Abahatschi
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2014
dabei seit 2014
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Tussinelda schrieb:Und Männer als Gruppe werden nicht diskriminiert, es gibt keine strukturelle Diskriminierung, zumindest konnte diese nicht aufgezeigt werden.Im Familienrecht bzw. der Sozialgesetzgebung doch aber schon. Uneheliche und eheliche Väter sind unehelichen und ehelichen Müttern nicht gleichgestellt. Unehelichen Vätern steht bislang das Sorgerecht nicht automatisch zu.
Tussinelda schrieb:Wir hatten das doch schon alles, müssen wir wieder von vorne anfangen?Du hast gefragt, ich habe geantwortet.
Tussinelda schrieb:NICHT aufgrund struktureller Diskriminierung von Männern, sondern aufgrund der Diskriminierung von Frauen durch Männer.Ja, aber was ist es denn heutzutage? Keine strukturelle Diskriminierung, weil irgendwo, irgendwann jemand anderes diskriminiert wurde?
Kältezeit schrieb:Keine strukturelle Diskriminierung, weil irgendwo, irgendwann jemand anderes diskriminiert wurde?
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__5.html
§ 5 Positive Maßnahmen
Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.
Tussinelda schrieb:und es spricht nichts dagegen, die Stellung von Männern diesbezüglich zu stärken. Wird ja auch gemacht.Wird es das?
Kältezeit schrieb:Ich kenne nämlich einen Mann, der darf sein Kind überhaupt nicht sehen. Die Frau trennte sich von ihm, da war sie im 3. Monat schwanger (also genau zum Zeitpunkt, ab dem man nicht mehr abtreiben kann). Zahlen darf er natürlich dennoch und sie ist verpflichtet, ihm alle 6 Monate einen kurzen Bericht über den gemeinsamen Sohn zu schicken. Den Letzten habe ich gelesen. Die 5 Sätze sind ein Witz.Eine so harte Entscheidung zu Ungusten des Kindsvaters ist aber schon erklärungsbedürftig, findest du nicht?
Tussinelda schrieb:eben, Du sagst es, die Zahlungen sind für das Kind.Vielleicht wäre es dem Kind aber lieber, es hätte Kontakt zum Vater. Ich glaube, das ist mehr wert.
Tussinelda schrieb:wenn das Gericht dies so entschieden hat, dann wird es wohl irgendeinen Grund geben, den das Gericht für maßgeblich hält..Ja, gibt es. Der damals 5-jährige Junge wurde gefragt, ob er Kontakt zum Vater haben wolle. Da dieser ausschließlich bis dato bei seiner Mutter lebte, verneinte er natürlich. Also entschied das Gericht, kein Kontakt zum Vater ist besser für das Kindeswohl. :D
moric schrieb:hat er sich irgendetwas zu Schulden kommen lassen?Nein, hat er nicht.
Wird da nicht trotzdem ein gemeinsames Sorgerecht angestrebt?Nein, sonst hätte er das ja nicht einklagen müssen.
Nur wenn sich die Eltern einig waren und dies ausdrücklich erklärten, kam ein gemeinsames Sorgerecht in Betracht. Es bleibt zwar beim Grundsatz, dass die unverheiratete Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält. Der Vater kann aber künftig beim Familiengericht die Mitsorge beantragen.https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/aenderung-bei-sorgerecht-unverheirateter-eltern-zum-1952013_220_175240.html
Kältezeit schrieb:Ja, gibt es. Der damals 5-jährige Junge wurde gefragt, ob er Kontakt zum Vater haben wolle. Da dieser ausschließlich bis dato bei seiner Mutter lebte, verneinte er natürlich. Also entschied das Gericht, kein Kontakt zum Vater ist besser für das Kindeswohl.Also, wenn sich das wirklich so abgespielt hat, hat das Gericht meiner Meinung nach total schlecht geurteilt... weiß aber nicht, ob man diesen speziellen Fall jetzt dazu benutzen kann, als eine Art "Übertragung" auf die Diskriminierung des Mannes in Sorgerechtsentscheidungen zu verwenden.
moric schrieb:Also, wenn sich das wirklich so abgespielt hat, hat das Gericht meiner Meinung nach total schlecht geurteilt...Ich kenne diesen Mann gut. Mittlerweile ist er verheiratet und hat 2 Kinder. Guter Mittelstand, nicht vorbestraft, sehr nett und vertrauensselig.
moric schrieb:aber immerhin scheint jetzt der Mann da doch zumindest ein "Mitsorgerecht" beantragen zu können... also... geht's doch aufwärts in dieser Sache...Bei dem dann ein Kleinkind gefragt wird, ob es überhaupt Kontakt zum Vater haben will? :D
Kältezeit schrieb:Bei dem dann ein Kleinkind gefragt wird, ob es überhaupt Kontakt zum Vater haben will?Hm... in dem von dir geposteten Link zum Artikel kann man nicht herauslesen, dass so grundsätzlich verfahren wird. Was ich gelesen habe, ist, dass die Familiengerichte wohl irgendwie keine große Lust mehr auf wochen- und monatelangen Verfahren und Prozesse haben und deshalb Sorgerechtsentscheidungen schneller als bisher hinter sich bringen wollen.
moric schrieb:...das Beispiel mit dem Kindergarten für die Diskriminierung des Mannes in der Gesellschaft kann ich leider auch nicht wirklich glauben... ich kann mir dabei so überhaupt nicht vorstellen, dass die anderen Frauen bei so einem Unsinn still gesessen hätten... und... ein Bastelkurs für Vierjährige am Abend?na sicher doch. Zivilcourage gibts heutzutage kaum. Mich verwundert das Verhalten der anderen Frauen nicht.
moric schrieb:Hm... ach so... sie waren nicht verheiratet, nehme ich mal an? Wird da nicht trotzdem ein gemeinsames Sorgerecht angestrebt?In Österreich nicht, nein. Zum Beispiel. Da hast du als Mutter das letzte Wort. Wenn du nicht willst, dann gibts keine gemeinsame Obsorge.
Kältezeit schrieb:Bei dem dann ein Kleinkind gefragt wird, ob es überhaupt Kontakt zum Vater haben will? :DDas glaube ich fast nicht. Bei uns hier hat das Kind ab dem 12. Lebensjahr ein Mitspracherecht. Davor nicht.
DeepThought schrieb:na sicher doch. Zivilcourage gibts heutzutage kaum. Mich verwundert das Verhalten der anderen Frauen nicht.Glaubst du die Geschichte denn so wie sie hier beschrieben steht?
Es wurde hier schon mehrfach erwähnt, dass es eine private Veranstaltung war und die Räumlichkeiten des Kindergartens nur gemietet waren. Wenn es ein Ganztageskindergarten ist, dann sind die Räumlichkeiten tagsüber ja gar nicht frei. Viele Eltern und Kinder arbeiten tagsüber bzw. sind im Ganztageskindergarten und haben erst am Abend Zeit.
DeepThought schrieb:Das glaube ich fast nicht.Es ist so aber geschehen, ich lege meine Hand dafür ins Feuer. Das Kind wurde gefragt und es hieß, für das Kindswohl wäre es besser, wenn kein Kontakt zum Vater bestünde, da der Kleine geäußert habe, er wolle eben diesen auch nicht.
Kältezeit schrieb:Kann natürlich sein, dass das Familiengericht hier unfähig ist, aber es ist ja schon allein ein Unding, dass der Kindsvater überhaupt den Weg der Klage gehen muss, um sein Recht einzufordern.jo geht leider nur darüber.