Do-X schrieb:Ist demzufolge dasselbe wie bei den Beamten, in allen nichtproduktiven Bereichen. Das Geld fließt trotzdem.
devil075 schrieb:Geld ist eine Überbrückung und der AL MUSS sich um neue Arbeit bemühen - das AMS (JC) gibt die Auflagen für das Geld vor und streicht (Gott sei Dank, wie man hier sieht) wenn diese nicht geleistet werden.
ja ganz genau, das Geld fließt trotzdem.
Cachalot schrieb:Schau einfach mal in die Tarifbestimmungen. Da ist das tatsächlich hinterlegt. In Abstimmung zwischen Gewerkschaften und AG Verbänden.
Und? Weißt du wie diese Regelungen aussehen?
Ich vermute mal nein. Sonst hättest du dir das Eigentor erspart.
Cachalot schrieb:Hab mal einen Artikel von Verdi gefunden. Ist schon etwas älter, 2013, hat aber ein paar Beispiele die die Situation verdeutlichen
Ich glaube kaum dass das so durchsetzbar ist, jedenfalls nicht in normalen Zeiten.
Hier gibt es ja dann schließlich noch die Möglichkeit der Kurzarbeit.
Außerdem rechne ich ja als Arbeitnehmer fest mit dem Geld habe meine Verpflichtungen z.b. Abzahlen eines Kredits usw.. Den bekommt man ja auch meist erst wenn man einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, eben WEIL es da sicher ist dass das Einkommen fließt.
Ich glaube kaum dass die Banken sich da auf etwas einlassen mit der Begründung "ach ich bekomme jetzt für 3 Monate weniger Geld ich kann leider nicht zahlen". Selbstverständlich muss man zahlen.
satori42 schrieb:Übrigens ist eine regelmäßige Tagessrtuktur mit das wichtigste bei psychischen Krankheiten, rät einem jeder Arzt, die wissen nämlich das nix dabei raus kommt wenn man krank ist und den ganzen Tag vor der Glotze hockt. klar ist man mal krank, aber sobald man gesund ist muss man ja sowieso wieder arbeiten wenn man nicht der ewige Sozialfall werden will.
auch als Arbeitsloser kann man eine geregelte Tagesstruktur haben, erst recht wenn man zuvor jahrelang in Arbeit war.
Warum wird denn das gleich immer unterstellt? Dann müssten ja auch viele Rentner in eine Art Depression fallen da sie ja nun auf einmal "arbeitslos" sind. Also daran glaube ich nicht.
Es wird einige Härtefälle, meist Langzeitarbeitslose, geben wo es so ist, aber nicht gerade der ALG-1 Empfänger der vor kurzem noch einen Job hatte.
Frau.N.Zimmer schrieb:Ich würde sagen, wie jeder Arbeitnehmer es tun muss, der kann auch nicht einfach daheim bleiben, sondern muss sich um ein Attest kümmern.
was aber auch vom Betrieb zu Betrieb verschieden ist. Bei vielen Unternehmen / Behörden braucht man erst ab dem 3. Tag eine Krankschreibung.
und selbst wenn kann man mit Einfallsreichtum auch mal etwas mehr rausholen, kommt ganz auf den Arzt an.