Beim Hotelier muss man unterscheiden: Hat das Hotel die Buchung schon bestätigt, kann es hinterher wohl nur schwerlich ein Hausverbot wegen fehlender Impfung verhängen. Es kann aber zur Bedingung machen, dass der Gast geimpft ist und dies nachweist, bevor es eine Buchung bestätigt. Ein Beherbergungsvertrag käme dann nur zustande, wenn die Bedingung des Hotels, die Impfung, erfüllt ist.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mal über einen Fall zu entscheiden, in welchem der Gast vier Tage gebucht hatte. Nach der Buchungsbestätigung verhängte das Hotel ein Hausverbot gegen den Gast, nachdem es mitbekommen hatte, dass dieser NPD-Vorsitzender war. Das Gericht entschied, dass das Hotel sich an seine Buchungsbestätigung halten, also den Gast für die vier Tage aufnehmen musste. Für die Zukunft aber, so das Gericht, sei das Hausverbot für diesen Gast rechtens.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-hotel-durfte-damaligem-npd-vorsitzendem-hausverbot-erteilenDa sind aber jetzt die rein privatrechtlichen Verträge angesprochen. Interessanter werden aber künftig wohl die Fälle, wo öffentlich-rechtliche Fragestellungen eingreifen, etwa die Beförderungspflicht. Dürfen sich Taxifahrer, Linienbusfahrer, die Deutsche Bahn weigern, Leute mitzunehmen, die keinen Impfausweis betreffend eine Corona-Impfung vorzeigen? Dürfen Museen, Theater, Schwimmbäder solchen Personen den Eintritt verwehren?