Abahatschi
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LaDaya schrieb:Zum GG - hast wieder mal nicht aufgepasst!Du zitierst nur. Du musst verstehen, dass das Grundgesetz - insbesondere die Grundrechte - ausgelegt und interpretiert werden müssen.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.Man darf nicht einfach nicht arbeiten wollen, es verstößt gegen meine Rechte, Ordnung und Sitte.
LaDaya schrieb:Kannst aber mal das BVerfG anrufen, wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst.Solange es Sanktionen gibt, muss ich das nicht.
Mit 84,8 Prozent erhielten die Hilfeempfänger die meisten Bestrafungen wegen Meldeversäumnissen. 214 Mal sanktionierte das Jobcenter ALG-II-Empfänger wegen Verstößen gegen die Eingliederungsvereinbarung – in diesen Fällen mussten sie mit 30 Prozent weniger Geld auskommen. In weiteren 166 Fällen mussten die Arbeitsuchenden mit einer Kürzung um ebenfalls 30 Prozent zurechtkommen, weil sie eine Maßnahme oder Arbeitsstelle nicht antraten. 48 Mal kürzte das Jobcenter das Geld um 30 Prozent wegen des Abbruchs einer Maßnahme oder eine Arbeit.Ok, also das mit dem Melden klappt am aller wenigsten, muss schwer sein...oder ist das auch Zwangsarbeit?
Wann ist ein Job zumutbar?
Muss ein Hilfeempfänger jeden Job annehmen, auch wenn er dafür überqualifiziert ist? „Letztlich gibt es da keinen Berufsschutz“, sagt Harald Wachauer, Pressesprecher des Jobcenters. Geschäftsführer Klesse ergänzt: „Daher besteht für einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen kein Anspruch auf eine vorrangige Vermittlung in seinem Ausbildungs- beziehungsweise Zielberuf.“ Und er ergänzt: „Stattdessen ist er, wenn er staatliche Leistungen des SGBII erhält, verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen, die seinen Leistungsanspruch verringert beziehungsweise seine Hilfebedürftigkeit beendet.“ Und dem Sozialgesetzbuch zufolge sei grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, „ es sei denn, der erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist unter anderem zu einer bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage“, sagt Klesse. Das Jobcenter sei aber bemüht, eine für „alle Seiten zufrieden stellende Integration zu erreichen“.
Abahatschi schrieb: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.Das steht dort aber nicht. ;)
Man darf nicht einfach nicht arbeiten wollen, es verstößt gegen meine Rechte, Ordnung und Sitte.
Bone02943 schrieb:Das steht dort aber nicht.Muss es auch nicht - ich habe hier gelernt dass man GG interpretieren darf, wie man möchte.
Abahatschi schrieb:Ok, also das mit dem Melden klappt am aller wenigsten, muss schwer sein...oder ist das auch Zwangsarbeit?Man muss sich fragen warum gerade das nicht klappt. Die Gründe erkennen und beseitigen. Dann gäbe es schon mal einen ganzen Berg weniger "Bestrafungen".
LaDaya schrieb:Dies ist ausschließlich die Meinung der Exekutive.Es gibt kein Grundrecht auf eine Arbeit, für die man qualifiziert ist. Wäre dem so dann hätten wir eine garantierte Vollbeschäftigung.
Und widerspricht dem GG Art.12. - den Grundrechten.
Wir wissen ja inzwischen das es eine Klageflut (mit sehr guten Erfolsaussichten) zu den Entscheidungen der der Exekutive gibt.
LaDaya schrieb:Dies ist ausschließlich die Meinung der Exekutive.Joah...und deine. Ich bin geneigt Dir nicht zu glauben. / Danke dass Du extra für mich schreibst.
Und widerspricht dem GG Art.12. - den Grundrechten.
Bone02943 schrieb:Man muss sich fragen warum gerade das nicht klapptNein, das muss man nicht. Vielmehr sollten sich Betroffene fragen warum sie Termine verpassen. Mitarbeiter die zu spät kommen können z.B. abgemahnt werden.
LaDaya schrieb:ach so ein Realitätsverleugner!!!Viele Sachen sind nett, aber Du lässt jetzt die persönlichen Angriffe weg.
Abahatschi schrieb:Ich notiere: ein Arbeitsloser hat nicht 1, 2mal im Monat Zeit zum JC zu gehen / deswegen soll das System geändert werden.Das hört sich natürlich doof an. Aber es muss Gründe geben warum so viele Menschen dort einfach nicht erscheinen wollen. Vielleicht liegen sie ja auch beim Jobcenter selbst. Vielleicht haben manche Menschen angst vor den gesprächen. Es sind Dinge die man herausfinden sollte damit man diese so weit es geht abstellen kann.
Bone02943 schrieb:Es sollte immer das Ziel sein das ganze so zu gestalten, womit man am wenigsten Probleme bekommt. Und wenn man überdenken muss warum das mit dem melden nicht klappt, dann muss man eben andere Wege finden. Vielleicht eine Videokonferenz von Jobcenter zum heimischen PC aus. Oder auch völlig andere Dinge.Was für ein Quatsch, wirklich. Wenn man es nicht schafft alle 3 Monate einen Termin wahrzunehmen, ist man des Lebens unfähig. Da sollte man sich echt lieber in seiner Bude verkriechen.
Bone02943 schrieb:Vielleicht liegen sie ja auch beim Jobcenter selbst.Dann sollte man sich direkt vor Ort beschweren. Ups, aber dann muss man ja hingehen.
Bone02943 schrieb:Vielleicht haben manche Menschen angst vor den gesprächen.Aber beim Antrag, Eingliederungsvereinbarung und Bankkontoangabe hatte man keine.