Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
20.03.2017 um 22:45@Erasmus
Ja, es ist Getrolle. Wer sich Gedanken darüber macht, ob mit dem Gesetz gemeint sein könnte Suizid zu begeben, Banken auszurauben, sich zu prostitutiieren, oder reiche alte Witwen zu heiraten, der ist auf dem Arbeitsmarkt sowieso nicht gut aufgehoben, sondern besser als Kunde bei der Lebenshilfe.
Ist Bankraub eine zumutbare Möglichkeit? Definitionssache. Daran ändert auch das Wort zumutbar nichts. :troll:
Suizid, Bankraub, Prostitution, alte Witwen heiraten... darauf muss man erstmal kommen :D
"Der Kläger hat Aufgrund einer unklaren Passage im SGB eine alte und reiche Witwe geheiratet. Seiner Ansicht nach gehört dies zu den geforderten "allen Möglichkeiten". Die Witwe ist allerdings nicht bereit für den Lebensunterhalt des Klägers zu sorgen. Da sie noch nicht gestorben ist und auch nicht in absehbarer Zeit sterben möchte, damit der Kläger endlich erben kann, leidet er unter dieser Situation so sehr, dass er sich nicht mehr in der Lage sieht zu arbeiten. Daher fordert der Kläger von der Angeklagten Hartz IV..." :D
Ich lach gleich Tränen :D
@Streuselchen
3 Bewerbungen pro Tag? Jetzt übertreib nicht :D 90 Bewerbungen im Monat? Lass es 60 sein, wegen der Werktage. Wo sollen die denn bitte hin? Die Möglichkeiten sollten schon Sinn machen.
Ja, es ist Getrolle. Wer sich Gedanken darüber macht, ob mit dem Gesetz gemeint sein könnte Suizid zu begeben, Banken auszurauben, sich zu prostitutiieren, oder reiche alte Witwen zu heiraten, der ist auf dem Arbeitsmarkt sowieso nicht gut aufgehoben, sondern besser als Kunde bei der Lebenshilfe.
Ist Bankraub eine zumutbare Möglichkeit? Definitionssache. Daran ändert auch das Wort zumutbar nichts. :troll:
Erasmus schrieb:Getrolle, wenn ich mir ernstlich Gedanken darüber mache, was andere sich womöglich für Gedanken machen könnten, wenn sie den Gesetzestext plötzlich vor sich haben?
Suizid, Bankraub, Prostitution, alte Witwen heiraten... darauf muss man erstmal kommen :D
Erasmus schrieb:der fordert später auch noch Regressansprüche gegenüber dem StaatDummheit schützt nunmal vor Strafe nicht. Als ehemaligem Rechtswissenschaftsstudenten wird Dir ja klar sein, dass die Aussicht auf Erfolg unter Null ist. Vermutlich wird das Gelächter bei Klageverlesung das einzige sein, was als Entschädigung fließen wird, aber für das Gericht :D
"Der Kläger hat Aufgrund einer unklaren Passage im SGB eine alte und reiche Witwe geheiratet. Seiner Ansicht nach gehört dies zu den geforderten "allen Möglichkeiten". Die Witwe ist allerdings nicht bereit für den Lebensunterhalt des Klägers zu sorgen. Da sie noch nicht gestorben ist und auch nicht in absehbarer Zeit sterben möchte, damit der Kläger endlich erben kann, leidet er unter dieser Situation so sehr, dass er sich nicht mehr in der Lage sieht zu arbeiten. Daher fordert der Kläger von der Angeklagten Hartz IV..." :D
Ich lach gleich Tränen :D
@Streuselchen
3 Bewerbungen pro Tag? Jetzt übertreib nicht :D 90 Bewerbungen im Monat? Lass es 60 sein, wegen der Werktage. Wo sollen die denn bitte hin? Die Möglichkeiten sollten schon Sinn machen.