@Bottner29 Dein Problem ist, dass du vergewaltigung verteidigst.
Da ist mein Problem ein klacks gegebn.
Ich hab mein wissen geteilt: Das video kann sich jeder anschauen. Das gericht hat auf grund desselben bildmaterials geurteilt, was ich gesehen habe, undzwar mit der begründung, dass sich das 'hör auf' ja auf alles mögliche beziehen könne, und nicht ausreicht als unwillensbekundung.
und das ist eine farce, dass das so unser gesetz ist, und das gehört geändert.
Wenn du zu ignorant bist dass zu verstehen, dann liegt das an deinen intellektuellen limitationen.
Das gericht hat geurteilt, dass ein 'hör auf' (wohlgemerkt dreimal ein hör auf) nicht ausreicht, damit die frau (die betrunken war also sich gar nicht so rech tüberhaupt wehren konnte) darauf aufmerksam macht, dass sie nicht mehr will.
Was hätte die frau deine rmeinung nach tun sollen?
Wie gesagt, du verteidigst hier ne vergewaltigung, die einzig und allein im juristendeutsch keine ist.
Nenn es meinetwegen schändung.
nenn es sexuelle gewalt.
Aber zwei typen vögeln ne frau, und wenn sie hör auf sagt machen sie weite rund filmen sie.
Egal wie oft sie das tut.
Das video kann man sich ansehen, auf grund des videos, und allein auf grund des videos, hat das gericht hier geurteilt.
Alle informationen sind verfügbar, und das urteil ist rechtkräftig.
Da sist es abe rnur, weil das gesetz müll ist.
wenn du weiterhin gesetze haben willst, die vergewaltigung schützen, ist das dein bier, aber ziemlich eklig.