FrauLehrerin schrieb am 14.03.2020:Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man dagegen sein kann.
Das ist ja absolut asozial seinen Körper und Organe lieber verrotten zu lassen, als jemandem damit das Leben zu retten.
Unfassbar.
FrauLehrerin, urteilen Sie nicht, wenn Sie erkannt haben, dass Sie etwas nicht verstanden haben.
Sie sollten wissen, dass eine derartige Äußerung unsozial ist.
Selbstverständlich lässt sich darüber Diskutieren, was alles sozial ist und was alles unsozial ist, aber Sie haben ja grundsätzlich das Nichtspenden als unsozial verurteilt.
1 Mensch besteht sozusagen aus 3 Teilen (KGS): Körper, Geist und Seele (auch Psyche = individuelle Prägung ins morphologisches Datenfeld). Jeder Mensch hat das Recht gleichwertig behandelt zu werden.
Jeder Mensch hat auch das Recht auf die Unversehrtheit/Ganzheit seiner Seele, auch wenn deren Existenz nicht bewiesen ist. OFFENE FRAGEN sind so zu behandeln, dass man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist. Das betrifft auch die Frage nach der Seele und die Frage, was nach dem Tod kommt.
Da es über die Seele keine gesicherten wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, muss dieser Faktor OHNE Beweis/Wissen mitberücksichtigt werden, denn diese offene Frage steht gleichwertig zu lösbaren Fragen.
Die Gruppe von Gläubigen darf, vom Gesetzgeber nicht übergangen werden, denn sie sind gleichwertigen Menschen.
Durch die Kraft und Macht des Gesetzes entsteht der Eindruck, dass es sozial sei seine Organe zu spenden, und so werden Menschen durch das Gesetz dazu veranlasst andere Menschen öffentlich zu diffamieren. Die Entscheidung Nichtspender zu sein, darf aber nicht zu Diffamierungen führen.
Das Organspendergesetz führt dazu, dass es zu öffentliche Diffamierungen kommt, demzufolge ist das Gesetz selbst unsozial.
Alle Bürger, die die Entscheidung nicht zu spenden verurteilen und als asozial bewerten, handeln unsozial.
Wenn Sie selbst wirklich SOZIAL gedacht hätten, hätten sie ja an ALLE Menschen denken müssen, denn dass verlangt das soziale Miteinander. Jeder, der an alle Menschen denkt, erkennt, dass es weltweit unter den Menschen Gläubige gibt.
Ich denke, dass Gläubige in der Mehrheit zu den Atheisten stehen und die Frage nach der Seele daher die Hauprolle spielt.
Damit stellt sich die Frage ob und wie die Organspende mit dem Glauben überhaupt vereinbar ist.
Gläubige glauben freilich an die Existenz der Seele und dies kann es verbieten die Organe zu spenden. Nun aber behaupten Sie (FrauLehrerin), es sei unsozial seine Organe nicht zu spenden. Haben Sie je an Ihre, Ihnen gleichwertigen gläubigen Mitmenschen gedacht? Ich bin der festen Überzeugung, dass Ihre Ansicht unsozial ist, weil dadurch Menschen diffamiert werden.
ALLE Menschen sind gleichwertig zum Nächsten. = Gläubige sind gleichwertig zu Nichtgläubigen.
Der Gesetzgeber darf das Organspendergesetz nicht erlassen, weil damit die religiösen Gründe missachtet werden.
Durch dem Organspendergesetz wird das Gesetz der Gleichwertigkeit missachtet, weil das Gesetz alle gleich macht indem das Gesetz alle in erster Linie automatisch zu Spendern macht, dies kommt aber selbstverständlich nicht für alle Menschen in Frage, weil unter ALLEN Gläubige sind. DAS kann der Staat WISSEN und Wissen verpflichtet. Dieses Wissen darf vom Staat nicht missachtet werden.
Gläubige und Nichtgläubige sind sich in ihrem denken ungleich und können demzufolge freilich nicht
in eine Schublade gesteckt werden. Ein Gesetz aber muss alle in eine Schublade stecken, denn ein Gesetz verlangt
Allgemeingültigkeit.Ein Gesetz muss alle gleich behandeln, darf dabei aber die Menschen nicht gleichmachen.
Darum ist das Organspendergesetz im Sinne der Allgemeinheit unzulässig, da das Gesetz ja allein durch die Existenz der Gläubigen und Nichtgläubigen keine Allgemeingültigkeit haben/besitzen kann, da diese Gruppen unterschiedlich denken = nicht gleich denken, = in der Kategorie „G“ nicht gleich sind.
Der Gesetzgeber darf nicht gleich machen was von Natur aus ungleich ist und bleiben wird.
Das Organspendergesetz sagt im GRUNDE: Alle Menschen sind Organspender. Damit macht das Gesetz alle gleich, obwohl in Wahrheit Ungleichheit vorliegt. Das Gesetz behandelt also das Ungleich gleich.
Das Organspendergesetz kann nicht für alle Menschen passen, darum darf es nicht existieren.
Das Wissen um die Existenz von Gläubigen liefert ja die
Vorhersehbarkeit der Entscheidungen. Der Gesetzgeber kann also mit Sicherheit wissen, dass sich eine bestimmte Gruppe unter seinen Bürgern befindet, die mit Sicherheit Nein sagen wird. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet,
bei einer Gesetzesentwicklung, sein ganzes Wissen anzuwenden. Die möglichen unterschiedlichen Entscheidung der gleichwertig Menschen darf der Gesetzgeber nicht missachten.
Unter Gläubigen sind
MIT Sicherheit Nichtspender. = Darum ist das Gesetz unvernünftig und unsozial.
Der Gesetzgeber hat nicht das Recht zur Gleichmacherei. Aber das Organspendergesetz macht alle gleich.
Das Organspendergesetz macht alle gleich indem das Gesetz in erster Linie alle automatisch gleichermaßen zu Spendern macht.
Das Gesetz verursacht Ungerechtigkeit und führt zu weiteren Ungerechtigkeiten, denn es kommt verstärkt zu Diffamierungen z.B. in Foren. Sozial bedeutet, an alle zu denken und damit darf der Gesetzgeber nur solche Gesetze erlassen die auch wirklich allgemeingültig sein können.
Unter den Nichtspendern sind auch Menschen, die spenden würden, aber eben NICHT UNTER den aktuell gegebenen Umständen tun. Die Bedingungen, unter denen die Spende stattfindet, führen ebenso zum Nein.
Gute Gründe gegen die Spende sind, (zusätzlich zu den religiösen Glaubensfragen) die fehlende Narkose, Unsicherheit bezüglich den Diagnosen, die mögliche Verschwendung, der schlechte Ruf des Menschen, die Frechheit von Staaten (das Nein aus Protest).
Meinungen können auf der Straße nur demonstriert werden = Theorie. Seine Meinung in der PRAXIS zum Ausdruck zu bringen, ist die Verweigerung an einer Sache mitzumachen die der Meinung gegenläufig ist.
Die Herangehensweise der Organentnahme = Organgewinnung und das Organspendergesetz liefern gute Gründe, mit ruhigem Gewissen Nein zur Organspende sagen zu können.