Aniara schrieb:Ich musste auch schon Klausuren unterbrechen, weil mir schlecht wurde und ich dann keine zeit mehr hatte. Das ist also nichts Neues, dass man auf Grund gesundheitlicher Probleme eine laufende Klausur abbrechen muss.
Es ist prüfungsrechtlicher Blödsinn, wegen eines Routinetest, den man durchführen kann wie man will, eine
angetretene Prüfung abzubrechen. Für sowas gibt es explizit die Möglichkeit
vor der Prüfung zu testen und dann von der Prüfung zurückzutreten, ohne einen Versuch zu verschwenden (was bei Prüfungen, bei denen man nur eine begrenzte Anzahl von Versuchen hat, sehr wichtig sein kann), und zumindest in den Bundesländern in denen ich schon Prüfungen abgelegt oder abgenommen haben (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz) ist es auch vorgeschrieben dass das abgefragt wird und die Prüflinge nochmal extra darauf hingewiesen werden (ungefähr "Wenn sie sich jetzt unwohl, krank oder aus anderen medizinischen Gründen nicht in der Lage fühlen, die Prüfung abzulegen, haben sie jetzt die letzte Chance zurückzutreten und innerhalb von 48 Stunden ein entsprechendes Attest vorzulegen, ansonsten gilt der Versuch als angetreten").
Da bei dem Test ja völlig egal ist, ob man ihn vor dem Antritt oder danach macht ist es totaler Blödsinn, den Versuch zu "verschwenden" anstatt einfach 15 Minuten Vorlauf mehr einzuplanen und den Versuch zu erhalten.
Der Fall, dass du
während der Prüfung ein Problem entwickelst (Kreislauf, whatever) ist ja grundsätzlich anders gelagert, hier geht es ja um einen "geplanten" Prüfungsausschluss, nicht um ein akut einsetzendes unvorhersehbares Problem.