Coronavirus (Sars-CoV-2)
12.04.2021 um 12:01bgeoweh schrieb:Bei einer Anwendung des Tests nach Gebrauchsanweisung wirst du keine wie auch immer geartete Fahrlässigkeit konstruieren können.Hatte ich auch gar nicht vor. Hatte nur mal Versucht aus Sicht der Heli-Eltern zu denken.
Was ich vorhin über die Aufsichtsplichtverletzung, die sich auch Lehrer während ihres Dienstes schuldig machen können, geschrieben habe, stimmte trotzdem. Nur wollte ich da nichts auf Teufel komm raus konstruieren.
bgeoweh schrieb:Das ist an und für sich das Musterbeispiel, um die verschiedenen Spielarten des Vorsatzes durchzudeklinieren:Jo, korrekt. Kam mir gleich vorhin bei diesem einen hier erwähnten unverantworlich gehandelten Vater in den Sinn.
Ich habe Corona und gehe bewusst arbeiten, um andere zu infizieren -> direkter Vorsatz, gefährliche KV (weil Tatfolge "Siechtum" möglich, wahrscheinlich und beabsichtigt)
Ich habe Corona und gehe bewusst arbeiten, weil es mir egal ist -> bedingter Vorsatz, gefährliche KV (weil Tatfolge "Siechtum" möglich, wahrscheinlich und billigend in Kauf genommen)
Ich weiß nicht, ob ich Corona habe, gehe aber davon aus und gehe arbeiten, weil es mir egal ist -> Eventualvorsatz, gefährliche KV(weil Tatfolge "Siechtum" möglich, nicht auszuschließen und billigend in Kauf genommen)
Ich weiß nicht, ob ich Corona habe, gehe aber nicht davon aus und gehe arbeiten, weil es mir egal ist -> Eventualvorsatz, gefährliche KV(weil Tatfolge "Siechtum möglich, nicht auszuschließen und billigend in Kauf genommen)
Ich habe Corona, gehe aber durch einen negativen Test vom Gegenteil aus und gehe arbeiten -> maximal ein Fahrlässigkeitsdelikt, aber vermutlich auch das nicht
Ich habe Corona, habe aber nie einen Test gemacht und gehe einfach so arbeiten, weil ich mir denke, wird schon nix passieren -> Fahrlässigkeit, weil ich mir die notwendige Information hätte mit vertretbarem Aufwand beschaffen können
Wobei man den direkten Vorsatz nochmal von der puren Absicht (hinsichtlich des Erfolges) unterscheiden muss. Glaube ich.
Ebenso wie man zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unter den reinen fahrlässigen Handlungen unterscheiden muss. Nach grober Fahrlässigeit folgt als höhere Stufe dann der bedingte Vorsatz auf subjektiver Tatbestandsseite. Usw...
Ansonsten alles gut beschrieben.
Das mit dem Rettungsschwimmer ist mir auch nicht neu gewesen, den Rest hatte gar nicht mehr so auf dem Schirm, daher danke nochmal dafür, auch mit dem Beispiel hinsichtlich Ärzten.