@Atrox weil Exhibitionismus als Straftat ausschliesslich für das männliche Geschlecht gilt, es bei Frauen gar keinen Exhibitionismus als Straftat gibt, deshalb. Also eine Unterscheidung allein auf dem Geschlecht beruht und nicht darauf, dass man sich nackt zeigt um Lust zu gewinnen. Obwohl es bekanntermaßen weibliche Exhibitionisten gibt, die aber dann trotzdem nicht unter dieses Gesetz fallen können. Also die Tat, die sich gar nicht unterscheidet, unterschiedlich bewertet wird. Aber ich habe das ja auch immer eingeschränkt gesagt, dass es sich um Diskriminierung handeln könnte. Eine abschliessende Meinung dazu habe ich noch nicht.
Da wird eine Straftat unterschiedlich bewertet. Wegen des Geschlechts.
Beim Sorgerecht geht es nicht um Straftaten, die Voraussetzungen sind auch nicht die gleichen, denn geboren hat das Kind nur die Mutter. Schwanger war nur die Mutter. Das ist also nicht vergleichbar mit einer Straftat, die zwar jeder begehen könnte, aber unterschiedlich gewertet wird.
@Abahatschi Natürlich sind Väter Männer. Sie werden aber zum Beispiel nicht diskriminiert, weil sie , da sie Männer sind, Väter werden könnten, Frauen hingegen schon. Da gibt es eben Unterschiede. Und hinzu kommt, dass diese Gesetze auf Diskriminierung von Frauen beruhen.....das sie es sind, die sich um die Kinder kümmern, dies ihre Vorrangige Aufgabe ist, was ja bei Vätern nicht der Fall war/ist. Es ist also eine Diskriminierung, die darauf beruht, dass Männer eben nicht als die angesehen werden, die sich vorrangig ums Kind kümmern, sondern Frau das macht. Da wurde und wird Mutter sein "höher" gehängt. Nicht Frau sein. Mutter sein.