Tussinelda
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Unbezahlte Probearbeit
15.09.2019 um 10:39@cejar
Es handelt sich um keine Nebentätigkeit, ich rede ausschliesslich von Probearbeit, wenn Du da eine Grauzone siehst, bitte....les nochmal meine Beiträge, ich habe eindeutig erklärt, wovon ICH spreche, also lass es bitte, wenn ich wo daheim bin, dann ist es Arbeitsrecht......und Du weißt ja nicht mal, wozu Probearbeiten gut sein soll und wie es sich eigentlich definiert.
So hier nochmal zur Klarstellung:
Es wäre schön, wenn Du das, was ich poste in der Beurteilung meiner posts mit einbeziehen würdest, dann hättest Du mir nämlich keinesfalls Fehlinformationen unterstellt und dies sogar nochmal wiederholt. ich kenne den Unterschied zwischen Probearbeit und Nebentätigkeit, Du offensichtlich nicht.
Es handelt sich um keine Nebentätigkeit, ich rede ausschliesslich von Probearbeit, wenn Du da eine Grauzone siehst, bitte....les nochmal meine Beiträge, ich habe eindeutig erklärt, wovon ICH spreche, also lass es bitte, wenn ich wo daheim bin, dann ist es Arbeitsrecht......und Du weißt ja nicht mal, wozu Probearbeiten gut sein soll und wie es sich eigentlich definiert.
cejar schrieb:Und ob es die Regel ist ob es mehr Firmenwechsel aus der gesicherten Position oder durch Arbeitslosigkeit gibt, kann ich auf die schnelle keine Statistik finden, zumindest in meiner Branche gibt es selten Bewerbungen von Arbeitslosen, da es in meinem Beruf so einen Bedarf an Fachkräften gibt, das man immer einen Job hat (wenn man will).wohl eher weniger aus der gesicherten Position heraus, denn man bekommt heutzutage eher seltener einen unbefristeten Vertrag, wenn man wechselt ;) außer natürlich, die wollen einen unbedingt und man will unbedingt weg.
So hier nochmal zur Klarstellung:
Tussinelda schrieb:das stimmt nicht, dann ist es kein Probearbeiten, wenn die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird.
Tussinelda schrieb:dann müsstest Du aber wissen, dass bezahlte Probearbeit als Arbeitsverhältnis gelten kann ;)
deshalb höchstens eine Aufwandsentschädigung.
Tussinelda schrieb:Und nein, man arbeitet nicht, man leistet keine verwertbare Arbeitsleistung, vergleichbar mit regulären Mitarbeitern, zumindest sollte es so nicht sein. Es wird eigentlich zugeschaut und womöglich kleinere Teilaufgaben selbstständig und freiwillig erledigt, damit man als Probearbeiter einen Eindruck bekommt und der Arbeitgeber einen Eindruck bekommt.jetzt alles klar, wovon ICH spreche? es handelt sich NICHT um eine Nebentätigkeit, wenn es sich nur um Probearbeit handelt. Man bekommt KEIN Arbeitsentgelt, man leistet keine Arbeitsleistung, es dient dem "Reinschnuppern" ausschliesslich.
Es wäre schön, wenn Du das, was ich poste in der Beurteilung meiner posts mit einbeziehen würdest, dann hättest Du mir nämlich keinesfalls Fehlinformationen unterstellt und dies sogar nochmal wiederholt. ich kenne den Unterschied zwischen Probearbeit und Nebentätigkeit, Du offensichtlich nicht.