@sidnew Es geht hier nicht um darum, etwas zu dürfen, was andere nicht dürfen, sondern um Diskriminierung. Also so schwer ist das ja nun auch nicht, das Thema der Diskussion zu verstehen.
@Andante Ich find es zwar löblich, dass du den Gesetzestext zitierst, aber leider fehlts auch hier an einem tieferen Verständnis. Das hier bestätigt mich genau:
Andante schrieb:8.
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Du denkst da an öffentliche Güter, aber das ist nicht gemeint. Auch Güter, die von Privatfirmen produziert sind, fallen darunter, sofern sie für jeden erwerbbar sind.
Deiner Argumentation nach dürfte man ansonsten als Privatfirma Schwulen oder Ostasiaten zum Beispiel die Dienstleistung untersagen. Völlig Irrsinn.
Andante schrieb:Außerdem enthält das AGG bestimmte, genau festgelegte Diskrimierungsmerkmale.
Bravo, das ist uns auch schon aufgefallen, wenn du nur ein paar der Posts hier liest. Wir haben dann diskutiert, dass es vllt über Religionszugehörigkeit ginge. Da die "Weltanschauung" auch ein Diskriminationsbereich ist, könnte man eventuell auch da ansetzen.