Tussinelda schrieb:genau, denn wären bei den anderen Rissen grundlegende Sicherungen nachweisbar vorhanden gewesen, dann könnte man davon ausgehen
an diesem Satz sehe ich jetzt, dass wir uns vermutlich die ganze Zeit missverstanden hatten.
Ich hatte mit "1 Mal" immer nur einen
einzigen Sprung nur jeweils EINES Wolfes gemeint. Und dann auch, dass die Wölfe nicht geschossen werden dürfen, weil sie eben nur jeweils 1 Mal über einen gesicherten Zaun gesprungen waren (bis auf EINEN Wolf der dann wohl
mehrmals gesprungen war und nun geschossen werden darf). Zu diesen falschen Gedanken und weshalb ich so dachte, weiter unten.
Du meintest dagegen mit dem "1 Mal", dass zwar EIN Wolf einen
gesicherten Zaun übersprang (der nun jetzt geschossen werden darf), aber die anderen Wölfe nicht nachweislich einen gesicherten Zaun überwunden hatten.
Was mir auch dein Zitat aus dem Link zeigt:
Für die übrigen Fälle sei jedenfalls nach derzeitigem gerichtlichen Erkenntnisstand nicht auszuschließen, dass die Wölfe lediglich eine leichte Gelegenheit ausgenutzt hätten, Beute zu machen, weil ihnen die Weidetiere schutzlos ausgeliefert gewesen seien
...
Solange das Vorhandensein eines Herdenschutzes nicht nachgewiesen sei,
...und da sind wir nun wieder bei meinen Anfangsüberlegungen, weshalb nicht vor Ort, ganz schnell und unbürokratisch...:
Optimist schrieb:und das konnte man vor Ort nun nicht ganz schnell mal feststellen, ob eine wolfsabweisende Umzäunung vorhanden war? Da muss man erst mal spekulieren und kann später erst ein abschließendes Urteil fällen??
hiermit hatte ich die Ermittler und das Gericht gemeint.
Darauf hattest du dann das geantwortet und somit fing unser Missverständnis an:
Tussinelda schrieb:wenn es nur einmal vorgekommen ist, dass die Wölfe einen grundlegenden Wolfsschutz überwunden haben, dies aber eben nicht nachweislich jetzt das übliche Vorgehen ist, wieso soll man sie abknallen?
deinen Text hatte ich nämlich so aufgefasst: die Wölfe hatten jeweils einen "grundlegenden Wolfsschutz" (also einen gesicherten Zaun) nur
1 Mal überwunden. Sogar jetzt wo ich es weiß, wie es wohl gemeint ist, kann ich noch immer meine ursprüngliche Variante da raus lesen.
Ich nahm auf deinen Kommentar hin an du meintest, alle Wölfe hatten nur 1 Mal einen gesicherten Zaun überwunden...
und deshalb kombinierte ich daraus, dass NUR EIN Wolf demzufolge den Wolfsschutz
mehr als 1 Mal überwunden hatte und dieser darf nun geschossen werden.
Vor dem Hintergrund, dass wir uns total missverstanden hatten, macht das hier dann natürlich Sinn:
Tussinelda schrieb:Du kannst aber aufgrund Deiner Logik nicht einfach Tatsachen schaffen, die den Tod von artgeschützen Tieren bedeuten
... und der Fall ist nun für mich abgeschlossen
;) (bis auf dass ich nicht nachvollziehen kann, wieso das Gericht nicht schnell feststellen kann, ob der Wolfsschutz ausreichte oder nicht).