der_wicht schrieb:Du hast das durchaus so dargestellt, als ob man gezwungen wird die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben
Laut Gesetzestext wird man das auch, weil da steht, dass man das muss. Und ein Muss ist für mich ein Zwang. Wie das beim JC dann letztendlich gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.
der_wicht schrieb:Auch wenn Du es ahnst, Du wirst hierzulande selten etwas erhalten, ohne einen Vertrag irgendeiner Art einzugehen und abgesehen von Dingen des täglichen Bedarfes, die meisten Verträge schriftlich schließen müssen, mit entsprechenden Bedingungen, die in den meisten Fällen mit kaum verhandelbaren Bedingungen ausgestattet sind.
Das stimmt - leider! Wobei ich nichts gegen Verträge habe und wenn sie schriftlicher Natur sind, ist das im Prinzip sogar besser, weil es sonst heißt: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern, sowas gesagt zu haben usw... Aber: Der Ursprung von einem Vertrag ist das Aushandeln von Bedingungen. Deswegen wird ja auch von Vertragsverhandlungen gesprochen oder vom Aushandeln eines Vertrages. Das ist leider heute immer seltener der Fall. Die meisten Verträge sind schon von vorne herein festgelegt und sind vorgefertigt, egal wer nun der nächste Vertragspartner wird, von Juristen genauest begutachtet, dass die Bedingungen möglichst zugunsten des jeweiligen Unternehmens oder Geschäftspartners ausgelegt sind und der andere, der sogenannte Kunde darauf kaum bis gar keinen Einfluss mehr nehmen kann. Das ist eine Entwicklung im Rahmen der Automatisierung, die ich generell kritisiere. Leider ist das heute überwiegend so.
der_wicht schrieb:Abgesehen davon, wie stellst Du Dir den Empfang von Sozialleistungen vor?
"Kunde" kommt hin, erklärt bedürftig zu sein und joa, es gibt Geld, sonst keinerlei Erwartungen und Bedingungen?
Naja, die Bedürftigkeit wird schon überprüft. Die reine Erklärung: Hallo, bin bedürftig, reicht so nicht. Da könnte ja jeder kommen...
Wo ein Aas ist, da sammeln sich die Geier, sagt ein altes Sprichwort. Und wo es Geld gibt, da sammelt sich auch gern alles mögliche an Klientel... Wer aber nach Prüfung wirklich Bedürftig ist, der hat auch Anspruch auf die Leistungen u.a. finanzielle Leistungen. Die sind nunmal vom Staat zugesagt.
Das man dafür auch eine Gegenleistung erwartet, versteht sich eigentlich von selbst. Aber das finde ich, sollte schon auch mit dem Antragssteller ausgehandelt werden und nach möglichkeit auch so, dass seine Interessen berücksichtigt werden! Oder ist das auch schon zu viel verlangt?
Das kann man von mir aus auch gerne schriftlich vereinbaren, aber deswegen brauchts kein Gesetz, dass man was unterschreiben "muss"! Eine gesetzliche Verpflichtung für eine Unterschrift eines Vertrages gibt es sonst nirgendwo!
der_wicht schrieb:Dazu übernimmt die Arge die Aufgabe einer privaten Arbeitsvermittlung, während der "Kunde" zuhause auf diverse Angebote wartet? Sie akquiriert Unternehmen, sucht aktiv attraktive Arbeitgeber und verhandelt?
Meine Arbeitsstelle würde ich mir aber viel lieber selber suchen! Das erwarte ich gar nicht von einer Arge! Aber das lässt sie sich ja nicht nehmen... Für mich Arbeitsstellen zu suchen, die ich womöglich gar nicht haben will. Das hört sich so schön bequem an, die Arge sucht für mich Arbeitsstellen... Die suche ich mir aber lieber selber!
der_wicht schrieb:Auch wenn Du Dich dagegen zu versperren scheinst, es gibt sie, die notorischen Drückeberger, die den Sozialstaat als solches ausnutzen.
Das weiß ich auch, dass es die gibt. Aber ich halte diesen Teil für eine Minderheit in Bezug auf die Gesamtzahl der Arbeitslosen. Die meisten haben gar keine Lust, den ganzen Tag nur Zuhause herum zu hocken und Däumchen zu drehen. Ich weiß nicht wirklich, welche Leute das sind, aber ich vermute mal, dass es sich um noch sehr junge Erwachsene handelt, die irgendwelche familiären Probleme haben und aufgrund ihrer persönlichen Schwierigkeiten in so eine "Null Bock-Haltung" gerutscht sind. Eigentlich gehören die gesondert behandelt, vielleicht von einem Psychologen oder Sozialarbeiter der sich ihrer ganz persönlichen Lebenssituation mal annimmt und ihnen lohnenswerte Alternativen vorschlägt. Ich weiß es nicht? Aber ich glaube nicht, dass die Mehrheit ein dauerhaftes Dahindümpeln auf der Basis von 400 Euro im Monat bevorzugt. Die meisten wollen arbeiten, eine Aufgabe haben, sich nützlich machen und was tun. Und der meiner Ansicht nach geringe Teil, der es lieber bevorzugen Zuhause rum zu hocken und nix zutun, den kann ein Staat verkraften.
der_wicht schrieb:Fest steht, dass die Eingliederungsvereinbarung individuell ist und der Gesetzgeber vorschreibt, dass der Bedürftige alles ihm mögliche zu tun hat, um die Bedürftigkeit zu beenden und darunter fällt auch das Annehmen und Ausüben einer Tätigkeit, die den Fähigkeiten entspricht, auch wenn es aus Sicht der bedürftigen Person eine "niedere", nicht ausübenswerte Tätigkeit ist.
Wer also alles ausschlägt und eben nicht alles ihm mögliche versucht, der sollte und darf mit Sanktionen belegt und somit zu seinem Glück "genötigt" werden.
Die EV ist zwar individuell, weil es kein Ausdruck aus dem PC ist, sondern auf den jeweiligen "Kunden" abgestimmt ist und somit in jeder wahrscheinlich etwas anderes drin steht. Aber in meinem Falle war es mal so, dass der Sachbearbeiter ohne vorherige Rücksprache mit mir, einfach irgendwas da rein geschrieben hat, sie mir zuschickte und ich sollte dann unterschreiben. So sollte es eigentlich nicht sein!
Was das annehmen "müssen" einer Tätigkeit angeht, da sollten zwar alle - zumutbaren - Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die die eigene Hilfsbedürftigkeit beenden kann, was auch einer Tätigkeit entsprechen kann, die unter der jeweiligen Qualifikation liegen kann, aber man muss deswegen ja nicht gleich einen Studierten in die Frittenbude stecken wollen... Ich meine es sollte schon auch dem Interesse des Arbeitssuchenden weitestgehend entsprechen. Wer einfach gezwungenermaßen irgendwo hin gesteckt wird und seine Arbeit nur Lustlos verrichtet, der ist eigentlich an dieser Stelle nicht wirklich gut aufgehoben. Darunter leiden dann auch andere und nicht zuletzt der AG. Deswegen meine ich, dass man schon eine Auswahl treffen können sollte, von 3 - 5 Stellen, die man auch abschlagen darf, wenn sie einem partout nicht zusagen. Ja ich weiß, klingt etwas arrogant in Anbetracht der immer noch sehr hohen Arbeitslosigkeit, wo eigentlich jeder froh sein sollte, wenn er überhaupt irgendwo unterkommt...
Wer aber de Fakto tatsächlich alles ausschlägt, der zeigt halt, dass er gar nichts will. Und dann sind Sanktionen natürlich auch angebracht...
der_wicht schrieb:Du darfst mir gerne auch nur einen einzigen Menschen zeigen, der auf den Erhalt von Sozialleistungen verzichtet hat und dennoch zur Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung gezwungen wurde. Solltest Du dies können, würde ich eine (Deine oder meine :D ) Accountlöschung in Erwägung ziehen.
der_wicht schrieb:Also negativ :D
Jetzt sei mal nicht so Spitzfinding
:DIch hab alles durchlaufen und habe dann meinen Antrag wieder zurück gezogen weil sich eine andere Möglichkeit für mich ergeben hatte, sodass ich auf die Sozialleistungen trotz meiner Unterschriften verzichtet habe, weil ich nicht mehr drauf angewiesen war. Du warst im Glauben, sowas gibt es gar nicht... Ich wollte Dich vom Gegenteil überzeugen.