Denn Eintrag habe hatte ich noch nicht beantwortet. Hole ich jetzt nach.
gastric schrieb am 14.03.2020:Feuerseele schrieb:
Der Mehrheitswille darf nicht automatisch über den Willen der Minderheit steht, denn dass ist Massen-Egoismus/Gruppen-Egoismus.
Also darf der mehrheitswille nnun doch nicht über dem der minderheit stehen, obwohl du das noch sagtest? Weder der wille der mehrheit noch der wille der minderheit ist für alle gut. An wem orientieren wir uns denn nun? An der mehrheit? An der minderheit? An dem einzelnen?
Ich sagte auch, dass die Mehrheit nicht bewiesen ist, da dazu wirklich JEDER befragt werden muss und dass dies, selbst wenn man die Mehrheit beweisen würde, nicht stabil ist, da sich Meinungen plötzlich verändern.
Wenn nun ein Gesetz nach einer Mehrheitsmeinung erlassen wurde, wäre das staatliche Unmündigkeit oderDummheit oder der Staat hat
"Lieblingskinder" die der Staat bevorzugt, ABER dann verstößt er gegen das Gesetz der Gleichwertigkeit/Gleichheit.
In Sache Organspende ist der grundlegende allgemeingültige Faktor von der Evolution/Natur vorgegeben.
Die Evolution bringt Individuen hervor und keine Massenware. Jeder Mensch ist eine Singularität/ein Individuelles Sein und daher von Natur auf ein selbst bestimmendes Wesen.
Das Organspendergesetz widerspricht dem natürlichen Recht auf Selbstbestimmtheit.
Gesetze müssen Allgemeingültigkeit haben, entweder gibt der Gesetzgeber die Allgemeingültigkeit vor oder sie liegt von Natur aus vor und GIBT dem Staat die FAKTEN vor, die der Gesetzgeber beachten und verwenden muss.
In Sache Organspende liegt die Allgemeingültigkeit also bereits vor und der Gesetzgeber muss dies beachten. ER darf diese nicht verdrehen und zum Gegenteil hin verändern.
Die Organe des Menschen, sind schlicht und einfach höchst persönliches Eigentum und darum hat hierzu niemand etwas VORWEG zu bestimmen. Kein Gesetzgeber und keine Mehrheit!
Organe bekommt man ausschließlich absolut freiwillig. Absolut freiwillig bedeutet, dass der Mensch das Erste Wort sagt und nicht der Gesetzgeber oder eine Mehrheit. Hier zählt die Allgemeingültigkeit der Individualität, die selbstbestimmt ist.
gastric schrieb am 14.03.2020:
Feuerseele schrieb:
Die Daten gehen nicht verloren. Du bekommt bei Verlust einen neuen Personalausweis ...
Und den bekomme ich automatisch zugeschickt, während ich hirntod auf der intensivstation liege? Ich sprach vonb diebstahl, ich sprach von verlust durch unfall. .... .... Wer beantragt mir dann einen neuen personalausweis? Es ist ja nicht nur so, dass man den perso ausserhalb von unglücken und unfällen verliert.
Okay, also du meinst, dass der Verlust kurz vor dem Brauchen stattfindet.
Das heißt also man kann die Person nicht identifizieren? Kann man dann überhaupt Organe entnehmen?
Muss man vor der Organentnahme nicht ein paar Gesundheitsdaten haben, um zu wissen ob sich der Entnahmeaufwand auch lohnt?
Werden auch die Organe von nicht identifizieren Menschen verwendet?
gastric schrieb am 14.03.2020:
Feuerseele schrieb:
Die Identität ist ja wohl das Mindeste, was man vor einer Entnahme feststellen muss, also braucht es sowieso den Personalausweis.
Braucht es nicht zwingend. Es gehen auch andere identifikationsmedien und zu guter letzt die angehörigen. ... .. datenbank
Merkst du wie du dich selbst widersprichst? Also kann man bei Verlust herausfinden wer die Person ist. Du hättest dir den ausführlichen Text über die Möglichkeiten des Personalausweisverlustes ersparen können.
gastric schrieb am 14.03.2020:
Feuerseele schrieb:
Das Organspendergesetz BESTIMMT, dass alle erstmal automatisch Spender SIND. Das Gesetz steht wider der Natur.
Wo ist das problem daran?
Die natürliche Allgemeingültigkeit wird zerstört.gastric schrieb am 14.03.2020:
Feuerseele schrieb:
Meine Organe sind weder Staatseigentum noch automatisch Allgemeingut!
Dann sorge mit einem nein dafür, dass es nicht geschieht. Problem schon wieder gelöst.
Das ist doch schon VOR einer Antwort (
egal ob Ja oder Nein), durch das Gesetz passiert.
Das Gesetz ist doch zuerst da und dann kann doch erst Ja oder Nein gesagt werden. (Kausalität!)
gastric schrieb am 14.03.2020:
Feuerseele schrieb:
Mit dem O-Gesetz kann es weiterhin unerlaubte „illegale“ = versehentliche Orfanentnahmen geben.
Ein versehen ist immernoch nicht illegal.
Eben!
Das Versehen ist nicht illegal, es wird nicht strafrechlich verfolgt.
Ein legales Versehen wird erst recht nicht strafrechtlich verfolgt.
Legal oder illegal DAS Versehen ist vollscheiße, wer entschädigt was nicht zu entschädigen ist?
Merkst du jetzt was?
DAS Versehen ist IN BEIDEN Fällen scheiße! Als das so oder so Böse.
Das ist m.E. ein deutliches Zeichen oder Faktor dafür, dass das Gesetz wahrlich zu 100% falsch ist.
gastric schrieb am 14.03.2020:
Feuerseele schrieb:
Die Evolution orientiert sich an dem was verwendet wird, was nicht gebraucht wird bildet sich zurück.
Eigentlich "orientiert" sich die evolution an dem, was funktioniert nd läßt das mehr oder weniger in ruhe, was nicht funktioniert, aber vor allem auch nicht stört. Der blinde fleck im auge ist sinnfrei, weisheitszähne auch nicht sonderlich sinnvoll, blinddarm könnte auch mal weg.
Ja, du hast recht, aber Funktion und Verwendung sind zweierlei.