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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

1.871 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 13:55
@stereotyp
Danke, meine Frage wäre, ob sie ausser versuchtem Einbruchsdiebstahl irgendwie für den Tod des Freundes verantwortlich gemacht/ zur Rechenschaft gezogen werden können.
Könnte mir vorstellen, dass in einem solchen Fall die Verteidigung diese Verantwortung sozusagen von der des Sportschützen "abzuziehen" (in Form von Strafminderung oder Bewährung) bzw. auf die Freunde des Opfers abzuwälzen versucht (jetzt mal ganz unjuristisch gesprochen).


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 13:58
@dike
Zitat von dikedike schrieb:Könnte mir vorstellen, dass in einem solchen Fall die Verteidigung diese Verantwortung sozusagen von der des Sportschützen "abzuziehen" (in Form von Strafminderung oder Bewährung) bzw. auf die Freunde des Opfers abzuwälzen versucht (jetzt mal ganz unjuristisch gesprochen).
Das der Schütze ggf. nicht oder weniger bestraft wird führt nicht automatisch dazu das irgendjemand
anders bestraft wird. Im Strafrecht gibt es kein Nullsummenspiel.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 14:06
@threefish
Deshalb auch meine Betonung auf unjuristisch (was mich betrifft).
Es geht um einen Toten und es liegt mir fern, Rechnungen (Nullsummenspiel) anstellen zu wollen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 14:13
Wikipedia: Putativnotwehr


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 14:14
@dike
Zitat von dikedike schrieb:Deshalb auch meine Betonung auf unjuristisch (was mich betrifft).
Es geht um einen Toten und es liegt mir fern, Rechnungen (Nullsummenspiel) anstellen zu wollen.
Ach so :
Klar die Verteidigung wird auf jeden Fall versuchen alles vorzubringen was die Schuld des
Angeklagten mindert. Kann allerdings auch nach hinten losgehen. Wenn das als
fehlende Reue ausgelegt wird.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 14:31
@jesus2

Dürfte hier aber schwierig sein, da er dem Einbrecher in den Rücken schoss. Evtl. sogar als diese gerade flüchteten.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 14:59
Ja, die Panik vor einem flüchtenden Einbrecher muss immens groß gewesen sein. Vermutlich war es die Panik, ihn in letzter Sekunde doch nicht mehr zu erwischen ...


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 15:22
Zitat von dikedike schrieb:meine Frage wäre, ob sie ausser versuchtem Einbruchsdiebstahl irgendwie für den Tod des Freundes verantwortlich gemacht/ zur Rechenschaft gezogen werden können
Das Stichwort dazu lautet "Objektive Zurechnung".

In dieser Konstellation wäre so etwas denkbar, wenn die Freunde z.B. von der Schießwütigkeit gewusst hätte oder die Situation sonst so gedeichselt hätten, dass ihr Freund zu Tode kommen würde.
Aber dazu müsste es irgend einen Wissensvorsprung der anderen zum Opfer gegeben haben. Das Opfer ist ja im Grund selbst dafür verantwortlich, da mitgemacht zu haben.

Auch moralisch würde ich da keine Schuld der anderen am Tod des Opfers sehen - wenn sie ihn nicht gerade dazu gedrängt oder gezwungen haben.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 15:34
@kleinundgrün
@threefish
Ich habe den Artikel gefunden, der mich zu meiner Frage veranlasst hatte. Allerdings geht es um USA, meine Frage war eben, ob ein solcher Fall in der dt StGesetzgebung auch vorgesehen ist.
https://reason.com/blog/2015/02/26/shoot-and-kill-no-one-get-charged-with-m
Im Prinzip war meine Frage aber erschöpfend beantwortet, danke.
Bleibt nur noch das Urteil abzuwarten.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 16:52
Also, die amerikanischen Gesetze sind in der Tat abartig. Der Mörder kommt davon, das vorgesehen Opfer wandert in den Knast. Kann es eine bösartigere Betrachtung einer solchen Situation geben?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 19:54
Es gab 3,5 Jahre:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/toedliche-schuesse-auf-einbrecher-in-hannover-verurteilt-wegen-totschlag-a-1068411.html


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 21:02
@dike
@threefish
Das ist ein hochinteressanter Fall insofern:
Überzeugt ist das Gericht aber auch, dass Bassam A. den 18-Jährigen mit seinem Schuss nicht töten wollte. Allerdings habe er den Tod von Maxim A. billigend in Kauf genommen.
Verteidigung hat Revision zum BGH beantragt. Und der wird diesen Fall nehmen, um mal wieder in aller Ausführlichkeit seine aktuelle Sicht von bedingtem Vorsatz kundzutun. Das schreit förmlich danach. So häufig landet sowas nicht beim BGH.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 23:24
Der arme ... ich wünsche der Familie viel Kraft um diese Zeit zu überstehen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 23:28
@Vidar300

Du meinst den Schützen wa?

Ich sag dazu selber Schuld, denn er hat nunmal so gehandelt.

Bezeichnend dazu auch der letzte Satz des Richters in dem Bericht:
"Sie wären ein freier Mann, wenn Sie das verdammte Ding nicht im Safe gehabt hätten."
Schusswaffen haben in privaten Wohnungen nichts zu suchen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

17.12.2015 um 23:44
Ich sehe da keine Notwehr. Wären Einbrecher im Haus gewesen könnte ich das verstehen aber anscheinend waren sie nur auf dem Grundstück. Da hat er ziemlich überreagiert.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

18.12.2015 um 08:40
@Syrah
Zitat von SyrahSyrah schrieb:Ich sehe da keine Notwehr. Wären Einbrecher im Haus gewesen könnte ich das verstehen aber anscheinend waren sie nur auf dem Grundstück. Da hat er ziemlich überreagiert.
Erneut: Notwehr besteht aus eine Notwehrlage und einer Notwehrhandlung.
Notwehrlage ist der gegenwärtige rechtswidrige Angriff auf eine geschützte Rechtsposition. Die ist hier mit dem unbefugten Betreten des Grundstücks gegeben. Die Notwehrhandlung war daneben. Die Notwehrlage bestand.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

18.12.2015 um 12:24
damit der Sachverhalt nicht aus den Augen gerät....
Inhalt:
Ein 40 jähriger aus Hannover wurde durch Geräusche aus seiner dem Wohnhaus angrenzdenden Werkstatt geweckt und ist der ganzen Sache auf den Grund gegangen.
Beim Blick aus dem Fenster sieht er drei Personen, von denen eine seiner Darstellung nach bewaffnet war.
Der Hausbesitzer zückte seine eigene und als Sportschütze legal in seinem Besitz befindliche Pistole und gab einen Schuss ab, der einen der Täter traf. Alle drei traten zeitnah die Flucht an, wobei der Getroffene es nur ein paar Meter weit schaffte und dann zusammenbrach, er starb im Krankenhaus.
Was soll denn das für eine Notlage gewesen sein, die den Gebrauch einer Schusswaffe rechtfertigte?

So wie ich das verstehe, hatten die Einbrecher den Hausbesitzer ja noch nicht einmal bemerkt und hätten ihn auch nicht bemerkt, wenn er sich ruhig verhalten und die Polizei gerufen hätte. Die Einbrecher hätten dann ein paar Sachen gestohlen und wären warscheinlich kurze Zeit spater von der Polizei in Empfang genommen worden und der Hausbesitzer hätte seine Sachen wiederbekommen.

Ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen Waffen - sowohl zur Verteidigung als auch als Sportgerät. Und ich halte es auch für richtig, dass man eine Genehmigung braucht, um eine Waffe - zur Verteidigung oder als Sportgerät - zu besitzen. Die Genehmigung sollte jedoch vom Bestehen einer eingehenden Prüfung ähnlich einer MPU (wenn man im Staßenverkehr aufffällig geworden ist) abhängig gemacht werden. Dabei würde man wahrscheinlich herausfinden, ob jemand das notwendige Urteilsvermögen besitzt, eine vermeintliche Notwehrsituation richtig einzuschätzen.

Vor einigen Wochen habe ich gelesen, dass jemand von vier "Punkern" angegriffen wurde und sich mit einem Messer, dass er dabei hatte, wehrte, wobei einer der Angreifer verletzt wurde. Derjenige soll zu einer Haftstrafe verurteilt worden sein, da zwar eine Notwehrsituation bestanden habe, ein Messer jedoch kein angemessenes Mittel zu einer verhältnismässigen Verteidigung gegen vier Angreifer sei.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

18.12.2015 um 13:48
@off-peak
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Also, die amerikanischen Gesetze sind in der Tat abartig. Der Mörder kommt davon, das vorgesehen Opfer wandert in den Knast. Kann es eine bösartigere Betrachtung einer solchen Situation geben?
Die amerikanischen Gesetze gibt es nicht, sondern es wird je nach Bundesstaat und Situation ge- und verurteilt. Wenn sich in einer Einbruchssituation ein Eindringling/Opfer und ein und ein Hausbewohner/Täter gegenüber stehen, wird im Fall von Schusswaffengebrauch mit Todesfolge recht streng geurteilt, so jedenfalls in Michigan (die betrunkene Autofahrerin, die in Detroit erschossen wurde) und Montana (Tod des deutschen Austauschschülers). Also, stand your ground ist nicht überall.
Der oben von mir zitierte Fall, wo der Einbruchskomplize des Opfers wegen Mord verurteilt wurde, hat sich in Indiana ereignet. Es würde zu weit führen und wäre OT, jetzt jeden bzw. weitere Bundesstaaten unter die Lupe zu nehmen.
In Deutschland wägen die Gerichte wohl jeden Fall sehr genau ab, schon im Vergleich zu ähnlichen Fällen auch aus anderen Bundesländern. Das heisst: beim titelgebenden Fall dieses threads musste eine Strafe ausgesprochen werden, weil dies auch beispielsweise im Fall des Hamburger Rentners geschehen war, sie musste aber höher ausfallen wegen der unterschiedlichen Situationen, die hier hinlänglich bekannt sind.

@stereotyp
Das ist ein hochinteressanter Fall insofern:
Überzeugt ist das Gericht aber auch, dass Bassam A. den 18-Jährigen mit seinem Schuss nicht töten wollte. Allerdings habe er den Tod von Maxim A. billigend in Kauf genommen.
Verteidigung hat Revision zum BGH beantragt. Und der wird diesen Fall nehmen, um mal wieder in aller Ausführlichkeit seine aktuelle Sicht von bedingtem Vorsatz kundzutun. Das schreit förmlich danach. So häufig landet sowas nicht beim BGH.
Ein guter Übungsfall für Strafrechtsseminare, bis sich der BGH zur Grauzone zwischen "nicht töten wollen" und "billigend in Kauf nehmen" äußert (und danach sicher auch noch).


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

18.12.2015 um 13:58
@roadcaptain
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:So wie ich das verstehe, hatten die Einbrecher den Hausbesitzer ja noch nicht einmal bemerkt und hätten ihn auch nicht bemerkt, wenn er sich ruhig verhalten und die Polizei gerufen hätte. Die Einbrecher hätten dann ein paar Sachen gestohlen und wären warscheinlich kurze Zeit spater von der Polizei in Empfang genommen worden und der Hausbesitzer hätte seine Sachen wiederbekommen.
Nach den Berichten, die ich gelesen habe, hatte der Hausbesitzer eher weniger Angst um ein "paar Sachen", als um seine Familie. Und ich will hier nicht advocatus diaboli spielen, aber sein kultureller Hintergrund spielte evtl auch eine Rolle. Wir wissen nicht, ob Einbrecher in seinem Herkunftsland sich mit Stehlen begnügen oder auch Hausbewohnern, von denen sie überrascht werden, Gewalt antun. Und in dem Moment, wo jemand Panik hat, funktioniert die Hirn-Hand-Koordinierung vielleicht nicht mehr 100%, um ihm zu signalisieren: die zischen schon ab, brauchst nicht abzudrücken. Es ging um eine Sekunde, wie der Richter betonte.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

18.12.2015 um 14:04
@roadcaptain
@dike

Das Gericht schildete es dann jedenfalls so:

A. ging zum Tresor, holte seine Waffe, Typ Sig Sauer, Kaliber neun Millimeter. "Er hat sich wohl da schon falsch entschieden", so Rosenbusch. Bassam A. ging mit der Waffe nach unten. Am Fenster sah er mehrere Gestalten: nach Auffassung des Gerichts Maxim A. und einen der Freunde, die sich am Fenster zu schaffen machten.

Bassam A. wollte mit der Waffe in der Hand nach draußen gehen. Er öffnete langsam die Haustür, die beiden jungen Männer drehten sich um und wollten flüchten. Erst dann kam Bassam A. durch die Tür, die rechte Hand mit der Pistole schon zum Schuss gehoben. Rosenbusch: "Sie haben erkannt, dass die Jungen weglaufen." Trotzdem habe er geschossen.


Also schoss er nicht unbemerkt, sondern erst als die Täter ihn schon bemerkten und zur Flucht antraten. Und dann den einen halt aus 3m Entfernung in den Rücken. Eine Notlage kann ich hier nicht mehr erkennen, jedenfalls keine in die es rechtfertigen würde eine Schusswaffe einzusetzen. Das steht doch in keinem Anklang zur Verhältnismäßigkeit.

Ps: es hätte sicher auch gereicht einfach das Licht anzuschalten, die 3 Einbrecher wären wohl mit Sicherheit schon da sofort davon gelaufen.


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