@Photographer73 Musste mir die Frage beantworten, warum die Anwesenheit eines Beteiligten, Seb. C., scheinbar nicht vonnöten ist. Der Grund: weil auch was die SZ da gestern schrieb viel zu ungenau ist. Es geht der Richterin nicht darum, aufzudröseln, was im Juni 2012 wirklich genau passiert ist. Kann es ihr gar nicht: weil es unmöglich ist.
Die Frage ist und kann doch allein diese sein: welche Indizien gibt es? Und reichen sie aus, GLL für einen falschen Vorwurf schuldig zu sprechen? Worin besteht der falsche Vorwurf? Auch hier formuliert die Presse oft zu genau. Um sie schuldig zu sprechen, z. B. für den falschen Vorwurf einer Vergewaltigung, müsste bewiesen werden: es gibt keinerlei - oder nicht genug, nach Ansicht der Richterin -- Indizien für das Vorhandensein sexueller Gewalt (hier auch zu bedenken: Zwang, Nötigung, Drogen) an besagtem Abend. Hier hat
@emodul z. B. sehr klug dazu geschrieben.
Manche "Gegner" behaupten: sie hat "alles" freiwillig, d. h. aus freien Stücken gemacht und "alles" dessen, was Inhalt ihres Vorwurfs ist, nur im Nachhinein konstruiert. Können sie aber nicht beweisen. Jedenfalls nicht hier.
Gestern war Beweis- bzw. Indizien-Aufnahme. Da wurde von einem Beteiligten behauptet, dass es in der Nacht nach der fraglichen Nacht (für die Falschbeschuldigung) auch noch einmal zu Sex kam. Wie und warum kam es zu diesem Sex? Es war GLLs letzte Nacht in Berlin? Sie hatte eine volle Woche vor sich? Welche Rolle spielte der nicht namentlich genannte Fußballer?P.F. machte Anspielungen auf gewisse Videos? Sie hatte Angst? Sie war erpressbar? All das müsste man wissen bzw. in Erfahrung bringen, um dieses Indiz beurteilen zu können für die in Frage stehende Falschbeschuldigungen. So weit ich es erkennen kann, macht die Richterin genau dies.
Fest steht, so weit wir es erkennen können, Folgendes:
- Es wurden vorsätzlich Videos angefertigt. Gegen GLLs Willen.
- In der Folge wurde eine weitere Grenze überschritten, in einen strafverfolgen Bereich: indem diese Videos zum Verkauf angeboten wurden.
- Deutlich vernehmbare "Neins" und "Hör auf" (mit, so weit es das Gericht bislang beurteilt hat, unklarem Bezug).
Gestern erschien auch ein weiteres Indiz: fehlende Einsicht einer der beiden Täter. (Er habe die Strafe nur deshalb akzeptiert, weil?).
Und auch: das Fehlen einer Entschuldigung. (Lassen wir mal das in der Presse kolportierte "ich hab Scheiße gebaut" raus.). Das im Nachhinein Fehlen jeglicher Kooperation, um den eingetretenen Schaden eventuell noch in Grenzen zu halten.
Weitere Indizien sind: das Verhalten der Beteiligten vor Gericht.
All das macht die Richterin momentan, bevor sie -- wohl im August -- ein Urteil spricht.
In Anbetracht der vorliegenden Fakten und Indizien wird es auf jeden Fall nicht einfach sein, sie mit überzeugender Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit für eine falsche Beschuldigung zu verurteilen.
Die Beweislage, bei geltender Rechtssprechung, reichte nicht aus, die Täter für eine Vergewaltigung zu verurteilen. Aber darum gehts in diesem Prozess juristisch nicht.
Zeitgleich geht es auch um Fragen, wie sie auch
@FF vor 2 Tagen zusammengefasst hat.
Auch die Frage, ob und wie die Rechtslage geändert werden sollte. Hierzu hat sich sogar der Justizminister geäußert.
Darüber hinaus wäre ich froh, wenn die die Rechtslage bzgl. des Veröffentlichen und Verbreitens solcher Videos -- und der zu Anwendung kommenden Strafen -- auch diskutiert würde.
Jedenfalls wird die Richterin, nachdem sie die oben umkreisten Indizien (und vielleicht noch mehr) aufgenommen und beurteilt hat, ein Urteil sprechen.
Und dann kann ein Forist hier, nachdem er die gesicherten Videos durch und durch fallstudiert hat, auch noch mal seine abschließende Meinung sprechen.
So,
@Photographer73, macht das Sinn? So in etwa?