mdboy
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Alg 1 - Wie hoch ist der Anspruch nach Ausbildung
17.06.2017 um 05:43Hallo,
ich befinde mich zur Zeit in einer außerbetrieblichen Ausbildung, für behinderte Menschen.
Nächsten Monat endet die Ausbildung und ich werde erstmal Arbeitslosengeld 1 beziehen müssen.
Da man in so einer Ausbildung keine Ausbildungsvergütung, sondern "Ausbildungsgeld", vom Arbeitsamt erhält, erhält man somit kein Arbeitsentgelt.
Aus diesem Grund war es bis vor einiger Zeit so, dass zur Berechnung der Höhe, des Alg 1 Anspruchs, ein fiktiver Betrag herangezogen, der sich aus der erworbenen Qualifikationsstufe ergibt.
Nun habe ich aber gehört, dass vom Amt seit 2016 ein Pauschalbetrag von 425 € verwendet wird und davon die 60% Alg 1 ausgezahlt werden. Das wäre im Vergleich zu der vorherigen Regelung, ein Unterschied von mehreren hundert Euro.
Welche Regelung ist aktuell ?
Habe mehrmals beim Amt nachgefragt und jedesmal eine andere Antwort erhalten.
ich befinde mich zur Zeit in einer außerbetrieblichen Ausbildung, für behinderte Menschen.
Nächsten Monat endet die Ausbildung und ich werde erstmal Arbeitslosengeld 1 beziehen müssen.
Da man in so einer Ausbildung keine Ausbildungsvergütung, sondern "Ausbildungsgeld", vom Arbeitsamt erhält, erhält man somit kein Arbeitsentgelt.
Aus diesem Grund war es bis vor einiger Zeit so, dass zur Berechnung der Höhe, des Alg 1 Anspruchs, ein fiktiver Betrag herangezogen, der sich aus der erworbenen Qualifikationsstufe ergibt.
Nun habe ich aber gehört, dass vom Amt seit 2016 ein Pauschalbetrag von 425 € verwendet wird und davon die 60% Alg 1 ausgezahlt werden. Das wäre im Vergleich zu der vorherigen Regelung, ein Unterschied von mehreren hundert Euro.
Welche Regelung ist aktuell ?
Habe mehrmals beim Amt nachgefragt und jedesmal eine andere Antwort erhalten.