Coronavirus (Sars-CoV-2)
11.12.2020 um 00:17@Funkystreet
Ich gebe dir aber mal einen Tipp: Es gibt ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot, geregelt in § 19 AGG. Da ist bei Massengeschäften des täglichen Lebens eine Diskriminierung unzulässig, allerdings nur bei Vorliegen ganz bestimmter Diskriminierungsmerkmale. Und sorry für dich, nicht geimpft sein ist auch da kein Diskrimierungsmerkmal, sondern bloß Rasse, Geschlecht, ethnische Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, sexuelle Identität.
Ich gebe dir aber mal einen Tipp: Es gibt ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot, geregelt in § 19 AGG. Da ist bei Massengeschäften des täglichen Lebens eine Diskriminierung unzulässig, allerdings nur bei Vorliegen ganz bestimmter Diskriminierungsmerkmale. Und sorry für dich, nicht geimpft sein ist auch da kein Diskrimierungsmerkmal, sondern bloß Rasse, Geschlecht, ethnische Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, sexuelle Identität.
AGG)
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1.
typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2.
eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.