LaDaya schrieb:Da es sich um eine Grundsicherungsleistung handelt, gehe ich davon aus, dass die Leute welche klagen diese ihnen zustehneden Leistungen dringend benötigen.
Ich erklärte dir aber bereits, dass es sich bei all den Klagen nicht zwangsläufig um eine Falschberechnung handelt, sondern auch falsche Datierungen im Bescheid beinhalten können. Was für die Grundsicherung dann erstmal unwichtig ist, weil es da zB. dann um die GEZ geht, die man nicht einreichen kann oder zum Beispiel eine Monats-Fahrkarte.
Ebenfalls werden Klagen eingereicht, weil Schulklassenfahrten nicht übernommen wurden und und und. Also sogenannte Zusatzleistungen, die man beantragen kann - die öfter mal durchrutschen. Nicht zuletzt, weil man vergessen hat einen wichtigen Beleg mit einzureichen.
Du hast recht, vielen fehlen es an Aufklärung. Aber die muss man sich nunmal selbst aneignen. Dazu gibt es Gesetzbücher und die Rechtsbelehrung auf jedem Bescheid. Wenn man sicher gehen möchte, dass das Geld reibungslos überwiesen wird, muss man sich seiner Rechte klar sein.
LaDaya schrieb:Euer Verhalten gegenüber den Betroffenen ( die nicht bekommen was ihnen zusteht/und vielleicht auch Not leiden) ist perfide.
Nicht meines weil ich auf tatsächlich vorhandene Missstände dieses Systems aufmerksam mache.
Einen Missstand überbewerten und ihm mehr negatives anzulasten als tatsächlich da ist, ist nicht sonderlich hilfreich. Weil einem dann die Mittel fehlen tatsächliche Missstände, zur Zufriedenheit aller, zu beheben.
Wenn immer erst ausgelotet werden muss wo der Schuh angeblich noch überall drückt, merkt man nicht, dass man garnicht seine eigenen trägt.
Es gibt Missstände - absolut.
Aber nicht die, die du hier aufgeführt hast.
Wer meint, dass ALG2 Zustand der Ruhe und Zeit zum Faullenzen bietet, der liegt falsch.
Man schließt einen Vertrag mit der Arbeitsagentur wo jeder seine Rechten und Pflichten gemeinsam ausarbeiten kann. Dieses wird unterschrieben und ist eben Rechtsbindend.
Das gleiche gilt auch für einen Arbeitsvertrag. Da äußern auch beide Parteien ihre Wünsche. Ob dies das so aufgenommen wird, liegt im ermessen des Arbeitgebers.
Wenn man mit den Konditionen nicht zufrieden ist, steht es einem frei, einen anderen Arbeitgeber zu suchen.
So ist es auch beim ALG2 gedacht - es war von Anfang an keine Dauerlösung sondern sollte lediglich absichern, dass man seine Existenzbedürfnisse absichert. Nahrung, Unterkunft, Bekleidung. Mehr gehört nicht zum Existenzbedürfniss. Alles weitere wären kulturelle Bedürfnisse und selbst die werden zum Teil vom ALG2 eingeplant. Sprich, alles was für einen Menschen wichtig ist um soziale Kontakte genießen zu dürfen. Wie zB. in den Tierpark gehen..oder in ein Museum. Dafür gibt soziale Vergünstigungen- damit niemand vereinsamen muss.