Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

19.11.2020 um 22:54
@Optimist

Impfung fällt unter körperlicher Unverletzlichkeit:
2(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Da es ein Gesetz zur Masernimpfung gibt, aber nicht zu Covid, darf staatlicherseits in diese Freiheit nicht eingegriffen werden.

Soweit ich weiß, gibt es die PKW-Maut auch nicht.

Wobei ich die Debatte nicht verfolgt habe, da ich zu der Zeit auch nicht in Deutschland gewohnt habe. Auch bei der Mehwertsteuer kenne ich nur die derzeitige Senkung.


1x zitiertmelden
red5 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Coronavirus (Sars-CoV-2)

19.11.2020 um 22:58
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Es gibt dazu keine Notwendigkeit. Der R-Wert für Masern wird hier mit 15 angegeben, daher müssen 95% immun sein:
Ich kann die Zukunft nicht vorhersehen.
Aufgrund vergangener "definitiven" Aussagen bleibe ich daher Aufmerksam.

Bis wir die Impfung haben, sollten wir unser Augenmerk meiner Meinung darauf richten, woher die aktuell hohen Zahlen herkommen. Da kann jeder, okay, fast jeder, aktuell konkret tätig werden.

Warum denkst Du glauben so viele Menschen, daß das vom RKI als essenziel eingestufte saubere verstauen Ihrer MNB für sie nicht gilt?
Zitat von AniaraAniara schrieb:Ich werde auch weiterhin meine Maske in der Tasche aufbewahren, da spricht nichts dagegen.



1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

19.11.2020 um 22:58
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Da es ein Gesetz zur Masernimpfung gibt, aber nicht zu Covid, darf staatlicherseits in diese Freiheit nicht eingegriffen werden.
Das Gesetz zur Masernimpfung gibt es. Was sollte also die Regierung hindern, irgendwann auch die Covid-Impfung verpflichtend zu machen?
Das GG kann es also nicht verhindern - das hatte es ja auch bei Masern nicht verhindern können.

Und Bekundungen von Politikern: "wird es mit uns nicht geben..." erinnern mich zu stark an "keiner hat die Absicht..." ;)


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

19.11.2020 um 23:03
Zitat von red5red5 schrieb:Warum denkst Du glauben so viele Menschen, daß das vom RKI als essenziel eingestufte saubere verstauen Ihrer MNB für sie nicht gilt?
Weil die meisten Menschen nicht mit Hochrisikopatienten arbeiten, also z.B. als Pfleger oder als Arzt, sondern die Masken aufsetzen, wenn sie im Supermarkt einkaufen gehen, die Hinweise des RKI gelten aber für das medizinische Personal.

@Optimist

Ja es ist möglich, eine Impfpflicht zu erlassen, bei Covid ergibt diese allerdings keinen Sinn. Wenn natürlich eine Partei in den Wahlkampf zieht mit dem Versprechen, diese Impfpflicht auch bei Covid einzuführen, dann könnte es eine geben. Wie gesagt, es wäre nicht sinnvoll, und auch schwer vorstellbar, dass eine solche Partei eine Mehrheit bekommt.

In der DDR gab es nur eine Partei, daher war die demokratische Auswahl auch etwas beschränkt.


2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

19.11.2020 um 23:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das Gesetz zur Masernimpfung gibt es. Was sollte also die Regierung hindern, irgendwann auch die Covid-Impfung verpflichtend zu machen?
Die Masernpflicht ist ja eine Pflicht durch die Hintertür. Es wird für Kindergarten und Schulkinder ein Impfnachweis gefordert. Da es gleichzeitig eine Schulpflicht gibt, wird das im Grunde zu einer Masernimpfpflicht - für schulpflichtige Kinder. Ich nehme mal an, du bist kein schulpflichtiges Kind, daher gibt es für dich auch keine Masernimpfpflicht.

Was bei den Masern durchaus Sinn gemacht hat, macht bei Covid19 allerdings überhaupt keinen Sinn. Eine Impfpflicht nach gleicher Art wäre völlig an der Sache vorbei.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

19.11.2020 um 23:19
Zitat von paxitopaxito schrieb:Die Masernpflicht ist ja eine Pflicht durch die Hintertür. Es wird für Kindergarten und Schulkinder ein Impfnachweis gefordert. Da es gleichzeitig eine Schulpflicht gibt, wird das im Grunde zu einer Masernimpfpflicht
ja - und genau so könnte das theorethisch auch bei Covid laufen, nur bei anderen Zielgruppen und Bereichen.
Zum Beisp., dass sich Ärzte, Pflegepersonal usw. durch die Hintertüre impfen lassen müssten (wenn sie ihren Job behalten wollen)
Zitat von paxitopaxito schrieb:Was bei den Masern durchaus Sinn gemacht hat, macht bei Covid19 allerdings überhaupt keinen Sinn. Eine Impfpflicht nach gleicher Art wäre völlig an der Sache vorbei.
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Ja es ist möglich, eine Impfpflicht zu erlassen, bei Covid ergibt diese allerdings keinen Sinn.
weshalb würde das keinen Sinn machen? Wo ist der Unterschied zur Masernimpfung?


2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

19.11.2020 um 23:22
@Optimist

Bei medizinischem Personal könnte der Arbeitgeber vielleicht eine Impfung verlangen, das wäre aber kein Impfpflicht, da Freiheit der Berufswahl besteht.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:weshalb würde das keinen Sinn machen? Wo ist der Unterschied zur Masernimpfung?
Wie gesagt, bei Masern müssen etwa 95% geimpft sein, um einen Ausbruch zu vermeiden, bei Covid reichen etwa 60%. Das ergibt sich daraus, wie ansteckend der Erreger ist, bei den Masern ist dies sehr deutlich höher.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

19.11.2020 um 23:29
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Zum Beisp., dass sich Ärzte, Pflegepersonal usw. durch die Hintertüre impfen lassen müssten
Das wäre eine Voraussetzung um einen Beruf ausüben zu können. Gerade bei den genannten Berufen, alles Mangelberufe, kann ich mir das schwer vorstellen. Die Bereitschaft sich impfen zu lassen, dürfte gerade in diesen Berufen ohnehin extrem hoch sein, da macht das noch weniger Sinn.
Und mit einer allgemeinen Impfpflicht hat das ganze dann überhaupt nichts mehr zu tun.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:weshalb würde das keinen Sinn machen? Wo ist der Unterschied zur Masernimpfung?
Zum einen sind Schulkinder nicht das Problem bei Covid19. Zum anderen ist es schlicht nicht erforderlich um die notwendige Impfquote zu erreichen, wie @Anaximander immer wieder geschrieben hat.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

19.11.2020 um 23:31
@paxito
@Anaximander

okay, danke euch.
Jetzt ist mir das plausibel, dass Politiker einfach so sagen können, es wird keine Impfpflicht geben.


melden
red5 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 00:01
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Weil die meisten Menschen nicht mit Hochrisikopatienten arbeiten, also z.B. als Pfleger oder als Arzt, sondern die Masken aufsetzen, wenn sie im Supermarkt einkaufen gehen, die Hinweise des RKI gelten aber für das medizinische Personal.
Das kann ich da nicht Lesen. Ich bitte die entsprechende Stelle aus meinem Link zu zitieren.
Dort steht nichts von Pflegern oder Ärzten.
Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beachten?
Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt, d.h. zu einem Zeitpunkt vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen.

Eine teilweise Reduktion der unbemerkten Übertragung von infektiösen Tröpfchen durch das Tragen von MNB könnte auf Populationsebene zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen. Dies betrifft die Übertragung im öffentlichen Raum, wo mehrere Menschen zusammentreffen und sich länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der physische Abstand von mindestens 1,5 m nicht immer eingehalten werden kann (z.B. Einkaufssituation, öffentliche Verkehrsmittel). Dies gilt auch bei Menschenansammlungen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten wird. Das Tragen von MNB im öffentlichen Raum kann vor allem dann im Sinne einer Reduktion der Übertragungen wirksam werden, wenn möglichst viele Personen eine MNB tragen.

Das Tragen einer MNB trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen (Fremdschutz). Wichtig ist hierbei, dass Mund und Nase bedeckt sind. Für diesen Fremdschutz durch MNB gibt es inzwischen erste wissenschaftliche Hinweise. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Fremdschutzwirkung der MNB durch Ausatemventile reduziert wird. MNB mit Ausatemventil sind daher für die hier angestrebte Bestimmung grundsätzlich weniger geeignet. Der Eigenschutz durch MNB ist bisher wissenschaftlich nicht belegt.

MNB bestehen meist aus handelsüblichen, unterschiedlich eng gewebten Baumwollstoffen und entsprechen in ihrer Funktionsweise am ehesten einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS). Sie sind jedoch i.d.R. keine Medizinprodukte und unterliegen nicht entsprechenden Prüfungen oder Normen. Beim Einsatz von MNB ist es essentiell, auf eine hygienisch einwandfreie Handhabung und Pflege zu achten.
Quelle: ebd.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 00:11
Zitat von red5red5 schrieb:Beim Einsatz von MNB ist es essentiell, auf eine hygienisch einwandfreie Handhabung und Pflege zu achten.
Natürlich steht das da. Sowas erwarte ich auch von Menschen die irgendeinen Wert auf Hygiene legen. Du kannst für MNB aber auch "Unterwäsche" einsetzen, da gilt das gleiche. Das heißt aber nicht, dass Leute die sich ihre Gesichtsbedeckung in die Tasche stopfen, Covid19 verbreiten. Das ist nicht lecker, aber in deiner Hosentasche sind wahrscheinlich eher keine Coronaviren anzutreffen.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 00:29
Zitat von paxitopaxito schrieb:Natürlich steht das da. Sowas erwarte ich auch von Menschen die irgendeinen Wert auf Hygiene legen. Du kannst für MNB aber auch "Unterwäsche" einsetzen, da gilt das gleiche. Das heißt aber nicht, dass Leute die sich ihre Gesichtsbedeckung in die Tasche stopfen, Covid19 verbreiten. Das ist nicht lecker, aber in deiner Hosentasche sind wahrscheinlich eher keine Coronaviren anzutreffen.
Durchaus können sich aber „ Viren „ nach einer U Bahn Fahrt auf deinen Händen o im Gesicht befinden.
Besser, man reinigt nach Erreichen der Arbeitsstätte also Hände u Gesicht , bevor man eine neue Maske aufsetzt.
Aber mindestens setzt man keine Maske aus der Handtasche auf , da bietet sich eine Box an, und dann mindestens mit gewaschenen Händen .


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 00:42
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Durchaus können sich aber „ Viren „ nach einer U Bahn Fahrt auf deinen Händen o im Gesicht befinden.
Schmierinfektionen sind nicht das Problem bei Covid19. Eher holst du dir durch diese Aktion einen leckeren Magendarmkeim als Covid19, das läuft dann unter selber Schuld.
Der zitierte Beitrag von Aniara wurde gelöscht. Begründung: Relativierung Hygienekonzept/Maskenpflicht
Yep.


1x zitiertmelden
red5 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 00:42
Leider liegst Du da Falsch. Also zitiere ich den Rest des Textes.

@paxito
Eine Übersicht über die verschiedenen Maskenarten, ihre Eigenschaften und Verwendungszweck sowie Hinweise zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen gibt auch das BfArM. Die BZgA stellt Informationen für Bürger zum Thema zur Verfügung.
Schutzmaßnahmen, wie die (Selbst-)Isolation von Infizierten, die Einhaltung der physischen Distanz von mindestens 1,5 m und von Hustenregeln und Händehygiene, sowie die Notwendigkeit des Lüftens nicht ersetzen, sondern ergänzt diese. Das situationsbedingte generelle Tragen von MNB (oder von MNS, wenn die Produktionskapazität dies erlaubt) in der Bevölkerung ist ein weiterer Baustein, um Übertragungen zu reduzieren (AHA-Regeln).

Für weitere Informationen siehe auch „Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum als weitere Komponente zur Reduktion der Übertragungen von COVID-19“.
Quelle: ebd

Klickt man den Link an, so gelangt man auf folgende Seite:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Dort steht dieser Text:
Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)
Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation zu SARS-CoV-2 / Covid-19 werden in unterschiedlichen Zusammenhängen verschiedene Typen von Masken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt. Da sich diese Masken grundsätzlich in ihrem Zweck - und damit auch in ihren Schutz- und sonstigen Leistungsmerkmalen - unterscheiden, möchte das BfArM im Folgenden auf wesentliche Charakteristika hinweisen.

Bei den Masken, die aktuell im Infektionsschutz eingesetzt werden, unterscheiden wir prinzipiell zwischen (1.) Mund-Nasen-Bedeckungen, (2.) medizinischen Gesichtsmasken (umgangssprachlich auch: OP-Masken, Mund-Nasenschutz, Mundschutz, etc.) und (3.) partikelfiltrierenden Halbmasken (umgangssprachlich auch: Atemschutzmasken, FFP-Masken, etc.)
1. „Mund-Nasen-Bedeckung“
Zu den Mund-Nasen-Bedeckungen zählen alle Masken, die nicht gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an medizinische Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken geprüft wurden und demnach als solche rechtmäßig in Verkehr sind. Oft werden sie aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen. Entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung benannt und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden, weil sie nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweise erbracht bzw. das gesetzlich vorgesehene Nachweisverfahren durchlaufen haben.

Unabhängig von normativ definierten Leistungsnachweisen, wie sie für medizinische Gesichtsmasken und partikelfiltrierende Halbmasken gefordert sind, wurde inzwischen auf Basis der breiten, internationalen gewonnenen Erfahrungen die Wirksamkeit der Mund-Nasen-Bedeckungen im Sinne eines allgemeinen Bevölkerungsschutzes in zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen bestätigt (1, 2, 3, 4, 4a, 5). Dabei ist die Schutzwirkung der Masken abhängig von der Dichtheit und Qualität des verwendeten Materials, der Anpassung an die Gesichtsform und der Anzahl der Lagen. Fest gewebte Stoffe sind in diesem Zusammenhang z.B. besser geeignet als leicht gewebte Stoffe. Durch das richtige Tragen guter „Alltagsmasken“ kann also nach derzeitigem Erkenntnisstand die Gefährdung durch erregerhaltige Tröpfchen deutlich gemindert werden.

Hinweise für Hersteller:
Es ist im Falle der Beschreibung/Bewerbung einer Mund-Nasen-Bedeckung durch den Hersteller oder Anbieter darauf zu achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Medizinprodukt oder persönliche Schutzausrüstung. Besondere Klarheit ist bei der Bezeichnung und Auslobung der Maske geboten, die nicht auf eine ausgewiesene Schutzfunktion hindeuten darf, sofern diese nicht entsprechend den normativen Vorgaben bzw. gesetzlich vorgesehenen Verfahren nachgewiesen wurde. Vielmehr sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung handelt.

7Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen in Kombination mit den empfohlenen hygienischen Maßnahmen und dem Tragen von Masken. Auch das richtige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bietet eine Schutzfunktion vor Tröpfchen und dem Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit ggfs. kontaminierten Händen.

Hinweise für Anwender zur Handhabung von Mund-Nasen-Bedeckungen:
Der Schutz vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 ist als Gesamtkonzept zu verstehen. Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen in Kombination mit den empfohlenen hygienischen Maßnahmen und dem Tragen von Masken. Auch das richtige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bietet eine Schutzfunktion vor Tröpfchen und dem Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit ggfs. kontaminierten Händen.


Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten, sollten daher unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:

Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.

Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.

Auch mit Maske sollte der vom RKI empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.

Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).

[/u]. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.


• Masken sollten idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.
Ich habe die entsprechenden Passagen hervorgehoben.
Also in meinen Augen ist das ziemlich eindeutig.

Man sieht, diese Informationen sind weder bei @paxito noch bei @Anaximander.

Wieso wird da durch die Politik nicht weiter Aufklärung betrieben?



2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 00:55
Zitat von paxitopaxito schrieb:Schmierinfektionen sind nicht das Problem bei Covid19. Eher holst du dir durch diese Aktion einen leckeren Magendarmkeim als Covid19, das läuft dann unter selber Schuld.
Sagt wer? Dann weiß dieser nicht, wie Viren funktionieren.
Wenn die Virenlast hoch genug ist , reicht es aus.
Und ich weiß, von was ich rede.
Ein altes Tuch hat noch nie ausgereicht , um jemanden vor Viren zu schützen . Und die Maske von außen anzufassen , auch nicht .
Das ist schon vor Corona eigentlich klar gewesen .
Ich versteh nicht, warum das jetzt anders sein soll .
Und ich glaub das auch nicht , obwohl jetzt irgendwelche Tücher oder selbstgebastelte Masken plötzlich „ schützen „ sollen .
Ich halt mich da an meine , in der Klinik gelernten Regeln , u die sind noch gültig .


melden
red5 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 01:01
Sorry. Ist irgendwie beim hervorheben gelöscht worden in meinem Beitrag
Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden.
Quelle: BFArM ebd


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 01:14
@paxito
Irgendwie kann ich auf deinen Post nicht mehr antworten , aber ja, ich arbeite auch 10 Std. mit FFP 2 Maske u kenn mich schon aus .
Die Alltagssmasken haben EINEN Vorteil , nämlich den, dass sie waschbar sind u deshalb der Bevölkerung zumutbar.
Aber werden sie auch nach einem Mal tragen gewaschen ?
Plastikmasken, egal welche gehören weg u Tücher u Schals auch langsam .
Wenn wir davon ausgehen , dass wir auch noch 2021 Masken tragen müssen , muss da ein Standard her.
Und es muss weiter aufgeklärt werden, dass auch die Nase bedeckt sein muss , das scheint nicht klar zu sein . Stichwort : Nasenfreischwinger.


1x zitiertmelden
red5 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 01:45
@Stradivari
Hast Du schonmal beobachten können, dass diese Regel mit der Box befolgt würde? Das müsste doch häufig vorkommen vor Supermärkten z.b..


Ich sehe daher hier einen Infektionsweg, der dem Grossteil der Bevölkerung offenbar unbekannt oder egal ist. Möglicherweise ist hier anzusetzen um die Infektionen zu verringern.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 01:58
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Und es muss weiter aufgeklärt werden, dass auch die Nase bedeckt sein muss , das scheint nicht klar zu sein . Stichwort : Nasenfreischwinger.
Ich habe eher den Eindruck, dass das Bequemlichkeit, Rücksichtslosigkeit, Verantwortungslosigkeit ist und weniger mangelndes Wissen.


1x zitiertmelden
red5 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Coronavirus (Sars-CoV-2)

20.11.2020 um 02:14
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:habe eher den Eindruck, dass das Bequemlichkeit, Rücksichtslosigkeit, Verantwortungslosigkeit ist und weniger mangelndes Wissen.
Die korrekte Handhabe? Hast Du schonmal so Etwas beobachtet, das einer die Maske beim verlassen des Supermarktes in eine Box oder Tüte steckt. Ich noch nie! Es kann doch nicht sein, das so viele das Wissen und trotzdem verweigern. Aus Bequemlichkeit in den Lockdown? Den ganzen Tag auf der Couch? Yipii!" Auch schwer vorstellbar.

Wie bewahrst Du Deine Maske auf?


melden