uhu2
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2013
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Petition für die Abschaffung der Sanktionen im Arbeitslosengeld II
04.12.2013 um 01:40Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.
Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.
online unterschreiben: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.nc.html
in Papierform: http://altonabloggt.files.wordpress.com/2013/11/ersatzlose-streichung-sanktionen-leistungseinschrc3a4nkungen-sgb-ii-und-sgb-xii.pdf
Die Petition wurde von einer ehemaligen Jobcenter-Mitarbeiterin aus Hamnurg erstellt, der für das Schaffen kritischer Öffentlichkeit über die Inhalte ihrer Arbeit gekündigt worden ist (mehr Infos: http://altonabloggt.wordpress.com ).
Wenn bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist mindestens 50.000 Menschen unterschreiben, was gut möglich scheint, hat dies eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags zur Folge.
Im Allgemeinen muss man sich über die Wirkmächtigkeit von Petitionen nicht zu viel Illusionen machen. Das Thema verstärkt in die öffentliche Diskussion zu rücken, wird eine erfolgreiche Petition aber mindestens zur Folge haben.
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.
Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.
online unterschreiben: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.nc.html
in Papierform: http://altonabloggt.files.wordpress.com/2013/11/ersatzlose-streichung-sanktionen-leistungseinschrc3a4nkungen-sgb-ii-und-sgb-xii.pdf
Die Petition wurde von einer ehemaligen Jobcenter-Mitarbeiterin aus Hamnurg erstellt, der für das Schaffen kritischer Öffentlichkeit über die Inhalte ihrer Arbeit gekündigt worden ist (mehr Infos: http://altonabloggt.wordpress.com ).
Wenn bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist mindestens 50.000 Menschen unterschreiben, was gut möglich scheint, hat dies eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags zur Folge.
Im Allgemeinen muss man sich über die Wirkmächtigkeit von Petitionen nicht zu viel Illusionen machen. Das Thema verstärkt in die öffentliche Diskussion zu rücken, wird eine erfolgreiche Petition aber mindestens zur Folge haben.