stereotyp
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2015
dabei seit 2015
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
stereotyp schrieb:Die meisten Gebiete sind unter 50 % ausgelastet.Die prozentuale Belegung kann eine "Denkfalle" sein.
stereotyp schrieb:SpoilerWarum lassen diese Covidiotenanwälte das Video nicht länger laufen?
Es wird keine Impfpflicht geben...
Frau.N.Zimmer schrieb:Ein zudem stark betontes " war" .... und dann? Boah.. wie kann man nur auf derart billige Tricks anspringen ? :D :D 4 Sekunden aus einer minutenlangen Rede zu picken, hätte selbst für einen Schimpansen ein Gschmäckle, meine ich.Kurzer Blick auf die Website dieser Covidioten reicht auch um zu verstehen warum.
EDGARallanPOE schrieb:Vor Ende 2021 ist meiner Meinung nicht damit zu rechnen, das jeder der eine Impfung bekommen möchte, auch eine bekommt.In NRW sollen z.B. 53 Impfzentren entstehen:
stereotyp schrieb:Schön und gut. Aber heute (bzw. gestern) werden die Rechtsgrundlagen dazu geschaffen.Das stimmt nicht. Oder kannst Du es belegen, dass eine Impfpflicht Teil des Infektionsschutzgesetzes ist, wenn die gestrige Verhandlung das Gegenteil ergeben hat, dass es also keine Impfpflicht wegen Covid gegen werden wird?
bgeoweh schrieb:Die große Mehrheit der Bevölkerung hat nicht nur am Anfang, sondern auch in letzter Zeit die Maßnahmen mitgetragen und befürwortet. Die Maßnahmen haben nur einfach nichts gebracht bzw. nur geringen Aufschub. Die ganze Story mit den angeblichen Horden von "Covidioten" ist eigentlich auch nur Spin der verschleiert dass die Maßnahmen weitgehend nutzlos waren was die breite Bevölkerung betrifft.Das sehe ich ähnlich.
Anaximander schrieb:Oder kannst Du es belegen, dass eine Impfpflicht Teil des Infektionsschutzgesetzes ist, wenn die gestrige Verhandlung das Gegenteil ergeben hat, dass es also keine Impfpflicht wegen Covid gegen werden wird?Das Infektionsschutzgesetz von 2000 sieht das grundsätzlich schon so vor:
Die Landtagsfraktion der Thüringer FDP hat sich gegen eine mögliche Corona-Impfpflicht ausgesprochen. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium laut Infektionsschutzgesetz eine Impfpflicht für bedrohte Teile der Bevölkerung erlassen könne, rate die Fraktion dringend davon ab, einen solchen Weg zu beschreiten, teilte die FDP-Fraktion am Dienstag in Erfurt mit. „Die gesellschaftspolitische Akzeptanz für die Impfstrategie wird so deutlich schwerer zu erreichen sein“, erklärte deren gesundheitspolitischer Sprecher Robert-Martin Montag.https://www.tlz.de/leben/gesundheit-medizin/thueringer-fdp-landtagsfraktion-gegen-corona-impfpflicht-id230931888.html (fett von mir)
Anaximander schrieb:Der Beschluss von gestern hat keinen Zusammenhang damit.Für mich schon. Diese Beschlüsse sind temporär und werden der Lage angepasst. Fakt ist:
IfSG § 20https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden.
Weitere Regelungen des Dritten BevölkerungsschutzgesetzesQuelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bevoelkerungsschutzgesetz-1805062
Schutzimpfungen und Testungen werden künftig nicht nur Versicherten, sondern auch Nichtversicherten offenstehen. Dazu notwendige Regelungen zur Vergütung und Abrechnung kann das Bundesgesundheitsministerium vornehmen.
Anaximander schrieb:Also gerade keine (zusätzliche) Impfpflicht oder Änderung in dieser Richtung.Das hebelt aber doch IfSG § 20 (6) nicht aus - oder wo liest Du das da heraus?
Anaximander schrieb:Bei den jetzigen Planungen zu den Impfzentren muss man von einigen Monaten ausgehen, also eher 4 Monate als 4 Jahre.Das ist natürlich der Idealfall. Allerdings warnten schon Stimmen, dass die angestrebte Zahl von knapp 100 Impfungen/ Tag pro Impfenden in den Zentren nicht durchführbar ist. Eher die Hälfte.
Hatte ich oben vorgerechnet.
sooma schrieb:Für mich schon.In der Fassung des Jahres 2000 war der von Dir zitierte Abschnitt auf jeden Fall bereits wörtlich vorhanden:
sooma schrieb:Das hebelt aber doch IfSG § 20 (6) nicht aus - oder wo liest Du das da heraus?Habe ich nicht behauptet. Richtig ist, dass es eine Impfpflicht schon lange vor der gestrigen Fassung gab, der gestrige Beschluss der 3. Fassung hat an dieser Möglichkeit zu einer Impfpflicht auch nichts geändert.