Die verdrängte Diskriminierung von Männern in unserer Gesellschaft
25.02.2019 um 15:01@Tussinelda
Und da erscheint es Dir dann sinnvoll, dass ein Elternteil mit etwas geringerem Betreuungsanteil zuerst als Bittsteller beim einzig sorgeberechtigten Elternteil vorsprechen muss, um dort auch hingehen zu dürfen und dann im zweiten Schritt ja auch noch darauf hoffen muss, dass der Kindergarten / die Schule das mit dem Sorgerecht nicht so genau nehmen?
Das ist Deine Vorstellung von gleichberechtigter Elternschaft?
Sorgerecht kommt ja auch nicht bei ganz alltäglichen Entscheidungen zum Tragen, sondern bei wichtigen Entscheidungen.
Die Belegung des Pausenbrots kann auch bei geteiltem Sorgerecht nach freiem Wunsch erfolgen.
Die Wahl der Schule, die medizinische Fürsorge, die finanzielle Fürsorge, die aktive Begleitung in der Schule sind aber nun mal an Sorgerecht geknüpft. Und da hälst Du es für richtig, dass ein Elternteil, nämlich der Vater, sofern nichtehelich, ausgeschlossen bleibt?
Seltsames Weltbild und seltsam damit ausgerechnet in diesem Thread hausieren zu gehen.
Es bleibt also festzuhalten, dass Männer, sofern sie uneheliche Väter sind, tatsächlich eine Diskriminierung erfahren, die @Tussinelda aber für erhaltenswert hält, was daran liegen mag, dass sie kein unehelicher Vater ist.
Das bin ich im Übrigen auch nicht, ich bin aber gegen jede Form von Diskriminierung, selbst wenn sie mich nicht betrifft oder eben nur die scheinbar vernachlässigbare Gruppe von Männern.
Würden Frauen im Familienrecht gleichsinnig diskriminiert, wäre dies völlig zurecht längst geändert worden.
Und da erscheint es Dir dann sinnvoll, dass ein Elternteil mit etwas geringerem Betreuungsanteil zuerst als Bittsteller beim einzig sorgeberechtigten Elternteil vorsprechen muss, um dort auch hingehen zu dürfen und dann im zweiten Schritt ja auch noch darauf hoffen muss, dass der Kindergarten / die Schule das mit dem Sorgerecht nicht so genau nehmen?
Das ist Deine Vorstellung von gleichberechtigter Elternschaft?
Sorgerecht kommt ja auch nicht bei ganz alltäglichen Entscheidungen zum Tragen, sondern bei wichtigen Entscheidungen.
Die Belegung des Pausenbrots kann auch bei geteiltem Sorgerecht nach freiem Wunsch erfolgen.
Die Wahl der Schule, die medizinische Fürsorge, die finanzielle Fürsorge, die aktive Begleitung in der Schule sind aber nun mal an Sorgerecht geknüpft. Und da hälst Du es für richtig, dass ein Elternteil, nämlich der Vater, sofern nichtehelich, ausgeschlossen bleibt?
Seltsames Weltbild und seltsam damit ausgerechnet in diesem Thread hausieren zu gehen.
Es bleibt also festzuhalten, dass Männer, sofern sie uneheliche Väter sind, tatsächlich eine Diskriminierung erfahren, die @Tussinelda aber für erhaltenswert hält, was daran liegen mag, dass sie kein unehelicher Vater ist.
Das bin ich im Übrigen auch nicht, ich bin aber gegen jede Form von Diskriminierung, selbst wenn sie mich nicht betrifft oder eben nur die scheinbar vernachlässigbare Gruppe von Männern.
Würden Frauen im Familienrecht gleichsinnig diskriminiert, wäre dies völlig zurecht längst geändert worden.