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Was denkt ihr über Transgender?

2.206 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

20.06.2024 um 15:06
Zitat von paxitopaxito schrieb:Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das ein Anspruch ist den der Gefangene gegenüber dem Staat besitzt.
Soweit ich weiß, hat er den, aber ist eh OT... Da Lohnt sich die Recherche nicht wirklich.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Und ich schrieb ja: ohne jede Begründung.
Ok, wenn das so konsequent zu verstehen ist, allerdings ist das dann eh ein No-Brainer.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Richtig. Ob du da nun diskriminiert wurdest oder ob da tatsächlich ein sachlicher Grund vorlag ist im Zweifelsfall eine Entscheidung der Gerichte.
Im Zweifel ist das so. Im Falle des Fitnessstudios ist der Fall rechtlich gesehen allerdings recht klar, da wird das Hausrecht sehr wahrscheinlich Bestand haben. Hatte ich hier und in einem anderen Faden bereits ausgeführt, kann ich gerne nochmal raussuchen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wer hat es denn an die Öffentlichkeit gezerrt? Nius. Reichelt.
Was spielt das für eine Rolle?


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Was denkt ihr über Transgender?

20.06.2024 um 15:21
Zitat von BishamonBishamon schrieb:Das geht bereits mit dem TSG:
Ok danke. Ich persönlich hätte es nicht schlimm gefunden, wenn auf der G-Urkunde Frau steht und später im Perso dann Mann, aber es geht wohl darum, dass wenn eine Trans-Person sich entscheidet das Geschlecht zu verändern, dies auch für das Leben vor der Entscheidung gelten soll, rein dokumentarisch.

Ob das den Betroffenen dann wirklich irgendwie hilfe oder etwas positives darstellt, wenn die G-Urkunde nach Bsp 35 Jahre abgeändert wird, kann ich nicht nachvollziehen und wäre sicher individuell zu bewerten.
Zitat von BishamonBishamon schrieb:Das wäre ein Zwangsouting.
Ich bitte da um Präzisierung warum das für dich so ist....
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:da wird das Hausrecht sehr wahrscheinlich Bestand haben.
Eine Änderung des Hausrechtes wäre dahingehend weitreichend und ein Stück weit Enteignung der Entscheidungsfähigkeit.


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20.06.2024 um 15:29
@fischersfritzi ich bin alles andere als "lesbenfeindlich", ich habe nur ein Problem mit übergriffigen Machos, egal ob männlich, oder weiblich. Darum auch der Vergleich am Ende, wenn es zu einer solchen Situation kommen sollte (hypothetisch), wie dann ein solches Frauenfitnessstudio entscheiden würde. Nur darum ging es, nicht um jemanden gegeneinander auszuspielen. Sondern wie man eben als Betreiber eines solchen Studios entscheiden müsste/würde. Nur scheinst du diesen Vergleich zu ignorieren und fixierst dich auf Begrifflichkeiten und greifst zu Unterstellungen. Es würde in diesem Vergleich um zwei Individuen gehen und nicht um ganze Minderheiten per se. Das scheinst du aber so zu deuten. Darf man hier denn keine hypothetischen Fälle und Vergleiche diskutieren?

Um mal dahin zu kommen, worauf ich hinaus wollte, wenn eine Transfrau ein gewisses Passing hat, wird man sie sicherlich nicht fragen, aber sollte es mal Thema werden, könnte diese Person allein wegen ihres *trans-seins ausgeschlossen werden, weil manche diese Person nicht als Frau betrachten, wenn sie es denn wissen. Das kann für die Transfrau dann wirklich zu einer unangenehmen Situation führen, besonders wenn sie sich stets an die Hausregeln gehalten hat und niemanden belästigt hat. Dabei wollte sie wirklich nur einen Safe-Space haben und in Ruhe trainieren. Dann kommt aber eben eine (hypothetische) machohafte Person, die eine Cis-Frau ist und verhält sich übergriffig (nur hypothetisch), wird aber nicht rausgeworfen, trotz ihres Verhaltens, nur weil sie eben eine biologische Frau ist. Dann wäre das durchaus ungerecht der Transfrau gegenüber.

Wenn das Studio allerdings in beiden Fällen allein nach dem Verhalten der Person entscheiden würde, und nicht allein wegen des biologischen Geschlechts jemanden ausgrenzen würde, aber eben störendes und übergriffiges Verhalten bewertet, dann wäre es fair.

Nur geht es hier eben um eine Transfrau mit keinem wirklichen Passing, die unbedingt in dieses reine Frauenfitnessstudio will und nicht auf Alternativen ausweicht und nicht die Entscheidung der Betreiberin akzeptiert, sondern diese eben sogar verklagt. Dann ist ihr Verhalten da durchaus fragwürdig und sie missachtet die Entscheidung der Betreiberin und das jeweilige Hausrecht. Und genau darum haben wir jetzt diese ganze Debatte an der Backe, die am Ende niemanden hilft. Also ist sie es, die andere gegeneinander ausspielt, oder eben jene, die das in die Öffentlichkeit getragen haben. Vielleicht sind hier auch letztere das größere Problem. Dieser Fall hätte vielleicht auch diskret verhandelt werden können, nun ist das aber nicht mehr der Fall. Leider.

So damit ich mich nicht wiederhole und das zur Endlosschleife wird, klinke ich mich hier vorerst mal aus. Mal schauen, was das Gericht in diesem Prozess sagt, das scheint ja noch zu laufen. Unabhängig davon unterstütze ich die Selbstbestimmungsrechte und auch das Selbstbestimmungsgesetz für Transfrauen und denke auch nicht, dass eine GaOP nötig sein muss, ein gewisses Passing aber schon durchaus. Zumindest ist ein Passing durchaus hilfreich, wenn man in ein reines Frauenfitnessstudio aufgenommen werden will. Und man sollte sich eben bedeckt halten, wenn man keine GaOP hatte, oder diese nicht anstrebt (wenn es um die Umkleide und Dusche geht).

Nur am Ende sind eben die Betreiber jeweiliger Studios und Einrichtungen die, die da im Sinne ihres jeweiligen Hausrechts entscheiden können. Besonders wenn es eben um Safe-Spaces geht. Das sollte man auch von Fall zu Fall entscheiden und nicht pauschal.


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20.06.2024 um 15:47
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich bitte da um Präzisierung
Wenn für irgendwas die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss, dann weiß der Gegenüber, dass es eine Änderung gab. Und das ist ein Zwangsouting.

Kleingeister könnten dann auch beharren, dass für sie nur der Vorname und das Geschlecht der Geburtsurkunde maßgebend ist (unabhängig einer Personenstandänderung). Und kommen vielleicht auf die Idee, dass bei der Anmeldung im Fitness-Center die Geburtsurkunde vorzulegen ist.


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20.06.2024 um 15:54
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Im Zweifel ist das so. Im Falle des Fitnessstudios ist der Fall rechtlich gesehen allerdings recht klar, da wird das Hausrecht sehr wahrscheinlich Bestand haben. Hatte ich hier und in einem anderen Faden bereits ausgeführt, kann ich gerne nochmal raussuchen.
Brauchste für mich nicht, denn ich stimme dem sowieso zu. Bei dem konkreten Beispiel mit dem Fitnessstudie lassen sich problemlos haufenweise sachliche Gründe finden, die eben nicht auf eine Diskriminierung rauslaufen und am Ende nicht mal was mit der sexuellen Identität des Klägers zu tun haben.


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20.06.2024 um 15:57
Zitat von BishamonBishamon schrieb:Wenn für irgendwas die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss, dann weiß der Gegenüber, dass es eine Änderung gab. Und das ist ein Zwangsouting.
Meinst du dass das eine Transperson auch so empfinden würde? Ich versteh was du meinst aber, das dies negativ behaftet ist, wäre jetzt eine Annahmen. Die Transperson sollte doch zum Geschlechterwandel stehen, Wenn dann eine 35 Jahre Alte Urkunde alles ins Wanken bringt, würde ich mir schon so einige Fragen stellen....

Was ist denn Wenn Erika Mustermann beim Einwohnermeldeamt oder wo auch immer es dann nötig wäre, auf eine alten Schulfreund trifft, ist dieser dann der Zwangsouter?

Die Sinnhaftigkeit habe ich noch nicht verinnerlicht. Es wirkt auf mich wie zwanghafte Überzeugungsleistung.... in dem Fall des Staates.


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20.06.2024 um 16:02
@Bishamon
Zitat von BishamonBishamon schrieb:Wenn für irgendwas die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss, dann weiß der Gegenüber, dass es eine Änderung gab. Und das ist ein Zwangsouting.
Aber handelt es sich im Falle einer Änderung der Geburtsurkunde nicht genau genommen um Urkundenfälschung?
Die Geburtsurkunde beschreibt/bescheinigt ja den „Zustand“ unmittelbar nach Geburt.


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20.06.2024 um 16:03
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Die Begriffe "Kesser Vater" und "Butch" sind mir bekannt.
Unbekannt ist mir, dass diese Begriffe eine gewisse Gewaltbereitschaft implizieren sollen.
Ich kenne den Begriff aus den 80/90er. Innerhalb derr Community wurden lesbische e Frauen so bezeichnet, die sehr starkes Macho-/Mackerverhalten an den Tag gelegt haben, inkl maskulinen Auftreten. DIE Butch hat auch ein maskulines Auftretrn, aber eben ohne massivem Macho/Mackerverhalten. Teilweise wurde der Begriff auch von Nichtangehörigen der Community genutzt als Beleidigung für alle lesbischen Frauen. Der Begriff war negativ besetzt. Hatte ihn schon lange nicht mehr gehört und war überrascht, dass er anscheinend, zumindest gelegentlich, noch immer genutzt wird


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20.06.2024 um 16:14
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Aber handelt es sich im Falle einer Änderung der Geburtsurkunde nicht genau genommen um Urkundenfälschung?
Die Geburtsurkunde ist ein Dokument, was nicht geändert werden kann.
Zitat von BishamonBishamon schrieb:Und kommen vielleicht auf die Idee, dass bei der Anmeldung im Fitness-Center die Geburtsurkunde vorzulegen ist.
Wäre legitim. Und wenn mich das als potentieller Kunde stört, dann suche ich mir eben ein anderes Studio. Oder ich gehe einfach in ein normales Studio, ohne Geschlechterbeschränkungen.


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20.06.2024 um 16:16
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Aber handelt es sich im Falle einer Änderung der Geburtsurkunde nicht genau genommen um Urkundenfälschung?
Die Geburtsurkunde wird ja nicht geändert, sondern der Eintrag im Personenstands- bzw. Melderegister. Wieso sollte man auch die Gebutsurkunde wegen einer Änderung des Geschlechts ändern wollen?

Eine Eheurkunde wird ja auch nicht geändert, wenn die Ehe geschieden wird.


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20.06.2024 um 16:17
Zitat von AniaraAniara schrieb:Wäre legitim.
Das wäre überhaupt nicht legitim. Falls es Geschlechterbeschränkungen gibt, ist das aktuelle Geschlecht relevant und nicht das Geschlecht zum Zeitpunkt der Geburt.


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20.06.2024 um 16:26
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Aber handelt es sich im Falle einer Änderung der Geburtsurkunde nicht genau genommen um Urkundenfälschung?
Solange eine Behörde dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen macht, ist das natürlich keine Urkundenfälschung.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Die Geburtsurkunde ist ein Dokument, was nicht geändert werden kann.
Wie kommst du denn darauf? Das ist nicht korrekt.


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20.06.2024 um 16:30
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Die Transperson sollte doch zum Geschlechterwandel stehen,
Die Bezeichnung Deadname zeigt, dass mit dem vorherigen Geschlecht und Namen abgeschlossen wurde. Der alte Name und das alte Geschlecht ist tot und darum aus allen Dokumenten entfernt.
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Urkundenfälschung?
Nicht, wenn das eine Behörde macht.
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:beschreibt/bescheinigt ja den „Zustand“ unmittelbar nach Geburt.
Wie bei einem Zeugenschutzprogramm wird fast alles geändert (das Zeugenschutzprogramm ist aber weitreichender).
Das ist doch gerade der Gag, dass die (Geschlechts)Identität geändert wird. Und dazu gehört nun mal auch die Geburtsurkunde.

Mit unterschiedlichen Daten in den Dokumenten kann man auch leicht in Teufels Küche kommen.


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20.06.2024 um 16:30
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Wie kommst du denn darauf? Das ist nicht korrekt.
Wenn FEHLER in der Urkunde gemacht wurden, dann kann man den Eintrag korrigieren lassen.
Das Standesamt kann einen unrichtigen oder unvollständigen Registereintrag ändern (§ 46 PStG) oder einen abgeschlossenen Registereintrag berichtigen (§ 47 PStG), wenn er nicht der Wahrheit entspricht.
Quelle: LINK

Aber Geschlecht gehört nicht dazu, wenn man sich 20 Jahre nach der Geburt entscheidet, dass man jetzt Franziska sein möchte und nicht mehr Herbert.


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20.06.2024 um 16:30
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Solange eine Behörde dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen macht, ist das natürlich keine Urkundenfälschung.
Bei Urkundenfälschung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist meiner Meinung nach eine rote Linie überschritten.
Dieses Vorgehen macht eine Urkunde wertlos.


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20.06.2024 um 16:32
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Bei Urkundenfälschung
Ein Behörde KANN KEINE URKUNDE FÄLSCHEN.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Aber Geschlecht gehört nicht dazu
Geht mit dem TSG jetzt schon.


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20.06.2024 um 16:34
Zitat von BishamonBishamon schrieb:Ein Behörde KANN KEINE URKUNDE FÄLSCHEN.
Gut, dann nenne es rückwirkend geändert oder manipuliert.
Das macht es in meinen Augen nicht besser, klingt nur besser.


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20.06.2024 um 16:36
@Arrakai
Frag das doch bitte die, die hier mit „Öffentlichkeit“ angefangen haben.


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20.06.2024 um 16:37
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:rückwirkend geändert.
Ein Abschlusszeugnis ist auch eine Urkunde. Und ein Diplom ebenfalls.

Soll dort ernsthaft der alte Vorname stehen? Soll die Person jetzt ernsthaft mit Urkunden zu einem Arbeitgeber gehen, bei denen der Vorname vom gegenwärtigen (geänderten) Vornamen abweicht?


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20.06.2024 um 16:40
Zitat von BishamonBishamon schrieb:Soll dort ernsthaft der alte Vorname stehen? Soll die Person jetzt ernsthaft mit Urkunden zu einem Arbeitgeber gehen, bei denen der Vorname vom gegenwärtigen (geänderten) Vornamen abweicht?
Ja, wenn ich heirate und meinen Nachnamen ändere, wird der auch nicht überall geändert.

Es ist echt anstrengend, wenn hier so viele mit gefährlichem Halbwissen um sich werfen.


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