt:
Eine Ansteckungsgefahr geht nur von erwachsenen, lebenden Läusen aus.
Nach der einmaligen Behandlung mit einem wirksamen Mittel darf das Kind am folgenden Tag die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen.
Die geeigneten Wirkstoffe sind laut der DGPI die Pyrethroide (z.B. InfectoPedicul), Dimeticone (z.B. Dimet 20) oder Malathion.
Nissen sind kein Grund, dem Kind den Besuch der Schule oder des Kindergartens zu verwehren.
Eine Zweitbehandlung wird vorausgesetzt.
Über die Bedingungen für eine Wiederzulassung entscheidet die Leitung der Einrichtung. Zwei Vorgehensweisen sind möglich:
1. eine Bestätigung der Eltern über eine sachgemäße Behandlung reicht aus
2. ein ärztliches Attest zur Bestätigung der Lausfreiheit muss vorgelegt werden.
Wird der Kopflausbefall in der Einrichtung ein Problem, sollte zur Sicherheit eine ärztliche Kontrolle stattfinden.
Das Gesundheitsamt kann in jeder Phase des Befalls um Hilfe gebeten werden.
https://www.kopflaus.info/kindergarten-schule/?gclid=CjwKCAjw1cX0BRBmEiwAy9tKHuv0welSnk51hWex9pIhu3Me6ssEX1wmdWFLr6QuSVJ4ZkOL5HHvRRoCC0EQAvD_BwE

da geht es NUR um Läuse, nicht um Covid19 und mögliche Beatmung auf Intensivstation bzw Lebensgefahr..


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es ist für manche aber tödlich, wenn Schulen wieder öffneten und die Schulpflicht gelten würde......
Ich kann mit meiner Ausbildung dennoch nicht einfach mal ein halbes Jahr aussetzen, außerdem geht es vorrangig darum Hygiene Bestimmungen durchzusetzen so dass der Betrieb wieder aufgenommen wird.

Auch wenn anscheinend manch einer hier das System zusammenbrechen erleben möchte :)


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:46
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:Dann auch mal an dich die Frage, welche Alternative zu Psychiatrie-Aufenthalt würdest du den ersinnen wenn du der Entscheider wärest und Menschen schützen möchtest vor Leuten die infiziert sind und sich nicht dran halten zu Hause zu bleiben?
Das kommt auf den Fall an, wenn es Anlass zur Annahme gibt dass die Person infiziert ist und wenn die Umstände keinerlei Nachvollziehbarkeit erkennen lassen, würde ich im Wiederholungsfall diejenige Person möglicherweise einsperren, in ein Gefängnis.
Was eien valide gestzeslage dazu benöigt die ggf zu erlassen wäre.
Bei Leuten die keine Symptome haben und wo es keinen Grund anzunehmen, dass sie infiziert sind (wie gesagt es geht um Rückkehrer aus dem Ausland die quarantänisiert werden) würde ich erstens überhauot ersteinal eien medizinischen Infektionstest veranlassen und eine Verwarnung aussprechen und bei erneuter Zuwiderhandlung Geldstrafen. Allerdings die gering, wenn die person gar nicht positiv getestet ist.
Härte erst wenn es medizinisch rechtfertigbar ist (nachgewiesene Infektion). Und Psychiatrie überhaupt nicht.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:47
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Natürlich, ich würde auch eine Schließung bis nach den Sommerferien im Auge behalten.
Es geht mir auch nicht darum das die Schulen so schnell wie nur möglich wieder öffnen sollen.
Das geht halt für alle die im nächsten Jahr noch in der gleichen Schule bleiben aber bei denen die danach eine Ausbildung, sich evtl. schon beworben haben, oder Studium beginnen wollen bedeutet dies ein Jahr Verlust.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:50
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Ganz persönlich gesprochen: Mir geht es bei dem Wunsch (nicht Forderung) eher darum, dass mein Sohn mal wieder mit Gleichaltrigen spielen kann als um eine gemütliche Bierrunde.
Das kann ich natürlich total nachvollziehen. Den ganz Kleinen ist das Ganze auch nur schwer zu erklären, weil doch sehr abstrakt. Die Jugendlichen hier im Kiez tragen das Ganze äußerlich halbwegs mit Fassung, langsam macht sich aber auch bei einigen stark der Lagerkoller breit. Ist eben trotz einiger abfälliger Bemerkungen, die hier fielen, ganz und gar nicht so, als ob da eine ganze Generation nur im Smartphone lebt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Freistaat Sachsen hat nicht vor, jetzt massenhaft irgendwelche Leute in die Psychiatrie zu sperren.
Das erinnert mich nun ja doch auch an: "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten." Ich respektiere die Sorgen derer, in denen dabei Erinnerungen anklingen - ob nun für mich persönlich begründet oder unbegründet.

_______

Hier gibt es übrigens auch noch einmal eine Auflistung nach Bundesländern, was zu Ostern jeweils gestattet ist und was nicht, weil darüber hier zum Teil Unkenntnis zu herrschen scheint:

https://www.sueddeutsche.de/reise/corona-ostern-bundeslaender-regeln-ausgangsbeschraenkung-1.4870392


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:50
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Das kommt auf den Fall an, wenn es Anlass zur Annahme gibt dass die Person infiziert ist
ich dachte wir sprechen die ganze Zeit über Leute die in Quarantäne sind weil sie infiziert sind?
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:würde ich im Wiederholungsfall diejenige Person möglicherweise einsperren, in ein Gefängnis.
möglicherweise? wieso so schwammig formuliert? du musst doch als Entscheider etwas dagegen tun wenn eine Infizierte Person sich nicht dran hält zu Hause zu bleiben!

EDIT: du wartest also auf Wiederholung die nur zufällig erkannt werden kann durch Stichproben-Kontrollen?
selbst bei 1x maligen Verstoß würde ich da reagieren!

-
Ok du siehst es also eher als eine Straftat an wenn eine infizierte Person sich nicht zu Hause aufhalten möchte.
Das ist sogar nachvollziehbar.. Aber ein Krankenhaus und die geschlossene ist mMn dennoch der bessere Ort um so eine Person verschlossen in Quarantäne zu halten als ein Gefängnis, von den Gegebenheiten her..


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:51
@Eiskalt
@Tussinelda

Tussinelda schrieb:
es ist für manche aber tödlich, wenn Schulen wieder öffneten und die Schulpflicht gelten würde......
Eiskalt schrieb:
Ich kann mit meiner Ausbildung dennoch nicht einfach mal ein halbes Jahr aussetzen, außerdem geht es vorrangig darum Hygiene Bestimmungen durchzusetzen so dass der Betrieb wieder aufgenommen wird.
Auch wenn anscheinend manch einer hier das System zusammenbrechen erleben möchte :)
Man stelle sich beispielsweise mal eine Frühstückspause vor, wenn für 30 Schüler einer Klasse nur ein Waschbecken (meistens ohne Seife) vorhanden ist ....


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:51
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Die Leute, um die es da geht, sind anders als Du offenbar annimmst, Leute die aus dem Ausland zurückkehren, und dadurch unter Quarantäne gestellt werden, für 2 Wochen. Es sind also überwiegend solche, die der statistischen Erwartung nach überhaupt nicht mit Sars-CoV-2 infiziert sind.
In Österreich gibt es zwei Optionen bei der Einreise:

1) Negativer Covid-19-Test, der nicht älter als 4 Tage ist, oder
2) 14 Tage Quarantäne

Das könnte das erste Mal schlagend werden Anfang Juli, da für 5. Juli der Formel-1-GP in Spielberg angesetzt ist, und das ist die Hausstrecke von Red Bull Racing (denen gehört der Ring). Angedacht sind zwei Rennen ohne Publikum. Das heißt, der Formel-1-Tross müsste sich entweder knapp vor Einreise testen lassen oder er müsste 14 Tage in Quarantäne.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

11.04.2020 um 15:53
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Was eien valide gestzeslage dazu benöigt die ggf zu erlassen wäre.
Die Gesetzes Grundlage besteht schon lange, das Infektionsschutzgesetz, wurde hier schon 100 mal erwähnt, machst du dir überhaupt die Mühe die anderen Beiträge zu lesen?
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:würde ich im Wiederholungsfall diejenige Person möglicherweise einsperren, in ein Gefängnis.
Möglicherweise vllt? Wielange Willst du denn entscheiden? Bis ans Ende aller Tage?

Davon abgesehen nehmen Gefängnisse keine Erkrankten auf zum ab sondern.

Die Absonderung ist eine Schutzmaßnahme und keine Strafe, die sollte sofort greifen, wenn jemand gegen die Auflagen erstmalig wissentlich verstoßen hat und nicht nach dem x. Mal. Die Psychiatrie bietet sich einfach als Ort an, um erkrankte Personen zu isolieren, notfalls mit Zwang. Die werden da ja nicht mit Psychopharmaka vollgepumpt sondern eben nur unter Verschluss gebracht bis sie nachweislich nicht mehr ansteckend sind.


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