Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
09.08.2016 um 23:53@schtabea 23:24
Also zur Klarstellung : Es geht hier um den Straftatbestand "Falsche Verdächtigung". Dazu heißt es im Strafgesetzbuch : "wer einen anderen...wider besseres Wissen...einer rechtswidrigen Tat...verdächtigt..."
Knackpunkt ist hier der Passus "wider besseres Wissen"
Das Thema "wider besseren Wissens" wird ganz sicher noch Thema werden am nächsten Verhandlungstag, das steht doch noch aus, was dem Gericht dazu bekannt ist. Da kann man doch nur mutmassen. Aber so ein paar Dinge kann man schon erahnen. Z. B. die angeblichen Verletzungen und Wunden, die sie aus der Nacht davontrug und die ihr eine Ärztin angeblich attestierte, bloß den Namen der Ärztin, den wußte man nicht mehr und das Attest konnte man auch nicht beibringen.
Dann das Thema, das erst einvernehmlicher Sex angegeben wurde und 14 Tage später war es dann eine Vergewaltigung.
Da wird es noch mehr solche Punkte geben, die wir noch nicht wissen.
Jedenfalls kann man doch erahnen, dass hier versucht wurde, einen Sachverhalt zusammen zu konstruieren, den man als bewußtes Verfälschen bezeichnen könnte und eventuell sind auch ein paar handfeste Lügen dabei. So etwas kommt eben vor Gericht nicht gut an. Warten wir hierzu doch einfach den nächsten Verhandlungstag ab.
Also zur Klarstellung : Es geht hier um den Straftatbestand "Falsche Verdächtigung". Dazu heißt es im Strafgesetzbuch : "wer einen anderen...wider besseres Wissen...einer rechtswidrigen Tat...verdächtigt..."
Knackpunkt ist hier der Passus "wider besseres Wissen"
Das Thema "wider besseren Wissens" wird ganz sicher noch Thema werden am nächsten Verhandlungstag, das steht doch noch aus, was dem Gericht dazu bekannt ist. Da kann man doch nur mutmassen. Aber so ein paar Dinge kann man schon erahnen. Z. B. die angeblichen Verletzungen und Wunden, die sie aus der Nacht davontrug und die ihr eine Ärztin angeblich attestierte, bloß den Namen der Ärztin, den wußte man nicht mehr und das Attest konnte man auch nicht beibringen.
Dann das Thema, das erst einvernehmlicher Sex angegeben wurde und 14 Tage später war es dann eine Vergewaltigung.
Da wird es noch mehr solche Punkte geben, die wir noch nicht wissen.
Jedenfalls kann man doch erahnen, dass hier versucht wurde, einen Sachverhalt zusammen zu konstruieren, den man als bewußtes Verfälschen bezeichnen könnte und eventuell sind auch ein paar handfeste Lügen dabei. So etwas kommt eben vor Gericht nicht gut an. Warten wir hierzu doch einfach den nächsten Verhandlungstag ab.