Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
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Arbeitslos, Hartz 4, Neidkultur ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
03.03.2017 um 23:00Du zitierst nur. Du musst verstehen, dass das Grundgesetz - insbesondere die Grundrechte - ausgelegt und interpretiert werden müssen.LaDaya schrieb:Zum GG - hast wieder mal nicht aufgepasst!
Hier, extra für dich. Von unseren Eliten: http://www.bpb.de/izpb/155922/die-einzelnen-grundrechte?p=all (Archiv-Version vom 29.08.2017)
Vielleicht findest du ja mal ein paar Minuten und liest dir das durch.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 06:16@SergeyFärlich
Danke, gute Idee einfach nur zu zitieren.
@LaDaya
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
GG2
Danke, gute Idee einfach nur zu zitieren.
@LaDaya
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
GG2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.Man darf nicht einfach nicht arbeiten wollen, es verstößt gegen meine Rechte, Ordnung und Sitte.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 10:02@SergeyFärlich
wie kommst du drauf, dass es sich bei der Bundeszentrale für politische Bildung um "unsere Eliten" handelt? die sind neutral und parteilos und dazu da die Bevökerung aufzuklären. Das machen die auch ganz gut!
Also nix mit "Eliten".
"Art. 12 Abs. 2 und 3 GG enthalten das Verbot des Arbeitszwangs und der Zwangsarbeit. Arbeitszwang bedeutet nur die Verpflichtung zu einzelnen Tätigkeiten, Zwangsarbeit die Erbringung der gesamten Arbeitskraft des Betroffenen. Auch diese Vorschriften sind vor dem Hintergrund der massenhaften Verpflichtung zu Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Regime zu verstehen. Sie gelten allerdings nicht bei ehrenamtlichen Tätigkeiten wie etwa dem Schöffendienst, dem Einsatz als Wahlhelfer, Volkszähler oder Feuerwehrmitglied".
Im Übrigen bestätigt die bpb doch meine Auffassung vom Art.12 GG.
@Abahatschi
nur leider stehen deine "gefühlten Rechte" nicht in der Verfassung.
Kannst aber mal das BVerfG anrufen, wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst.
wie kommst du drauf, dass es sich bei der Bundeszentrale für politische Bildung um "unsere Eliten" handelt? die sind neutral und parteilos und dazu da die Bevökerung aufzuklären. Das machen die auch ganz gut!
Also nix mit "Eliten".
"Art. 12 Abs. 2 und 3 GG enthalten das Verbot des Arbeitszwangs und der Zwangsarbeit. Arbeitszwang bedeutet nur die Verpflichtung zu einzelnen Tätigkeiten, Zwangsarbeit die Erbringung der gesamten Arbeitskraft des Betroffenen. Auch diese Vorschriften sind vor dem Hintergrund der massenhaften Verpflichtung zu Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Regime zu verstehen. Sie gelten allerdings nicht bei ehrenamtlichen Tätigkeiten wie etwa dem Schöffendienst, dem Einsatz als Wahlhelfer, Volkszähler oder Feuerwehrmitglied".
Im Übrigen bestätigt die bpb doch meine Auffassung vom Art.12 GG.
@Abahatschi
nur leider stehen deine "gefühlten Rechte" nicht in der Verfassung.
Kannst aber mal das BVerfG anrufen, wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 10:11Solange es Sanktionen gibt, muss ich das nicht.LaDaya schrieb:Kannst aber mal das BVerfG anrufen, wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst.
Zu "deinem" GG12 -> vergleichst Du tatsächlich die Ursache/Anlass dieses Gesetzes mit der Mitwirkungspflicht des AN beim JC? nice.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 10:27Zur Info, ein Artikel der die Thematik beschreibt.
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/809004/jobcenter-osnabrueck-streicht-hunderten-hartz-iv-empfaengern-geld
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/809004/jobcenter-osnabrueck-streicht-hunderten-hartz-iv-empfaengern-geld
Mit 84,8 Prozent erhielten die Hilfeempfänger die meisten Bestrafungen wegen Meldeversäumnissen. 214 Mal sanktionierte das Jobcenter ALG-II-Empfänger wegen Verstößen gegen die Eingliederungsvereinbarung – in diesen Fällen mussten sie mit 30 Prozent weniger Geld auskommen. In weiteren 166 Fällen mussten die Arbeitsuchenden mit einer Kürzung um ebenfalls 30 Prozent zurechtkommen, weil sie eine Maßnahme oder Arbeitsstelle nicht antraten. 48 Mal kürzte das Jobcenter das Geld um 30 Prozent wegen des Abbruchs einer Maßnahme oder eine Arbeit.Ok, also das mit dem Melden klappt am aller wenigsten, muss schwer sein...oder ist das auch Zwangsarbeit?
Wann ist ein Job zumutbar?
Muss ein Hilfeempfänger jeden Job annehmen, auch wenn er dafür überqualifiziert ist? „Letztlich gibt es da keinen Berufsschutz“, sagt Harald Wachauer, Pressesprecher des Jobcenters. Geschäftsführer Klesse ergänzt: „Daher besteht für einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen kein Anspruch auf eine vorrangige Vermittlung in seinem Ausbildungs- beziehungsweise Zielberuf.“ Und er ergänzt: „Stattdessen ist er, wenn er staatliche Leistungen des SGBII erhält, verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen, die seinen Leistungsanspruch verringert beziehungsweise seine Hilfebedürftigkeit beendet.“ Und dem Sozialgesetzbuch zufolge sei grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, „ es sei denn, der erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist unter anderem zu einer bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage“, sagt Klesse. Das Jobcenter sei aber bemüht, eine für „alle Seiten zufrieden stellende Integration zu erreichen“.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:06Das steht dort aber nicht. ;)Abahatschi schrieb: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Man darf nicht einfach nicht arbeiten wollen, es verstößt gegen meine Rechte, Ordnung und Sitte.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:09Muss es auch nicht - ich habe hier gelernt dass man GG interpretieren darf, wie man möchte.Bone02943 schrieb:Das steht dort aber nicht.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:12Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:13@Abahatschi
also jetzt extra nochmal für dich.
Das Grundgesetz ist die Basis aller Gesetze in Deutschland.
Kein Gesetz darf den Grundrechten im GG widersprechen.
Das SGB II ist ein relativ neues Gesetzbuch - mit Lobbyistengesetzen.
Ziel des SGB II ist und war: es den Unternehmern - billiges und williges - Ausbeutungsklientel zu verschaffen.
"Muss ein Hilfeempfänger jeden Job annehmen, auch wenn er dafür überqualifiziert ist? „Letztlich gibt es da keinen Berufsschutz“, sagt Harald Wachauer, Pressesprecher des Jobcenters. Geschäftsführer Klesse ergänzt: „Daher besteht für einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen kein Anspruch auf eine vorrangige Vermittlung in seinem Ausbildungs- beziehungsweise Zielberuf.“ Und er ergänzt: „Stattdessen ist er, wenn er staatliche Leistungen des SGBII erhält, verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen,"
Dies ist ausschließlich die Meinung der Exekutive.
Und widerspricht dem GG Art.12. - den Grundrechten.
Wir wissen ja inzwischen das es eine Klageflut (mit sehr guten Erfolsaussichten) zu den Entscheidungen der der Exekutive gibt.
Das letzte Wort hier hat das BVerfG.
Wir werden ja sehen eine Klage läuft ja schon
also jetzt extra nochmal für dich.
Das Grundgesetz ist die Basis aller Gesetze in Deutschland.
Kein Gesetz darf den Grundrechten im GG widersprechen.
Das SGB II ist ein relativ neues Gesetzbuch - mit Lobbyistengesetzen.
Ziel des SGB II ist und war: es den Unternehmern - billiges und williges - Ausbeutungsklientel zu verschaffen.
"Muss ein Hilfeempfänger jeden Job annehmen, auch wenn er dafür überqualifiziert ist? „Letztlich gibt es da keinen Berufsschutz“, sagt Harald Wachauer, Pressesprecher des Jobcenters. Geschäftsführer Klesse ergänzt: „Daher besteht für einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen kein Anspruch auf eine vorrangige Vermittlung in seinem Ausbildungs- beziehungsweise Zielberuf.“ Und er ergänzt: „Stattdessen ist er, wenn er staatliche Leistungen des SGBII erhält, verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen,"
Dies ist ausschließlich die Meinung der Exekutive.
Und widerspricht dem GG Art.12. - den Grundrechten.
Wir wissen ja inzwischen das es eine Klageflut (mit sehr guten Erfolsaussichten) zu den Entscheidungen der der Exekutive gibt.
Das letzte Wort hier hat das BVerfG.
Wir werden ja sehen eine Klage läuft ja schon
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:14Man muss sich fragen warum gerade das nicht klappt. Die Gründe erkennen und beseitigen. Dann gäbe es schon mal einen ganzen Berg weniger "Bestrafungen".Abahatschi schrieb:Ok, also das mit dem Melden klappt am aller wenigsten, muss schwer sein...oder ist das auch Zwangsarbeit?
Wenn etwas überhaupt nicht klappt dann liegt es womöglich am System und nicht an den Menschen die das nicht hinbekommen.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:15Es gibt kein Grundrecht auf eine Arbeit, für die man qualifiziert ist. Wäre dem so dann hätten wir eine garantierte Vollbeschäftigung.LaDaya schrieb:Dies ist ausschließlich die Meinung der Exekutive.
Und widerspricht dem GG Art.12. - den Grundrechten.
Wir wissen ja inzwischen das es eine Klageflut (mit sehr guten Erfolsaussichten) zu den Entscheidungen der der Exekutive gibt.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:17Joah...und deine. Ich bin geneigt Dir nicht zu glauben. / Danke dass Du extra für mich schreibst.LaDaya schrieb:Dies ist ausschließlich die Meinung der Exekutive.
Und widerspricht dem GG Art.12. - den Grundrechten.
Nein, das muss man nicht. Vielmehr sollten sich Betroffene fragen warum sie Termine verpassen. Mitarbeiter die zu spät kommen können z.B. abgemahnt werden.Bone02943 schrieb:Man muss sich fragen warum gerade das nicht klappt
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:22@Abahatschi
Arbeitslose sind aber nunmal keine Mitarbeiter. :D Wäre ja schön wenn sie welche wären.
Es sollte immer das Ziel sein das ganze so zu gestalten, womit man am wenigsten Probleme bekommt. Und wenn man überdenken muss warum das mit dem melden nicht klappt, dann muss man eben andere Wege finden. Vielleicht eine Videokonferenz von Jobcenter zum heimischen PC aus. Oder auch völlig andere Dinge.
Die Gespräche beim Amt sind nicht selten ein Witz.
"Hallo, ja guten Tag, und wie gehts, joa passt, na wie siehts aus, hme nix gefunden, *klimper klimper am PC, tja sieht auch nicht gut aus aber wie wärs denn.. ach nee geht nich, ja gut dann haben wir das schon und tschüss bis in paar Monaten"
Wenn man das 10x hinter sich hat verliert man vielleicht auch einfach die Lust auf den ganzen Quatsch. :D
Arbeitslose sind aber nunmal keine Mitarbeiter. :D Wäre ja schön wenn sie welche wären.
Es sollte immer das Ziel sein das ganze so zu gestalten, womit man am wenigsten Probleme bekommt. Und wenn man überdenken muss warum das mit dem melden nicht klappt, dann muss man eben andere Wege finden. Vielleicht eine Videokonferenz von Jobcenter zum heimischen PC aus. Oder auch völlig andere Dinge.
Die Gespräche beim Amt sind nicht selten ein Witz.
"Hallo, ja guten Tag, und wie gehts, joa passt, na wie siehts aus, hme nix gefunden, *klimper klimper am PC, tja sieht auch nicht gut aus aber wie wärs denn.. ach nee geht nich, ja gut dann haben wir das schon und tschüss bis in paar Monaten"
Wenn man das 10x hinter sich hat verliert man vielleicht auch einfach die Lust auf den ganzen Quatsch. :D
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:24@Abahatschi
ach so ein Realitätsverleugner!!!
"Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann Wintersemester 2012/2013 Verfassungsrecht I
§ 3. Vorrang der Verfassung
Die entscheidende Bedeutung des Grundsatzes vom Vorrang der Verfassung besteht darin, daß
die Politik von Parlament und Regierung und die Ausübung aller öffentlichen Gewalt durch die
drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) an die Verfassung als vorrangige
Rechtsnorm gebunden sind (vgl. Art. 1 III und 20 III GG). Die Ausübung jeglicher staatlichen
Gewalt ist damit insbesondere an die Grundrechte und an die Verfassungsprinzipien des Art. 20
GG gebunden und ihrer Einhaltung verpflichtet. Die Verfassung, d.h. das GG, hat somit nicht nur appellative Wirkung, sondern stellt bindendes und zwar vorrangiges Recht dar; dies gilt – im Unterschied zur Weimarer Reichsverfassung - insbesondere auch für die Grundrechte.
In der Normenhierarchie steht die Verfassung an derSpitze der Normenpyramide. Demzufolge
muß jedes Gesetz mit der Verfassung übereinstimmen;da jedes Verwaltungshandeln und jedes
Urteil mit dem Gesetz in Einklang stehen muß, sind auch Exekutive und Judikative „indirekt“ an
die Verfassung gebunden. Verfassungswidriges Gesetzesrecht ist in Deutschland vom BVerfG
für nichtig bzw. verfassungswidrig und somit für nicht anwendbar zu erklären. Dieser Grundsatz gilt für alle Rechtsbereiche, insbesondere auch fürPrivat- und Strafrecht. Die Verfassung ist
somit in der Tat das Grundgesetz
.
Ein besonderes Problem ist die Figur des verfassungswidrigen Verfassungsrechts
, d.h. Normen der Verfassung, die wegen Verstoßes gegen die Grundentscheidungen der Verfassung, die in der Ewigkeitsklausel zum Ausdruck kommen (vgl. Art. 79
III GG) verfassungswidrig sind. Das Grundgesetz weist damit eine interne Normenhierarch
ie auf. Von Bedeutung war dieses Problem etwa im Hinblick auf Entscheidungen des BVerfG zu den Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945-1949 wegen ihrer Festschreibung durch Art. 143 III GG (vgl. hierzu E 84, 90, 121) zum im Rahmen der Asylrechtsr
eform eingeführten Art. 16a GG (vgl. E 94, 40 bzw. 94, 166) und zum Art. 13 III GG (Lauschangr
iff) (vgl. E 109, 279)."
So siehts halt leider aus.
Die Legilative kann leider nicht einfach Gestze oder ganze G.Bücher ins Leben rufen die dem GG (Grundrechten) widerspricht - das ist geltendes Recht momentan.
Aber ich sehe schon mit Realitätsverleugnern macht es keinen Sinn...
ach so ein Realitätsverleugner!!!
"Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann Wintersemester 2012/2013 Verfassungsrecht I
§ 3. Vorrang der Verfassung
Die entscheidende Bedeutung des Grundsatzes vom Vorrang der Verfassung besteht darin, daß
die Politik von Parlament und Regierung und die Ausübung aller öffentlichen Gewalt durch die
drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) an die Verfassung als vorrangige
Rechtsnorm gebunden sind (vgl. Art. 1 III und 20 III GG). Die Ausübung jeglicher staatlichen
Gewalt ist damit insbesondere an die Grundrechte und an die Verfassungsprinzipien des Art. 20
GG gebunden und ihrer Einhaltung verpflichtet. Die Verfassung, d.h. das GG, hat somit nicht nur appellative Wirkung, sondern stellt bindendes und zwar vorrangiges Recht dar; dies gilt – im Unterschied zur Weimarer Reichsverfassung - insbesondere auch für die Grundrechte.
In der Normenhierarchie steht die Verfassung an derSpitze der Normenpyramide. Demzufolge
muß jedes Gesetz mit der Verfassung übereinstimmen;da jedes Verwaltungshandeln und jedes
Urteil mit dem Gesetz in Einklang stehen muß, sind auch Exekutive und Judikative „indirekt“ an
die Verfassung gebunden. Verfassungswidriges Gesetzesrecht ist in Deutschland vom BVerfG
für nichtig bzw. verfassungswidrig und somit für nicht anwendbar zu erklären. Dieser Grundsatz gilt für alle Rechtsbereiche, insbesondere auch fürPrivat- und Strafrecht. Die Verfassung ist
somit in der Tat das Grundgesetz
.
Ein besonderes Problem ist die Figur des verfassungswidrigen Verfassungsrechts
, d.h. Normen der Verfassung, die wegen Verstoßes gegen die Grundentscheidungen der Verfassung, die in der Ewigkeitsklausel zum Ausdruck kommen (vgl. Art. 79
III GG) verfassungswidrig sind. Das Grundgesetz weist damit eine interne Normenhierarch
ie auf. Von Bedeutung war dieses Problem etwa im Hinblick auf Entscheidungen des BVerfG zu den Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945-1949 wegen ihrer Festschreibung durch Art. 143 III GG (vgl. hierzu E 84, 90, 121) zum im Rahmen der Asylrechtsr
eform eingeführten Art. 16a GG (vgl. E 94, 40 bzw. 94, 166) und zum Art. 13 III GG (Lauschangr
iff) (vgl. E 109, 279)."
So siehts halt leider aus.
Die Legilative kann leider nicht einfach Gestze oder ganze G.Bücher ins Leben rufen die dem GG (Grundrechten) widerspricht - das ist geltendes Recht momentan.
Aber ich sehe schon mit Realitätsverleugnern macht es keinen Sinn...
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:27@Bone02943
Hier geht es um Sanktionen - deswegen das Beispiel mit den MA. btw: hat man einen geringeren Anspruch an Arbeitslosen?
Ich halte es auch für einen falsche Verbindung - weil man persönlich die Gespräche nicht gut findet (oder kein Job raus springt) ist ein NIchterscheinen zu billigen.
Ich notiere: ein Arbeitsloser hat nicht 1, 2mal im Monat Zeit zum JC zu gehen / deswegen soll das System geändert werden.
Die Realität zeigt: Sanktionen sind möglich und sie finden statt. Ich finde das gut so!
Hier geht es um Sanktionen - deswegen das Beispiel mit den MA. btw: hat man einen geringeren Anspruch an Arbeitslosen?
Ich halte es auch für einen falsche Verbindung - weil man persönlich die Gespräche nicht gut findet (oder kein Job raus springt) ist ein NIchterscheinen zu billigen.
Ich notiere: ein Arbeitsloser hat nicht 1, 2mal im Monat Zeit zum JC zu gehen / deswegen soll das System geändert werden.
Viele Sachen sind nett, aber Du lässt jetzt die persönlichen Angriffe weg.LaDaya schrieb:ach so ein Realitätsverleugner!!!
Die Realität zeigt: Sanktionen sind möglich und sie finden statt. Ich finde das gut so!
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:30Das hört sich natürlich doof an. Aber es muss Gründe geben warum so viele Menschen dort einfach nicht erscheinen wollen. Vielleicht liegen sie ja auch beim Jobcenter selbst. Vielleicht haben manche Menschen angst vor den gesprächen. Es sind Dinge die man herausfinden sollte damit man diese so weit es geht abstellen kann.Abahatschi schrieb:Ich notiere: ein Arbeitsloser hat nicht 1, 2mal im Monat Zeit zum JC zu gehen / deswegen soll das System geändert werden.
Denn du hast recht, zeitlich ist das vollkommen zumutbar, selbst wenn jede Woche ein gespräch stattfinden würde.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:30Was für ein Quatsch, wirklich. Wenn man es nicht schafft alle 3 Monate einen Termin wahrzunehmen, ist man des Lebens unfähig. Da sollte man sich echt lieber in seiner Bude verkriechen.Bone02943 schrieb:Es sollte immer das Ziel sein das ganze so zu gestalten, womit man am wenigsten Probleme bekommt. Und wenn man überdenken muss warum das mit dem melden nicht klappt, dann muss man eben andere Wege finden. Vielleicht eine Videokonferenz von Jobcenter zum heimischen PC aus. Oder auch völlig andere Dinge.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:31@capspauldin
Gut, dann sollte man wenigstens auch den Strick zum aufhängen, samt Mahnbescheid verschicken.
Gut, dann sollte man wenigstens auch den Strick zum aufhängen, samt Mahnbescheid verschicken.
Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
04.03.2017 um 12:36Dann sollte man sich direkt vor Ort beschweren. Ups, aber dann muss man ja hingehen.Bone02943 schrieb:Vielleicht liegen sie ja auch beim Jobcenter selbst.
Aber beim Antrag, Eingliederungsvereinbarung und Bankkontoangabe hatte man keine.Bone02943 schrieb:Vielleicht haben manche Menschen angst vor den gesprächen.
Also...bitte - ich schätze deine Beiträge und das Glauben an das Gute, aber nicht aus Erwachsenen Kleinkinder machen.
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