Erasmus schrieb:Nein, wenn man die Leistung in Anspruch nehmen will
Wieder so ein unsinniger Nebenschauplatz und unnötige Wortklauberei. Man bekommt das Gefühl, dass es Dir mehr um Rechthaberei geht, als um Auseinandersetzung. Ja, wenn man die Leistung in Anspruch nimmt, nehmen will. Aber nicht, wenn man keine Leistung in Anspruch nehmen will.
Derselbe Käse mit der Frittenbude. Das war vor Tagen, auch mit einem anderen User und nur ein Beispiel, wenn auch provokativ. Wie oft hast Du mir das jetzt erzählt, 4 Mal? Wie oft noch? Und wann gibst Du es richtig wieder? Stattdessen geilst Du Dich dran auf und verzerrst die Darstellung des tatsächlich Geschriebenen und leierst es permanent von vorne runter. Diskussionen mit Dir drehen sich im Kreis, weil Du einfach immer und immer wieder auf Anfang gehst. Ist das Taktik, Recht bekommen, durch mürbe machen? Komm mal klar! Für kurze Zeit dachte ich, man könne vielleicht doch anständig mit Dir diskutieren.
Erasmus schrieb: Das ist eine gesetzliche Vorgabe! Wenn ich einen Vertrag unterzeichnen will, dann unterschreibe ich ihn. Wenn nicht, dann nicht. Wo ist das Problem?
Na und? Wo ist denn das Problem beim Unterschreiben? Der Staat möchte sich rückversichern und einen klaren Rahmen schaffen. Die Bedingungen sind nunmal so und Punkt! Die Arge ist doch kein gemeinnütziger Verein. Du bist der Meinung, dass es doof ist, weil halt... warum eigentlich? Ja weil Du gezwungen wirst, etwas zu unterschreiben? Das ist ein völlig sinnbefreites Argument, "Ich will nicht unterschreiben müssen, weil ich dazu gezwungen werde. Prinzip und so...". Die Eingliederungsvereinbarung ist individuell, kaum nachhaltig und ohne sonderliche Bedingungen. "Ja trotzdem, ich will nicht unterschreiben müssen, wenn ich es muss...", das ist eine total kindisch bockige Haltung.
Wenn Du nicht unterschreiben willst, dann mach es auch nicht und lebe mit der Konsequenz.
Erasmus schrieb:Erstmal finde ich, je nachdem wie lange jemand vorher schon gearbeitet hat, ein Jahr ALG1 viel zu kurz, denn diese Zeit, in der er gearbeitet hat, hat er auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Das sollte bei dem Zeitraum in welchem er ALG1 beziehen darf auch berücksichtigt werden.
Hier bin ich bei Dir. Denke auch, dass man das berücksichtigen sollte, wie lange eingezahlt worden ist. Nur wie lässt sich das mit der Gleichbehandlung vereinbaren? Wer das Pech hat und früher arbeitslos wird, ist der Arsch, selbst unverschuldet? Wer viel bezahlt, bekommt viel, wer wenig bezahlt, bekommt wenig, bzw. lang, oder kurz? Eine faire Lösung wäre kaum möglich.
Dann stellt sich auch die Frage der Finanzierbarkeit. Wer soll das bezahlen, damit länger Arbeitslosengeld bezahlt werden kann? Die Einnahmen decken gerade mal so die Ausgaben und auch das nicht jedes Jahr.
Hier eine Übersicht:
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV62.pdfUnd nun lass mal 2-3 Jahre ALG1 zahlen. Die Deppen werden nur diejenigen sein, die das finanzieren, denn deren Beiträge werden dafür womöglich angehoben. Und das ist dann eine faire Lösung? Ach ja, Lohn nach oben begrenzen habe ich heute gelesen
:troll:Erasmus schrieb:Nein, nein, es ging darum, dass Du nicht glauben wolltest, dass es jemand gibt, der trotz beantragung von Leistungen und der gesetzlich geforderten Unterschrift, die ich Zwang nenne, die Leistung dann dennoch nicht in Anspruch nimmt.
Wieder derselbe Unsinn, wie oben. Du stellst die tatsächliche Aussage falsch dar, bzw. verzerrst sie. Um zu täuschen? Meine Aussage war:
der_wicht schrieb:Du darfst mir gerne auch nur einen einzigen Menschen zeigen, der auf den Erhalt von Sozialleistungen verzichtet hat und dennoch zur Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung gezwungen wurde
Um Glauben ging es also schonmal gar nicht und auch nicht darum, dass jemand unterschreibt und dann dennoch die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, sondern genau andersrum, eben keine Leistungen in Anspruch nehmen will und dennoch zur Unterschrift gezwungen wurde! Klingt ähnlich, ist es aber nicht. Wäre es eine bewusste Falschdarstellung, wäre es eine Lüge. Das lass mal lieber sein. Alternative Fakten, hm?
Die zeitliche Abfolge war Dir nicht ausreichend definiert?
Meine Reihenfolge: Nichts beantragen --> Danach zur Unterschrift gezwungen worden, weil angeblich Gesetz.
Deine Reihenfolge: Beantragt, unterschrieben und dann doch verzichtet. Dabei wurdest Du auch nicht gezwungen, sondern empfindest es im Nachgang als Zwang, was nicht wirklich Zwang ist.
Und Nein, Du kannst nicht besser wissen, was ich gemeint habe, als ich, denn ich habe es gemeint! Soll ich Dir noch den Kontext zitieren, oder willst Du ihn selbst nachlesen
:troll:Wie gesagt, einen kurzen Moment dachte ich, man könne doch mit Dir diskutieren
Erasmus schrieb:Und den Troll hättest Dir sparen können
Offensichtlich ja nicht. Wer mit so billigen Tricks arbeiten muss, der kann nur ein Troll sein.
Nur um das nochmal zu verdeutlichen, wie Du das so machst:
Du:
Erasmus schrieb:Nein, nein, es ging darum, dass Du nicht glauben wolltest, dass es jemand gibt, der trotz beantragung von Leistungen und der gesetzlich geforderten Unterschrift, die ich Zwang nenne, die Leistung dann dennoch nicht in Anspruch nimmt.
Ich:
der_wicht schrieb:Niemand wird gezwungen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Es gibt sogar Menschen, die freiwillig darauf verzichten.
Noch Fragen?
:trollking: