Bruderchorge schrieb:Die Gesetzes Grundlage besteht schon lange, das Infektionsschutzgesetz, wurde hier schon 100 mal erwähnt, machst du dir überhaupt die Mühe die anderen Beiträge zu lesen?
Die Unterbringung in Krankenhäusern, die §30 erlaubt, dient der Behandlung / Isolierung von Kranken/Infizierten, weil
herkömmliche Krankenhäuser dazu ausgerüstet sind. Da geht es v.a um Prävention realer Gefahr, nicht um Strafe oder Stigmatisierung.
Stattdessen Psychiatrien zu verwenden, drückt v.a. eine Lust aus, Menschen einzuschüchtern und ihnen Gewalt anzutun, weil eine Zwangs-Psychiatrisierung ja auch extrem ehrverletzend ist. Bzw früher auch ein Akt der Entmündung war, also wenn man nicht völlig stumpf ist, erkennt man wie heikel das ist.
Ausserdem sind wie schon ich glaube nun 5x erwähnt die Qurantänisierten, die Fr Köpping offenbar im Extremfall zwangspsychiatrisieren will,
Auslandsrückkehrer.
Ich würde jetzt eigentlich erwarten, dass man bei der Anwendung des Infektionsschutzgesetz solche extremen Massnahmen,
die in unserer schätzenswerten Verfassung verbriefte Freiheitsrechte ausser Kraft setzen, nur gegen Menschen anwendet, die nachweislich infiziert sind und nicht solche, die es möglicherweise sein könnten, ohne dass ein konkreter Verdacht besteht (ausser dem dass sie im Ausland waren).
Es gibt ja etliche Dutzend Länder in den die
Covid-19 Problematik geringer als hierzulande ist.
Leute die aus diesen Ländern zurückkommen, haben dementsprechend ein geringeres Risiko, als Leute die die ganze letzte Zeit hier lebten.
Sie sollen aber dennoch 2 Wochen in Quarantäne unabhängig von ihrem Infektionsstatus.
https://www.dw.com/de/krisenkabinett-zwei-wochen-quarant%C3%A4ne-f%C3%BCr-alle-r%C3%BCckkehrer/a-53030050Und wenn sie dann in den 2 Wochen das Haus verlassen, kann offenbar, wenn es ganz dumm kommt, Köppings Zwangspsychiatrie-Hammer fallen.
Sehr sinnvoll.