Robert80 schrieb:Könnte man dies von seiten der Justiz eigentlich noch nach voll ziehen
Selbstverständlich.
Aber dass eine Anzeige keinen "Erfolg" hat (also keine Verurteilung des Angezeigten zur Folge hat), bedeutet ja nicht, dass jemand etwas falsch gemacht hat oder dass der Angezeigte einen Makel aufweist.
Es bedeutet in aller Regel, dass es keine ausreichenden Verdachtsmomente gibt. Der Anzeigende hat eben eine bestimmte Wahrnehmung der Situation. Doch diese muss weder zutreffend, noch muss sie zwingend beweisbar sein.
Bei diesen 14 Anzeigen weiß man nur, dass man nichts weiß. Sie sagt, es wäre so gewesen. Das ist alles.
Edit:
Man ist versucht, bei so vielen Anzeigen (wenn es wirklich welche waren), zu unterstellen, der Angezeigt muss Dreck am Stecken haben, wenn er ständig angezeigt wird.
Aber das muss eben nicht der Fall sein. Es kann sein oder auch nicht.