Mindslaver schrieb:ist eine Kann-Leistung und keine Muss-Leistung.
Aus guten Gründen ist dies eine Kann Leistung und dennoch würde dies flächendeckend und oft umgesetzt.
Grundlos kann dies auch nicht zurückgewiesen, denn der Bildungsgutschein ist Arbeitsmarktinstrument welches per Antrag ausgestellt wird.
Eine Ablehnung wird dann schriftlich begründet und dagegen ist binnen 4 Wochen Widerspruch möglich.
Gründe für eine Ablehnung sind auch an einer Hand abzuzählen und jeder Grund ist richtig.
Das Jobcenter ist nicht der Kostenträger sondern die Rentenversicherung wie zb in Reha Fällen.
Der Bewerber oder die Bewerberin besitzt nicht die Eignung für die Qualifizierung. Der Wunschberuf ist lokal nicht gefragt und die Person ist nicht zum Umzug bereit.
Alles logische und verständliche Gründe. Dennoch finden etliche tausende Bildungsgutscheine den Weg über den Schreibtisch. Man muss wollen.