sacredheart
Diskussionsleiter
Mitglied gesperrt
-> Begründung
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Mitglied gesperrt
-> Begründung
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Das Parental Alienation Syndrom
20.02.2020 um 09:36@ahri
Das ist im Bezug auf familienpsychologische Gutachten jedoch nicht der springende Punkt. Der springende Punkt ist, dass der beauftragte Psychologe (nicht zwingend Psychotherapeut) eine Fragestellung zu beantworten hat. Dazu muss er die geeigneten Mittel wählen. Eine Diagnose ist jedoch so gut wie nie die beauftragte Fragestellung.
Eine entsprechende psychiatrische Diagnose (die ein Psychotherapeut stellen dürfte, allerdings ist die Therapeutenweiterbildung, die zur Diagnosestellung berechtigt, gar nicht Voraussetzung für die Gutachtenerstellung) erfordert in aller Regel einen anderen Ansatz und erst recht in aller Regel mehr Zeit und andere Verfahren.
Im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens wird ein Elternteil beispielsweise in aller Regel ca 2x 1,5 Stunden begutachtet. Eine solche Zeit würde für die Diagnosestellung beispielsweise einer NPS in keiner Weise ausreichen.
Täte das ein Gutachter dennoch, quasi als Bonustrack, aus dem Ärmel geschüttelt, wäre dies in aller Regel ein Indiz für eine schlechte Begutachtung. Deshalb tun die das nicht, die nehmen allenfalls Bezug auf schon exisitierende Diagnosen, soweit bekannt.
Zumal aus einer Diagnose alleine in aller Regel ja auch gar keine Entscheidung abgeleitet wird.
Das ist im Bezug auf familienpsychologische Gutachten jedoch nicht der springende Punkt. Der springende Punkt ist, dass der beauftragte Psychologe (nicht zwingend Psychotherapeut) eine Fragestellung zu beantworten hat. Dazu muss er die geeigneten Mittel wählen. Eine Diagnose ist jedoch so gut wie nie die beauftragte Fragestellung.
Eine entsprechende psychiatrische Diagnose (die ein Psychotherapeut stellen dürfte, allerdings ist die Therapeutenweiterbildung, die zur Diagnosestellung berechtigt, gar nicht Voraussetzung für die Gutachtenerstellung) erfordert in aller Regel einen anderen Ansatz und erst recht in aller Regel mehr Zeit und andere Verfahren.
Im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens wird ein Elternteil beispielsweise in aller Regel ca 2x 1,5 Stunden begutachtet. Eine solche Zeit würde für die Diagnosestellung beispielsweise einer NPS in keiner Weise ausreichen.
Täte das ein Gutachter dennoch, quasi als Bonustrack, aus dem Ärmel geschüttelt, wäre dies in aller Regel ein Indiz für eine schlechte Begutachtung. Deshalb tun die das nicht, die nehmen allenfalls Bezug auf schon exisitierende Diagnosen, soweit bekannt.
Zumal aus einer Diagnose alleine in aller Regel ja auch gar keine Entscheidung abgeleitet wird.