Tussinelda
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Die verdrängte Diskriminierung von Männern in unserer Gesellschaft
25.02.2019 um 11:26@DeepThought
es können auch jüngere Kinder befragt werden.
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/wann-muessen-richter-kinder-anhoeren
Es geht ums Kindeswohl und da kann auch die Befragung eines jungen Kindes einfliessen. Hier wird es geschildert
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/wann-muessen-richter-kinder-anhoeren
hier auch mal der Gesetzestext zur gemeinsamen Sorge
es können auch jüngere Kinder befragt werden.
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/wann-muessen-richter-kinder-anhoeren
Es geht ums Kindeswohl und da kann auch die Befragung eines jungen Kindes einfliessen. Hier wird es geschildert
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/wann-muessen-richter-kinder-anhoeren
hier auch mal der Gesetzestext zur gemeinsamen Sorge
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626a.html
§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1.
wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2.
wenn sie einander heiraten oder
3.
soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.