Rick_Blaine schrieb:Und wenn es mit den Gesetzen nicht so klappt, erfindet man auch mal schnell irgendwas:
So waren am Mittwoch gleich 30 Beamte am Cospudener See im Einsatz, die schließlich 189 Menschen erklärten, man dürfe sich nicht weiter als fünf Kilometer vom Wohnort entfernen. Wer außerhalb des Radius dort herumspazierte, kassierte direkt eine Anzeige! Insgesamt 31 Verstöße notierten die Ordnungshüter.
Fünf Kilometer? Die sozial distanzierten Bürger waren verblüfft. Denn laut der Allgemeinverfügung der Regierung ist „Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs“ durchaus erlaubt. Wie groß genau das Umfeld ist, wird jedoch nicht definiert.
Nun, das liegt jetzt aber weniger an den Polizisten als an der unklaren Allgemeinverfügung. Warum steht da nicht konkret drin, welchen Durchmesser das "Umfeld" hat? So überlässt man es den Polizisten, den Text der Verfügung zu konkretisieren.
Genau das passiert oft bei Gesetzen. Wen Gesetze schwammig sind, muss der Gesetzesanwender selber sehen, wie er damit zurecht kommt. Das muss manchmal sogar sein, wenn eine Vielzahl von Lebenssachverhalten erfasst werden soll. Wo es vermeidbar ist, darf es aber nicht sein.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die lebhafte Diskussion im Strafrecht, als es um die Strafbarkeit des Besitzes einer, so der Gesetzestext, "geringen Menge" Haschisch ging. Was für den Gesetzgeber noch "gering" war und was nicht, wusste kein Polizist, kein Staatsanwalt und kein Richter. So sahen dann auch die Strafen aus. Der eine wurde für den Besitz von einem Kilogramm Hasch noch nicht bestraft, der andere schon für 50 Gramm.
Warum wird in der Allgemeinverfügung also nicht gesagt, wie groß das Umfeld ist?