stereotyp
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Das bedeutet also, wenn mich jemand bestiehlt, dann darf ich ihn töten? Tolle Leute haben wir hier mit tollen Ansichten traurig..Schön, dass du nicht in der Lage warst, meinen Text komplett zu verstehen.
stereotyp schrieb:Wenn ich aus dem 6. Stock allerdings versuche, jemanden, der mein 2000 € Mountainbike stiehlt, ins Bein zu schiessen (kein milderes Mittel), so ist das im Regelfall gerechtfertigt.Der Wert des Fahrrads spielt in dem Fall keine Rolle. Es könnte genauso gut ein 20 € Fahrrad die Notwehr nach sich ziehen. Es kommt sowohl beim 2000 € als auch beim 20 € Rad auf den rechtfertigenden Umstand, Verhältnismäßigkeit etc. an.
menowin schrieb:Der Wert des Fahrrads spielt in dem Fall keine Rolle. Es könnte genauso gut ein 20 € Fahrrad die Notwehr nach sich ziehen. Es kommt sowohl beim 2000 € als auch beim 20 € Rad auf den rechtfertigenden Umstand, Verhältnismäßigkeit etc. an.Das wirst du keine präzisen Angabe finden nach dem Motto:
Du kannst mir aber als Jurist gerne zeigen, auf welchen Paragraphen, Urteil du dich beziehst und die Preisstaffelung der Rechtsgüter mal verlinken.
stereotyp schrieb:Das war ein Amtsgericht. Da saß ein unfähiger Richter (fähige Richter sitzen nicht im Amtsgericht)einfach nur falsch.
threefish schrieb:Den Hoeneß muss ich in der Hinsicht mal lobend erwähnen:das muss man nicht lobend erwähnen, dass war einfach nur taktisch klug, denn schließlich war zu seinen gunsten schlampig ermittelt und in das verfahren eingeführt worden. bei einer vertagung oder einer aussetzung wäre höchstwahrscheinlich ein höherer hinterziehungsbetrag zustande gekommen.
Der hat ohne Federlesen das Urteil der ersten Instanz akzeptiert.
stereotyp schrieb:Was ist daran deiner Meinung nach falsch?
Das war ein Amtsgericht. Da saß ein unfähiger Richter (fähige Richter sitzen nicht im Amtsgericht)
einfach nur falsch.
menowin schrieb:Du kannst mir aber als Jurist gerne zeigen, auf welchen Paragraphen, Urteil du dich beziehst und die Preisstaffelung der Rechtsgüter mal verlinken.
Schüsse trafen Einbrecher in den Rückenhttp://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Gutachter-erklaert-Todesschuetzen-von-Anderten-fuer-schuldfaehig (Archiv-Version vom 09.08.2016)
Im Prozess um die tödlichen Schüsse von Anderten hat ein Gutachter den Angeklagten Bassam A. für schuldfähig erklärt. Ein Rechtsmediziner erklärte, dass die tödliche Pistolenkugel den jungen Mann aus Moldawien eindeutig von hinten traf. Das Opfer starb an inneren Blutungen.
dike schrieb:Die Schüsse trafen in den Rücken. Von hinten schiessen, ist das "sich der Gefahr entgegenstellen"?Ich dachte, das hätten wir geklärt: Er hat nicht sein Leben verteidigt, sondern sein Eigentum. Da ist von hinten schiessen, um den Dieb zu stoppen, ok.
dike schrieb:Mit Notwehr sieht es aus meiner unfachmännischen Sicht schlecht aus.Was mich auch recht fassungslos macht:
--L-- schrieb:Ihr habt die Wahl zwischen 2 Antworten:Mich freuen das es in der Praxis immer mehr Handlungsmöglichkeiten gibt
- Ihn erschiessen
- Ihn gehen lassen
Was tut ihr?