@Tussinelda @CosmicQueen Eine Eltern-Kind-Entfremdung kann natürlich unterschiedliche Gründe haben, das würde auch kein Mensch mit Verstand bezweifeln. Einer der Gründe kann aber ein schweres seelisches Defizit beim Hauptbetreuenden sein und das nennt man dann halt nicht nur PA, sondern PAS.
Ich verweise auch noch mal gerne auf die schon zuvor verlinkte wissenschaftliche Studie von Andritzky, die einen klaren Zusammenhang zwischen PAS und Persönlichkeitsstörung von Hauptbetreuenden beweist.
@Tussinelda Du gibst ja selbst zu, dass das vorkommen kann, sträubst Dich aber aus mir unbekannten Gründen gegen die Benennung. Ein Grund ist mir gar nicht vorstellbar. Du weist da gerne auf Gardner und seine wohl nicht ganz vorbildliche Vita.
Das ist aber ein Argument ad hominem, also völlig bedeutungslos. Auch eine Mensch mit nicht ganz astreinem Sozialverhalten kann eine Entdeckung, eine Erstbeschreibung oder eine Erfindung machen, die Bedeutung hat.
Wenn ich Deiner ad hominem Logik folgen würde, würdest Du dann auch die Existenz des amerikanischen Kontinents anzweifeln, wenn ich Dir belegen könnte, dass Kolumbus ein notorischer Busengrabscher gewesen wäre?
Also nur ein veganer, transgenderfreundlicher, basisdemokratischer Frauenversteher, Katzenliebhaber und Rachmaninov Freund, der töpfern geht und Geld für eine Feministinnen Selbsthilfegruppe und das örtliche Tierheim spendet, kann eine valide Aussage treffen? Das ist zutiefst lächerlich.
Wenn ich den Wunsch hätte, Dich zu überzeugen oder auch nur die Hoffnung, dass es ankommt, könnte ich Dir einen Auszug aus einem familienpsychologischen Gutachten, verfasst von einer Kinderpsychiaterin, voller valider Tests zusenden, in dem explizit ein PAS bei zwei Kindern festgestellt wurde. Damit wäre die Feststellung hinreichend bewiesen. Das Gutachten wurde vom Vater und auch von der Mutter vor Gericht akzeptiert. Aufgrund möglicher Verletzungen von Persönlichkeitsrechten werde ich das natürlich hier nicht online stellen.
Wir hätten also nur von mir für PAS schon einen gerichtlich erbrachten Beweis mit einer Gruppe Betroffener von n=2.
Ab welcher Zahl von gerichtlich bestätigt Betroffenen wärest Du denn bereit, eine solche Einstufung (Ich sage nicht Diagnose, vor Gericht geht es wie jeder weiss, nicht um Diagnosen und Abrechnungen ärztlicher Leistungen) als valide zu akzeptieren? Oder ist das egal, weil das Abnehmen von Scheuklappen eventuell unangenehm wäre?