Frau.N.Zimmer schrieb:Hast du jetzt so ein Gesetz erlassen, oder erzählst du gerne Quatsch?
Das Hygienekonzept stellt einen umfassenden Infektionsschutz an unseren Schulen sicher. Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte) aber Angst vor Ansteckung haben und für sich ein individuell erhöhtes Risiko sehen, obwohl sie nach ärztlicher Einschätzung nicht zu einer Risikogruppe gehören, kann bei der Schulleitung ein Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts gestellt werden.
Quelle:https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html (Archiv-Version vom 13.04.2021)
Das ist in Niedersachsen am Ende der Osterferien vom Kultusminister auch an die Eltern verschickt worden. Sie können ihr Kind zurzeit vom Unterricht abmelden. Die Frage ist dann halt, ob der Bund es ihnen auch erlauben wird, wenn dieser die volle Verfügungsgewalt hat. Ich werde das beobachten. Momentan scheint CDU ja ziemlich viel Gegenwind bei ihren geplanten Maßnahmen zu erhalten. Evtl. ändert sich auch nochmal alles.
rhapsody3004 schrieb:Aber auch nur dann, wenn tatsächlich Fehlverhalten, eine Aufsichtspflichtsverletzung vorliegt und diese dazu geführt hat, dass der Test entweder gar nicht gemacht oder falsch oder nicht ausreichend genug korrekt angewendet wurde und somit zu einem falschen Ergebnis geführt hat oder zumindest geführt haben könnte.
Ist denen, wer auch immer Aufsichtspflicht hatte, kein Fehlverhalten vorzuwerfen und ist das Ergebnis trotzdem falsch-negativ, dürften diejenigen, die Aufsichtspflicht hatten, aus dem Schneider sein, weil dann dürfte das greifen, was Aniara gerade geschrieben hat.
Würde ich mal so frei heraus behaupten. Allerdings wohl auch nur dann, wenn das vorher klar bestimmt und Lehrer auch zugestimmt haben, dass sie die Aufsicht über die Durchführung der Test übernehmen sollen. Können Sie sicherlich auch ablehnen, wenn Ihnen das zu riskoreich ist.
Nein, ein Beamter kann das nicht ablehnen. Der Beamte
muss die Weisung seines Dienstherren befolgen. Ihm bleibt nur die Remonstration, um aus der Haftung entlassen zu werden, welche dann, falls auf die Weisung weiterhin bestanden wird, an den Dienstherren - das Land- übergeht. Genauso ist es bei den Test geschehen. Gewerkschaften haben die Lehrer zu zahlreichen Remonstrationen veranlasst. Danach wurde dann von dem einen oder anderen Kultusminister die Testung auf die Eltern verlagert. Damit haften weder Land noch Lehrer für evtl. Schäden, beispielsweise Ansteckung anderer Schüler.