Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
28.04.2016 um 21:24Zuerst mal sollte jedem klar sein:
vom sicheren Sofa zu Hause aus lässt sich schön und leicht sinieren, welches Verhalten jeweils richtig ist in einer Situation.
In der Situation selbst zu stecken ist was ganz anderes. Da können die besten und klügsten Vorsätze blitzschnell umkippen, wenn das Adrenalin durch den Körper schießt und sich nicht alles so entwickelt, wie geplant.
Oft ließt man allerdings ziemlich selbstgefällige und von Arroganz geprägte Äußerungen in diversen Foren und Kommentaren, wo sich Leute altklug aufplustern und meinen:,,Das kann man doch nicht machen, sich mit Gewalt wehren...".
Ich bin der Meinung in einem Einbruchsfall:
Zuerst einmal hat der Einbrecher falsch gehandelt. Er begeht Sachbeschädigung, er hält sich unerlaubt an einem Ort auf, er will Diebstahl begehen. Das erfordert aus meiner Sicht schon mal ein Maß an krimineller Energie, die über das einfache Kaugummiklauen am Kiosk hinausgeht. Ob der Täter sich das vorher genau überlegt oder nicht, ist irrelevant, durch die Ausführung der Tat zeigt sich die kriminelle Energie.
Die eigene Wohnung stellt einen besonderen Schutzraum dar, sie ist psychologisch ein wichtiger Rückzugsort, in dem man sich vollkommen sicher fühlen sollte. Ist das nicht mehr gegeben aufgrund eines Einbruchs, kann das verheerende Konsequenzen haben, die weit über den materiellen Schaden, wie das geklaute Portemonai oder das Tablett hinausgehen.
Es ist ein natürlicher Instinkt, nicht nur sein Hab und Gut zu verteidigen, sondern auch seinen Rückzugsort sowie sich selbst und eine eventuelle Familie.
Diesen Instinkt zur Verteidigung sollte man nicht einfach runtermachen. Niemand muss sich wehrlos ausrauben und sich möglicherweise schlimmeres antun lassen. Raubmorde sind ein reales Phänomen - woher soll das Opfer eines EInbruchs wissen, dass der Täter bei Entdeckung nicht mit extremer Gewalt reagieren und das Opfer oder dessen Familie verletzen und töten wird?
Die Verteidigung ist nicht zu verurteilen und kann auch im Notfall mit der Tötung des Einbrechers enden.
Allerdings nur, wenn die Umstände es rechtfertigen.
Im hier diskutierten Fall wurde die Gefahr vom ,,Hausbesitzer" anscheinend falsch eingeschätzt und er zeigte eine Überreaktion.
Dass er dafür verurteilt wurde, da aufgrund seiner Überreaktion unnötigerweise ein Mensch starb, finde ich grundsätzlich angemessen. Sowas sollte nicht geschehen.
Man muss sich vor Augen halten: Wenn man eine rigorose Selbstverteidigungspolitik für den eigenen Grund und Boden ala Texas legitimieren möchte, dann bestünde auch die reale Gefahr, dass beispielsweise Kinder/Jugendliche, die einfach nur mal ,,Scheiße bauen" wollen, mit extremer Gewalt der Hausbesitzer rechnen müssten.
Deshalb finde ich es gut, wenn das Gericht durch sein Urteil klarstellt, dass zwar fraglos ein Recht auf Gegenwehr besteht, aber kein Recht, ungestraft mit ausgeprägter Gewalt zu antworten. Es sollten Verhältnisse gewahrt bleiben, auch wenn es schwer fällt.
EINE Möglichkeit, solche Zusammenstöße einzuschränken, könnte darin bestehen, dass man den Bürgern wieder ein höheres, subjektives Sicherheitsgefühl seitens des Staates vermittelt. Also statt immer mehr Polizeistationen zu schließen und Posten einzusparen und zu hoffen, dass nichts passiert, sollten diese vielmehr AUSGEBAUT werden!
Der Deal zwischen Bevölkerung und Staat in Bezug auf Gewaltmonopol lautet ja, einfach formuliert:
,,In Ordnung, wir verzichten auf Teile unseres Grundrechtes auf Selbstverteidigung zum größeren Wohl, wenn die Polizei uns dafür angemessen schützt."
Kann die Polizei das nicht leisten, fällt der Deal zusammen.
Auch die grenzüberschreitende Strafverfolgung sollte unbedingt verbessert werden.
Ein Europa, in dem ich ohne weiteres als gewöhnlicher Bürger in diverse, osteuropäische EU-Staaten und umgekehrt reisen kann, wo aber die deutsche Polizei keine Verfolgung aufnehmen darf, wenn der Tatverdächtige die Grenze überquert hat?
Völlig unzeitgemäß und nur für Kriminelle nützlich.
vom sicheren Sofa zu Hause aus lässt sich schön und leicht sinieren, welches Verhalten jeweils richtig ist in einer Situation.
In der Situation selbst zu stecken ist was ganz anderes. Da können die besten und klügsten Vorsätze blitzschnell umkippen, wenn das Adrenalin durch den Körper schießt und sich nicht alles so entwickelt, wie geplant.
Oft ließt man allerdings ziemlich selbstgefällige und von Arroganz geprägte Äußerungen in diversen Foren und Kommentaren, wo sich Leute altklug aufplustern und meinen:,,Das kann man doch nicht machen, sich mit Gewalt wehren...".
Ich bin der Meinung in einem Einbruchsfall:
Zuerst einmal hat der Einbrecher falsch gehandelt. Er begeht Sachbeschädigung, er hält sich unerlaubt an einem Ort auf, er will Diebstahl begehen. Das erfordert aus meiner Sicht schon mal ein Maß an krimineller Energie, die über das einfache Kaugummiklauen am Kiosk hinausgeht. Ob der Täter sich das vorher genau überlegt oder nicht, ist irrelevant, durch die Ausführung der Tat zeigt sich die kriminelle Energie.
Die eigene Wohnung stellt einen besonderen Schutzraum dar, sie ist psychologisch ein wichtiger Rückzugsort, in dem man sich vollkommen sicher fühlen sollte. Ist das nicht mehr gegeben aufgrund eines Einbruchs, kann das verheerende Konsequenzen haben, die weit über den materiellen Schaden, wie das geklaute Portemonai oder das Tablett hinausgehen.
Es ist ein natürlicher Instinkt, nicht nur sein Hab und Gut zu verteidigen, sondern auch seinen Rückzugsort sowie sich selbst und eine eventuelle Familie.
Diesen Instinkt zur Verteidigung sollte man nicht einfach runtermachen. Niemand muss sich wehrlos ausrauben und sich möglicherweise schlimmeres antun lassen. Raubmorde sind ein reales Phänomen - woher soll das Opfer eines EInbruchs wissen, dass der Täter bei Entdeckung nicht mit extremer Gewalt reagieren und das Opfer oder dessen Familie verletzen und töten wird?
Die Verteidigung ist nicht zu verurteilen und kann auch im Notfall mit der Tötung des Einbrechers enden.
Allerdings nur, wenn die Umstände es rechtfertigen.
Im hier diskutierten Fall wurde die Gefahr vom ,,Hausbesitzer" anscheinend falsch eingeschätzt und er zeigte eine Überreaktion.
Dass er dafür verurteilt wurde, da aufgrund seiner Überreaktion unnötigerweise ein Mensch starb, finde ich grundsätzlich angemessen. Sowas sollte nicht geschehen.
Man muss sich vor Augen halten: Wenn man eine rigorose Selbstverteidigungspolitik für den eigenen Grund und Boden ala Texas legitimieren möchte, dann bestünde auch die reale Gefahr, dass beispielsweise Kinder/Jugendliche, die einfach nur mal ,,Scheiße bauen" wollen, mit extremer Gewalt der Hausbesitzer rechnen müssten.
Deshalb finde ich es gut, wenn das Gericht durch sein Urteil klarstellt, dass zwar fraglos ein Recht auf Gegenwehr besteht, aber kein Recht, ungestraft mit ausgeprägter Gewalt zu antworten. Es sollten Verhältnisse gewahrt bleiben, auch wenn es schwer fällt.
EINE Möglichkeit, solche Zusammenstöße einzuschränken, könnte darin bestehen, dass man den Bürgern wieder ein höheres, subjektives Sicherheitsgefühl seitens des Staates vermittelt. Also statt immer mehr Polizeistationen zu schließen und Posten einzusparen und zu hoffen, dass nichts passiert, sollten diese vielmehr AUSGEBAUT werden!
Der Deal zwischen Bevölkerung und Staat in Bezug auf Gewaltmonopol lautet ja, einfach formuliert:
,,In Ordnung, wir verzichten auf Teile unseres Grundrechtes auf Selbstverteidigung zum größeren Wohl, wenn die Polizei uns dafür angemessen schützt."
Kann die Polizei das nicht leisten, fällt der Deal zusammen.
Auch die grenzüberschreitende Strafverfolgung sollte unbedingt verbessert werden.
Ein Europa, in dem ich ohne weiteres als gewöhnlicher Bürger in diverse, osteuropäische EU-Staaten und umgekehrt reisen kann, wo aber die deutsche Polizei keine Verfolgung aufnehmen darf, wenn der Tatverdächtige die Grenze überquert hat?
Völlig unzeitgemäß und nur für Kriminelle nützlich.