Unbezahlte Probearbeit
15.09.2019 um 15:18Hat der Arbeitgeber keinen Bock zu bezahlen, dann arbeite ich auch nicht führ ihn, Probearbeit hin oder her.
derstein2000 schrieb am 11.09.2019:ich hatte soeben ein Bewerbungsgespräch für die Buchhaltung in einem größeren Unternehmen in unserer Stadt die für die Unterkünfte unserer Studenten zuständig ist.Ich habe je ein Semester Buchführung und KoLei gehabt und eine kaufmännische Ausbildung.
cejar schrieb:Scheinbar ist auch vielen Arbeitgebern nicht klar, daß der Proband an einem Probearbeitstag nicht arbeiten darf.Da kann man nur spekulieren, aber ob nun unwissend oder missbräuchlich, die Bezeichnung "Probearbeit" ist mehr als unglücklich gewählt.
cejar schrieb:In vielen Fällen jedoch wird ein Probearbeitstag so genutzt, wie das Wort impliziert - man arbeitet zur Probe - und in diesem Fall haben @Interested und auch ich recht, das kann zu Problemen führen.Da bin ich ja ganz bei euch.
Tussinelda schrieb:erstens ist es nicht die Regel, sich aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu bewerbenDas ist absolut die Regel. Die meisten Einstellungen basieren auf Jobwechsel. Fluktuation ist normal Inder Industrie.
Eiskalt schrieb:Seid einer S
Eiskalt schrieb:Seid einer Seite wirst du nun schon korrigiert, kannst du allmählich kleinbei geben?was hat das mit klein beigeben zu tun? Ich weiß es nun einmal, war deswegen schon als Betriebsrat beim Arbeitsgericht, kenne Urteile diesbezüglich. Ich gebe doch nicht klein bei, nur weil manche glauben es besser zu wissen.......
cejar schrieb:Sorry, mit deinen Gedanken gehe ich so gar nicht mit. Ich kann und werde nicht umsonst, und sei es auch nur für einen Tag, irgendwo umsonst Probearbeiten, das ist im kaufmännischen Bereich auch absolut nicht üblichNa ja, was heißt schon "üblich".
cejar schrieb:Wie soll man sowas seinem aktuellen Arbeitgeber auch erklären, denn er die meisten Firmenwechsel gibt aus dem sicheren Job zum nächsten.Wenn es praktisch nicht geht, geht es halt nicht.
cejar schrieb:Wenn es also für Firmen möglich ist, Leute aus anderen Firmen einzustellen, ohne Probearbeitstag, wunder ich mich, wieso man einen Arbeitssuchenden eine ganze Woche testen will, das ist unter aller Sau.Du kennst doch die Gründe gar nicht. Sich eine Meinung zu bilden, ohne die Gründe für etwas zu kennen, ist schwierig.
cejar schrieb:für so etwas gibt es ja gerade die ProbezeitNein. Das ist was anderes. In der Probezeit ist man mit allen Verpflichtungen als AN schon angestellt. Bei einer Probearbeit kannst Du nach zwei Stunden einfach gehen, wenn Du merkst, es ist völlig anders, als Du es Dir vorgestellt hat.
Tussinelda schrieb:eine Woche ist aber das absolute Maximum und eher nicht die Regel.Sehe ich auch so. Es muss da schon belastbare Gründe geben, finde ich.
off-peak schrieb:Von einem "harschen" Ton steht da aber nichts. Nur vom Ablehnen.Na ja. So wie es da steht, klang es pampig. "Ich arbeite doch nicht umsonst", statt erst mal zu fragen, was damit bezweckst ist und darüber zu reden.
off-peak schrieb:Genau das meine ich. Diese Tour ist leider üblich. So kommt man kostenlos an eine Putzkraft.Das ist Unsinn. Kein Laden kann so seinen Reinigungsbedarf decken.
off-peak schrieb:Besser passte? Wozu? Zum Putzen?Besser passte für die Stelle. Ein bisschen Textverständnis bitte.
violetluna schrieb:Das ist bei uns in Österreich meines Wissens nach gar nicht erlaubt.Das dachte ich auch lange. Aber mittlerweile kenne ich so viele Firmen, die das machen. Keine Ahnung, ob das reines Risiko oder Grauzone ist.
violetluna schrieb:Das ist bei uns in Österreich meines Wissens nach gar nicht erlaubt.Das ist in Österreich genau wie in Deutschland.
kleinundgrün schrieb:als ständig neue Leute rumspringen zu haben.Wie man sieht, wurde es gemacht und kostete den angeblich eine ganz andere Arbeitskraft suchenden Arbeitsgeber keinen Cent.
Voraussetzungen und GrenzenGrundsätzlich ist die Institution eines solchen Einfühlungsverhältnis durchaus in Ordnung. Aber trotzdem denke ich, dass Du Dich hier absolut richtig verhalten hast.
Einigkeit herrscht dahingehend, dass im Falle eines Einfühlungsverhältnisses gewisse Voraussetzungen und Grenzen beachtet werden müssen:
- Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses muss ernsthaft beabsichtigt sein.
- Es besteht keine Arbeitspflicht.
- Der Arbeitgeber übt kein Direktionsrecht aus, hat aber ein Hausrecht.
- Es müssen enge zeitliche Grenzen eingehalten werden.
Hinsichtlich der maximal möglichen Dauer gibt es keine einheitliche Linie in der Rechtsprechung. Die Arbeitsgerichte neigen dazu, jeden Einzelfall zu bewerten. Die folgenden Grundsätze lassen sich aus der Instanzrechtsprechung ableiten:
- Grundsätzliche Dauer: nicht länger als 1 Woche
- Bereits mehrere Tage hintereinander sind riskant, wenn es hierfür keine besondere Begründung bzw. Rechtfertigung gibt. Sofern z.B. die Aktivitäten jeden Tag sehr ähnlich sind, können mehrere Tage unbezahltes Arbeiten bereits ein potenzielles Problem darstellen.
- Die Stundenzahl pro Tag ist nicht festgelegt, sondern richtet sich nach den Erfordernissen des Einfühlungsverhältnisses. Sie sollte begrenzt werden, damit es nicht zu einer Verlagerung in „echte“ Arbeit kommt.
derstein2000 schrieb am 11.09.2019:Das Gespräch lief wirklich gut und er benötigte unbedingt eine Fachkraft
derstein2000 schrieb am 11.09.2019:Daraufhin seine Anwort:Entweder, er ist der Meinung, dass Du nichts kannst und er braucht wirklich eine Fachkraft, dann müsste er gleich Dich abweisen. Oder aber er glaubt, dass Du was kannst, eine Fachkraft darstellst, dann ist die letztere Antwort eine Lüge und Frechheit. Oder aber er braucht gar keine Fachkraft, sondern nur eine billige/kostenlose Aushilfskraft, dann war die Stellenausschreibung eine Lüge. In jedem Fall ist der AG hier unseriös!
Du kannst ja nichts, du wirst erst eingearbeitet und bietest ja keinen nutzen.
off-peak schrieb:Wie man sieht, wurde es gemacht und kostete den angeblich eine ganz andere Arbeitskraft suchenden Arbeitsgeber keinen Cent.Aber was ist denn das Ergebnis dieser Aktion? Hat er jetzt dadurch jemanden für die Stelle?
otternase schrieb:Entweder, er ist der Meinung, dass Du nichts kannst und er braucht wirklich eine Fachkraft, dann müsste er gleich Dich abweisen. Oder aber er glaubt, dass Du was kannst, eine Fachkraft darstellst, dann ist die letztere Antwort eine Lüge und Frechheit.Oder es war einfach nicht richtig wiedergegeben.
otternase schrieb:In jedem Fall ist der AG hier unseriös!Das kann man doch so gar nicht beurteilen. Da müsste man mindestens die Gründe kennen.
otternase schrieb:der bereits berufserfahren ist und gleich produktiv eingesetzt werden kannDiesen Fall gibt es nur bei einfachsten Tätigkeiten.
otternase schrieb:so wäre die seriöse Vorgehensweise, Dir einen kurzen, befristeten Arbeitsvertrag als Aushilfe, zB. für eine Woche zum Mindestlohn anzubietenNa ja, das ist ja ein ziemlicher Aufwand.
otternase schrieb:Grundsätzliche Dauer: nicht länger als 1 WocheOkay, das wäre jetzt also geklärt.
Bereits mehrere Tage hintereinander sind riskant, wenn es hierfür keine besondere Begründung bzw. Rechtfertigung gibt.Aber schon gummiert sich die Bestimmung selbst. Gerade über das "hierfür keine besondere Begründung bzw. Rechtfertigung gibt" lässt sich trefflichst streiten. Wobei ich eben bei einer gelernten Buchhaltungskraft "hierfür keine besondere Begründung bzw. Rechtfertigung " sehe.
Sofern z.B. die Aktivitäten jeden Tag sehr ähnlich sind, können mehrere Tage unbezahltes Arbeiten bereits ein potenzielles Problem darstellen.Eben.
otternase schrieb:Entweder, er ist der Meinung, dass Du nichts kannst und er braucht wirklich eine Fachkraft, dann müsste er gleich Dich abweisen. Oder aber er glaubt, dass Du was kannst, eine Fachkraft darstellst, dann ist die letztere Antwort eine Lüge und Frechheit. Oder aber er braucht gar keine Fachkraft, sondern nur eine billige/kostenlose Aushilfskraft, dann war die Stellenausschreibung eine Lüge. In jedem Fall ist der AG hier unseriös!Mein Sagen.
ransom schrieb:In meinem Betrieb nutzen wie die "Probearbeit" zu kennelernen...beidseitig. Eine gute Chance für beide sich kennenzulernen, Arbeitsabläufe und Räumlichkeiten zu sehen und Kollegen kennen zu lernen. Nach der "Probearbeit" gibt es ein Gespräch mit den beteiligten Kollegen und dem Bewerbe.Handhaben wir genauso.
ransom schrieb:Nach der "Probearbeit" gibt es ein Gespräch mit den beteiligten Kollegen und dem Bewerbe. Das ganze dauert im Normalfall je nach Stelle 1-3 TageDie Masse der eingehenden Bewerbungen für die Jobs die wir besetzten kommen von Leuts die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
ransom schrieb:All das ist nach einem Tag nicht machbar, es sei denn es geht um einen Depperl-Job.Da macht ihr was falsch :D
Interested schrieb:Ich bleibe bei meiner Aussage!und ich bleibe bei den Gesetzen ;)