emz schrieb:Könntest du dich mit der Unterbringung in einer Forensischen Klinik einverstanden erklären, die beides vereint, also JVA als auch Psychiatrie?
Nein, denn es ist in D nicht üblich Straftäter zuallererst mal in der Forensik unterzubringen (vermute ich).
Auch von gewalttätigen Menschen gehen Risiken aus, beispielsweise.
Wenn es möglich ist Räume in den Psychiatrien zu schaffen um Mitinsassen nicht zu infizieren dann ist das auch in Gefängnissen möglich.
Quarantäneverletzungen sind zuerst einmal Rechtsverletzungen und auch unter dem Gesichtspunkt zu ahnden.
Ich habe für derartiges Verhalten 0 Verständnis, trotzdem sollte schon die allgemein üblichen juristischen Standards angewendet werden.
In Sachsen hab ich leider den Eindruck dass da manchmal noch der Geist der früheren Machthaber ein wenig mitschwingt.
Ich halte die Viren für gefährlich und die Maßnahmen der Bundesregierung mehrheitlich für angemessen.
Trotzdem hab ich den Eindruck dass man hier in Sachsen gern noch eins obendrauf setzt.
So extrem stark sind unsere Fallzahlen hier nicht dass derart strenge Regeln und Gesetze geschaffen werden mussten.
Man darf nur zu zweit unterwegs sein (wenn man nicht zusammen wohnt), man darf sich nur in Wohnungsnähe aufhalten etc.
In anderen BL sind nicht so strenge Gesetze erlassen worden und ich bin traurig dass ich morgen noch nicht mal meine Kinder in meinem Garten treffen kann.