damit der Sachverhalt nicht aus den Augen gerät....
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Ein 40 jähriger aus Hannover wurde durch Geräusche aus seiner dem Wohnhaus angrenzdenden Werkstatt geweckt und ist der ganzen Sache auf den Grund gegangen.
Beim Blick aus dem Fenster sieht er drei Personen, von denen eine seiner Darstellung nach bewaffnet war.
Der Hausbesitzer zückte seine eigene und als Sportschütze legal in seinem Besitz befindliche Pistole und gab einen Schuss ab, der einen der Täter traf. Alle drei traten zeitnah die Flucht an, wobei der Getroffene es nur ein paar Meter weit schaffte und dann zusammenbrach, er starb im Krankenhaus.
Was soll denn das für eine Notlage gewesen sein, die den Gebrauch einer Schusswaffe rechtfertigte?
So wie ich das verstehe, hatten die Einbrecher den Hausbesitzer ja noch nicht einmal bemerkt und hätten ihn auch nicht bemerkt, wenn er sich ruhig verhalten und die Polizei gerufen hätte. Die Einbrecher hätten dann ein paar Sachen gestohlen und wären warscheinlich kurze Zeit spater von der Polizei in Empfang genommen worden und der Hausbesitzer hätte seine Sachen wiederbekommen.
Ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen Waffen - sowohl zur Verteidigung als auch als Sportgerät. Und ich halte es auch für richtig, dass man eine Genehmigung braucht, um eine Waffe - zur Verteidigung oder als Sportgerät - zu besitzen. Die Genehmigung sollte jedoch vom Bestehen einer eingehenden Prüfung ähnlich einer MPU (wenn man im Staßenverkehr aufffällig geworden ist) abhängig gemacht werden. Dabei würde man wahrscheinlich herausfinden, ob jemand das notwendige Urteilsvermögen besitzt, eine vermeintliche Notwehrsituation richtig einzuschätzen.
Vor einigen Wochen habe ich gelesen, dass jemand von vier "Punkern" angegriffen wurde und sich mit einem Messer, dass er dabei hatte, wehrte, wobei einer der Angreifer verletzt wurde. Derjenige soll zu einer Haftstrafe verurteilt worden sein, da zwar eine Notwehrsituation bestanden habe, ein Messer jedoch kein angemessenes Mittel zu einer verhältnismässigen Verteidigung gegen vier Angreifer sei.