Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
26.04.2016 um 17:37@Nerok
Danke. Ja, Totschlag trifft es wohl am ehesten. Wenn ich einen Flüchtenden in den Rücken schieße, so ist das beim besten Willen keine Notwehr mehr.
Und dafür, dasse er einfach mal so ohne Bedenken Leben ausgelöscht hat, sind drei Jahre sogar milde.
Ich schlage dem Täter vor, sich selbst und mal seine Lieben und Freunde zu fragen, wie sie über die Tat dächten, wenn er der Flüchtende gewesen wäre.
Danke. Ja, Totschlag trifft es wohl am ehesten. Wenn ich einen Flüchtenden in den Rücken schieße, so ist das beim besten Willen keine Notwehr mehr.
Und dafür, dasse er einfach mal so ohne Bedenken Leben ausgelöscht hat, sind drei Jahre sogar milde.
Ich schlage dem Täter vor, sich selbst und mal seine Lieben und Freunde zu fragen, wie sie über die Tat dächten, wenn er der Flüchtende gewesen wäre.