Andante schrieb:Als im Sommer die Zahl der Infektionen sehr niedrig war, gab es keinen Grund für Lock-Downs, sprich Einschränkungen von Freiheitsrechten.
Das würde ich nicht so sehen: Es war bis in den Spätsommer hinein gestattet, Hochzeiten mit bis zu 400 Leuten zu feiern. Eine solche Feier mit über 200 Teilnehmern hat bei uns (Lahr/Schwarzwald) ca. 300 Schüler und Lehrer in Quarantäne gebracht. Die Gesundheitsämter waren mit der Nachverfolgung völlig überfordert. Die Schüler wurden von der Schule einfach heimgeschickt, hinterher stellte sich heraus, dass die halbe Klasser erstmal noch in die Stadt gegangen ist (ja, auch die Covid-positive Schülerin war erstmal noch ein paar Stunden lang shoppen!). Unseren Quarantänebescheid haben wir einen Tag nach Ablauf der Quarantäne bekommen. Beim Kinderarzt hatte meine Frau das Erlebnis, dass ein schlecht deutsch sprechender Mitbürger an der Rezeption einen Brief vorgezeigt hat, worauf hin die Arzthelferin in erstmal darauf aufmerksam gemacht hat, dass er offenbar infiziert ist und in Quarantäne sein müsste...
Spätestens im Spätsommer hätte man die Teilnehmerzahlen wieder auf 20-50 Personen herunterfahren müssen, so bei ca. 5-10 pro 100.000. Wenn man das erst bei 35 macht, ist das viel zu spät. 35 pro 100.000 bedeutet bei einer Dunkelziffern von 2, dass. ca 140 pro 100.000 unerkannt infiziert rumlaufen (wenn man von 2 Wochen infektiös ausgeht). Bei einer Feierlichkeit mit 400 Leuten beträgt die Chance, so einen Fall dabei zu haben über 50%. Das ist doch fahrlässig!