capspauldin schrieb:Wo war sein gesetzlicher Betreuer oder Betreuerin wenn es die eigene Mutter, welche in der gleichen Wohnung lebt, nicht schafft den Sohn entsprechend zu betreuen.
Aber lässt du bewusst den wichtigsten Teil weg, bewusste Manipulation von dir?
Ich habe da überhaupt nichts bewusst weggellasen und hättest du den thread schon länger verfolgt, hättest du gesehen, dass ich das sofort ansprach, als ich ihn das erste mal hereingestellt hab.
Aber ja, wo IST da ein Betreuer? Oder jemand anderes, der eine Einzelfallprüfung vornimmt? Wir wissen, dass ein großer Anteil alg2 Empfänger psychisch krank oder Drogenabhängig ist oder andere Probleme ha t, die mitunter verhindern, dass sie auf Schriftverkehr oder Ähnliches reagieren. Und da wir das wissen, ist es unmoralisch, einfach so weiterzumachen wie bisher und diese Leute zu sanktionieren oder anderweitig durch bürokratische Hürden aus dem ALG2 zu treiben. Genau darum geht es doch.
capspauldin schrieb:Schon schäbig dem Jobcenter da einen Vorwurf zu machen. Aber halten wir fest, du kramst einen bald 20 Jahre alten "Fall" raus, verweist es seien keine Einzelfälle und kannst Nichts weiter bringen wo Lebensgefahr herrscht.
Respekt.
Von 2009 bis 2021 waren Sanktionen noch üblich, darum kann man davon ausgehen dass es sich hier um tragische Einzelfälle handelt.
Ich habe diesen Fall genannt und dann statistische Aussagen, wie das mehr als die hälfte der Beratungsstellen Fälle kennen, in denen Menschen durch Sanktionen obdachlos geworden sind. Das lässt du komplett bei Seite. Warum machst du das?
Sanktionen gibt es immer noch (bzw. bald wieder) und es sind auch nicht NUR die Sanktionen, die dazu führen, dass sowas passiert. Im obigen Falle ging es um den WBA.
Und ja, erzähl doch mal, was passiert deiner Meinung nach, wenn z.b. ein Alg2 Empfänger über das halbe Jahr, dass er bezieht, so psychisch abschmiert, dass er seinen Schriftverkehr nicht mehr geregelt bekommt (bzw. Nachweise anbringen) und der WBA dann enfach nicht passiert oder nicht bewilligt wird? Dann verliert er seine Wohnung. Und wir haben kaum Prozesse beim Alg2, die das verhindern oder kontrollieren.
Und darum sage ich, richtiger und von mir belegterweise, dass unser jetziges Alg2 System, Sanktionen und übertriebene Kontrolle und bürokratische Hürden Menschen in Lebensgefahr bringen. Das ist keine Polemik, das ist Fakt, und da würde dir mehr Ernsthaftigkeit gut stehen.
cejar schrieb:Also fassen wir zusammen - es kamen keine Anträge mehr für Hartz4, das Amt ist sogar noch hinterher und hat darauf mehrfach hingewiesen - und irgendwann fließen keine Gelder mehr. Und den Fall nimmst Du als "tot durch Hartz4"? Das ist Tot durch nicht mal Hartz4 beantragen. Wer kann denn jetzt dafür was?
Und bei vielen von den Leuten, die obdachlos sind, meinst du war das ungefähr so? Ja, auch das ist Obdachlosigkeit durch Hartz4. Genauso wie die Fälle durch Sanktionen, die du geflissentlich ignorierst.
Weil keine Prüfung passiert, bevor man Menschen das Existenzminimum einfach wegnimmt, weil ein Antrag fehlt (es aber keinen Hinweis darauf gibt, dass dieser Mensch anderweitig Geld zum Leben hat). Dazu gibt es keinen Sachgrund, dass das so passiert und es führt zu Obdachlosigkeit und das führt eben letztendlich auch zu Lebensgefahr.