behind_eyes schrieb:In dem RTL Link stand das er sich auf alle beworben hat, das ist ja sein großes Pech... Da bewirbt man sich und 240x passiert dann sowas, eine verwirklichte Diskriminierung. Die Tat wird durch die Bewerbung verwirklicht und ist dann justiziabel. So ist meine Meinung darüber.
Recht ist Recht, und wenn die Ausschreibung falsch ist, muss das Unternehmen nachbessern und den Fehler nicht widerholen. Das ist das Eine.
Das andere ist aber hat sich die Person auf die Stelle beworben, weil sie dort arbeiten will oder über die Diskriminierungsklage Geld einfordern will?
Gemäß Artikel wird ja nicht nur das Thema Ausschreibung für die Person diskriminierend, sondern auch, dass ein Arbeitgeber von einem jungen Team sprach und die Person dann mit um die 50 sich altersdiskriminiert fühlt.
Für mich wirkt das alles komisch, muss ich sagen.
behind_eyes schrieb:Was halt außergewöhnlich ist für mich, statistisch gesehen ist hier ein Mensch unfassbar vom Pech verfolgt, soviel Bewerbungen und soviel Diskriminierung, das hat doch niemand verdient von daher gönne ich dem Menschen das Schmerzensgeld.
Wir reden hier über 240.000,-€ so mal vorsichtig geschätzt lt Artikel.
Da frage ich mich ganz allgemein, wenn dieser Person das so gegönnt wird, ob man einem Abmahnanwalt auch gönnt Geld zu verdienen, wenn er das WWW durchforstet und guckt wo jemand eine Fehler gemacht hat.
Die Person handelt mMn nicht moralisch, bei 2-3 mal denke ich wäre das vertretbar, aber bei 240 mal ist das blanker Vorsatz.
Tussinelda schrieb:da man in Deutschland also selbst gegen die Verstöße vorgehen muss macht der Kläger nix falsch
Recht und Moral scheinen dennoch nicht hier dasselbe zu sein, oder?