Optimist schrieb am 04.02.2020:Feuerseele schrieb:
Das Widerspruch-Gesetz macht alle Menschen automatisch zu Organspendern. ....
so ist es nicht ganz. Aber wie gesagt, es wird im Grunde jeder gezwungen eine Entscheidung zu treffen oder sich fremdbestimmen zu lassen.
Ich verstehe die Widerspruchslösung als eine Voreinstellung (ein Richtunggebendes) dem zufolge jeder Mensch grundsätzlich ein Organspender ist.
Die Widerspruchslösung beinhaltet eine getroffene Entscheidung.
Die Widerspruchslösung ist eine Zweckgebundene Lösung, um mehr Organe zur Verfügung zu haben.
Die Widerspruchslösung orientiert sich nach einem bestimmten Willen, den Willen derer die mehr Organe wollen.
Das Gesetz ist Zweckgebunden und orientiert sich an einem Willen und nicht an ein Prinzip, wie z.B. die Freiheit und Menschenwürde, die für alle Gültigkeit hat.
Das Gesetz SELBST ist nicht frei, weil es einem Zweck dient.
Gesetze, die sich auf den Menschen selbst beziehen (also seinen Körper), dürfen keine Willensorientierung tragen/beinhalten. Gesetze müssen frei von menschlichem Willen/Bedürfnis/Verlangen sein und das bedeutet, dass sich Gesetze ausschließlich nur nach einer Grundordnung orientieren müssen und nur zu Zwecken der Regelung des Zusammenlebens Verwendung finden dürfen. Nur so sind Gesetze NEUTRAL.
Gesetze sind in Angelegenheiten, die den Körper des Menschen betreffen nicht notwendig. Da Gesetze nicht willensneutral sind, da sie ja den Willen lenken/ordnen.
Gesetze müssen in grundlegenden Dingen/Angelegenheiten eine Neutralität enthalten, da sie nur so allgemeingültig sein können.
Das Organspendergesetz missachtet die Neutralität, so existiert die Freiheit des Menschen nicht mehr und der Gesetzgeber gerät entweder blindlings/unbeabsichtigt in eine Diktatur ODER mit Absicht.
Eine Diktatur entsteht auch unbemerkt!
Darum müssen die Gesetzgeber WISSEN welchen Richtungswert ihre Gesetze tatsächlich haben.
Der Schein und die Schatten sind überall. (Höhlengleichnis von Platon) Politiker sind auch nur Menschen und nicht automatisch vor Blindheit geschützt, nur weil sie Politiker sind oder studiert haben.
Den Politikern weiterhin zu vertrauen ist eine Sache, zu wissen dass auch sie blind für das Wesentliche sein können ist eine andere Sache. Wenn „die da oben“ (Politiker und Gesetzesgeber) wirklich, wahrhaftig, ehrlich das BESTE FÜR ALLE Menschen wollen, dann müssen „die da oben“ auf das Grundprinzip achten/reagieren.
Gesetze, die sich auf den Körper eines Menschen beziehen, treffen damit auch auf den Willen dessen dem der Körper gehört. Nur diktatorische Gesetze, beinhalten Regelungen die den körper des Menschen betreffen. Das Organspendergesetz mit der Widerspruchslösung ist ein solches Gesetz.
Der Wille eines Gesetzes/Gesetzgeber.In Willensfragen gibt es immer auch den Gegenwillen. Darum muss ein Gesetz absolut frei von menschlichem Willen/Verlangen/Bedürfnis sein. Ein Gesetz darf nur die allgemeinen Grundlagen und Funktionen des Zusammenlebens regeln und muss sich nach der natürlichen Ordnung orientieren.
Da es in dieser Sache aber um den TOD geht und nicht um Regelungen des Zusammenleben, gibt es da absolut nichts was ein Gesetz zu regeln hat. Der eigene Körper markiert das ENDE der Gesetzgebung!
Somit geht das Organspendergesetz über die GRENZEN der rechtmäßigen Gesetzgebung.In Sache Organspende hat der Gesetzgeber hier schlicht und einfach absolut nichts zu sagen. Eine Gesetzgebung zur Organspende ist Unsinn und beweist nur, dass die Macht des Gesetze erlassen können missbraucht wird.
Der Körper ist das Hab und Gut des Menschen und nicht das Hab und Gut eines Staates oder der Allgemeinheit. Hier darf es der Gerechtigkeit-WILLEN überhaupt keine Vorentscheidung geben.
ZweckgebundenheitGesetze sind vom Wesen her/von Natur aus immer zweckgebunden. In Angelegenheiten, die den Körper eines Menschen/Individuum betreffen, darf es aber keine zweckgebundenen Gesetze geben, denn derartige Gesetze gehören zu Staaten die Sklaverei befürworten. Das Merkmal eines Gesetzes, welches die Sklaverei befürwortet, ist der Bezug auf den Körper des Menschen. Das Organspendergesetz bezieht sich auf den Körper des Menschen. Somit ist die Organspende eine Angelegenheit die in einer Demokratie nicht per Gesetz geregelt werden darf.
Staatliche Vorentscheidungen/VorgabenGerade weil Gesetze VORGABEN sind, darf es in Sache Organspende kein Gesetz geben. Gesetze sind Staats-GEWALT= Kraft.
Gesetze sind wichtig, nützlich und wertvoll UND darum darf der Staat diese KRAFT nicht für Willens-Zwecke zweckentfremdet anwenden.
Da der Mensch zur Vernunft gebracht werden muss (der Mensch ist all zu gerne unvernünftig), dienen Gesetze dem höheren Zweck, dem Zweck mehr Vernunft zu bringen. So wird per Gesetz der freie wilde Wille gezügelt (der all zu oft das Böse erschafft).
Gesetze sind ein MITTEL der Vernunft, deshalb darf die Gesetzgebung aus logischen Gründen nicht für reine willensorientierte Angelegenheiten verwendet werden.
Der reinen Vernunft nach darf es also kein Organspendergesetz geben, weil das ein Gesetz ist, welches den Willen erfragt.
Da das Organspendergesetz willensorientiert ist (es soll zu mehr Organe führen), haben einige Länder die Macht der Gesetzgebung ausgenutzt, um einem bestimmten Willen KRAFT zu geben, also einem bestimmten Willen zu dienen. Das darf nicht sein!
Es darf in einer Demokratie kein Gesetz geben, welches über die Organe des Körpers eines Idividuums vorbestimmt.
Wer für eine Sache Spenden will, muss das selbst sagen, kein Gesetz darf das vorsagen.
Wer nicht Spenden will kann schweigen und muss nichts sagen und nichts machen.
Der eigene Körper IST das Hab und Gut des Menschen.
Der eigene Körper ist absolut unantastbar! = Kein Gesetz und kein Andere haben hierzu irgendwelche VOR-Rechte!
Kein Staat und kein Nächster/Anderer haben das Recht ohne Erlaubnis über den Körper des Anderen zu bestimmen oder vorzubestimmen.
-
Kausalität hat viele Wege, wie im Guten so im Bösen. Diktaturen habe ihre Schleichwege.
Gut aufpassen, denn der Weg ist das ZIEL!