Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
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Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 10:29Der Artikel ist interessant:
http://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/sittensen-ort53359/nicht-gerechtfertigte-notwehr-landgericht-stade-verurteilt-ernst-schuesse-4269621.html
Daraus:
Neben sich stehend in Todesangst habe B., nachdem er einen Schuss gehört haben will, geglaubt, nun seinerseits selbst schießen zu dürfen. Das hätte er auch tun dürfen, sagt Appelkamp: Aber als erfahrener Jäger hätte er auch auf Arme oder Beine zielen können oder einen Warnschuss abgegeben müssen. Da er das aber nicht tat, und „aus guten verfassungsrechtlichen Gründen Grenzen der Notwehr beachtet werden müssen“, sei er zu belangen.
Deswegen vermutlich die Revision: Erst mal ist ein Warnschuss auf flüchtende Täter ziemlich witzlos, und dann kann man mit einem Revolver, mit dem man versucht, auf ein bewegtes Ziel, das weiter als 10 Meter entfernt ist, froh sein, überhaupt zu treffen. Und in der Jagdausbildung lernt man nicht, mit einer Kurzwaffe zu schiessen. Die ist eigentlich nur für den Gnadenschuss gedacht. Oder als Selbstverteidigung gegen Wildschweine im Rapsfeld.
http://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/sittensen-ort53359/nicht-gerechtfertigte-notwehr-landgericht-stade-verurteilt-ernst-schuesse-4269621.html
Daraus:
Neben sich stehend in Todesangst habe B., nachdem er einen Schuss gehört haben will, geglaubt, nun seinerseits selbst schießen zu dürfen. Das hätte er auch tun dürfen, sagt Appelkamp: Aber als erfahrener Jäger hätte er auch auf Arme oder Beine zielen können oder einen Warnschuss abgegeben müssen. Da er das aber nicht tat, und „aus guten verfassungsrechtlichen Gründen Grenzen der Notwehr beachtet werden müssen“, sei er zu belangen.
Deswegen vermutlich die Revision: Erst mal ist ein Warnschuss auf flüchtende Täter ziemlich witzlos, und dann kann man mit einem Revolver, mit dem man versucht, auf ein bewegtes Ziel, das weiter als 10 Meter entfernt ist, froh sein, überhaupt zu treffen. Und in der Jagdausbildung lernt man nicht, mit einer Kurzwaffe zu schiessen. Die ist eigentlich nur für den Gnadenschuss gedacht. Oder als Selbstverteidigung gegen Wildschweine im Rapsfeld.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 12:22@--L--
Lern mal zu zitieren, dann muss man nicht erst ne halbe Stunde überlegen, was du da meinst.
Aber was stelle ich hier auch für Erwartungen?
Ich habe geschrieben (und du hast es sogar zitiert), dass der Schütze sehr wahrscheinlich nicht geschossen hat, um zu töten, sondern um zu verletzen.
Daraus folgert man eigentlich (EIGENTLICH) nicht zwangsläufig, dass man einen Dieb erschießen darf.
Wohl aber kann man daraus folgern, dass es das gute Recht des rechtmäßigen Besitzers eines Gutes ist, dieses zu verteidigen. Wie auch immer er das macht.
In was für einer Welt leben eigentlich einige Leute hier?
Da wird der Täter zum Opfer gemacht und andersrum.
Macht ihr dem Einbrecher auch noch die Tür auf und tragt ihm die Sachen ins Auto?
Sicherlich nicht.
Ich arbeite für den ganzen Mist, den ich auf meinem Grundstück habe (inklusive des Grundstückes und dem Haus, was drauf steht) hart. Teilweise unter Einsatz meines Lebens.
Und dann darf deiner Meinung nach irgendsoein dahergelaufener Zausel aus der Resttschechei oder deren Anrainerstaaten kommen und sich das so mir nichts dir nichts abholen und ich guck zu?
Schonmal die Aufklärungsstatistiken gesehen?
Von den Arschlöchern wird von 1000 vielleicht mal einer geschnappt.
Sorry, aber da hört für mich jegliches Verständnis auf.
Wer sich an fremden Eigentum zu schaffen macht, der muss damit rechnen, eine entsprechende Quittung zu bekommen. Ob das nun ein Schlag ins Gesicht, reines Festhalten oder auch der scharfe Schuss sind. Alles Szenarien über die sich Kollege Langfinger im Klaren sein muss, wenn er seiner Tätigkeit nachgeht.
Wenn der lustige Rumäne nach Norwegen oder Schweden geeiert wäre, um da zu klauen, dann hätte der Nette Sven Ole von nebenan ihm evtl. was mit dem Jagdgewehr verplättet. Vielleicht noch mit der Begründung, er hat gedacht, es sei ein Bär...
Lern mal zu zitieren, dann muss man nicht erst ne halbe Stunde überlegen, was du da meinst.
Das bedeutet also, wenn mich jemand bestiehlt, dann darf ich ihn töten? Tolle Leute haben wir hier mit tollen Ansichten traurig..Schön, dass du nicht in der Lage warst, meinen Text komplett zu verstehen.
Aber was stelle ich hier auch für Erwartungen?
Ich habe geschrieben (und du hast es sogar zitiert), dass der Schütze sehr wahrscheinlich nicht geschossen hat, um zu töten, sondern um zu verletzen.
Daraus folgert man eigentlich (EIGENTLICH) nicht zwangsläufig, dass man einen Dieb erschießen darf.
Wohl aber kann man daraus folgern, dass es das gute Recht des rechtmäßigen Besitzers eines Gutes ist, dieses zu verteidigen. Wie auch immer er das macht.
In was für einer Welt leben eigentlich einige Leute hier?
Da wird der Täter zum Opfer gemacht und andersrum.
Macht ihr dem Einbrecher auch noch die Tür auf und tragt ihm die Sachen ins Auto?
Sicherlich nicht.
Ich arbeite für den ganzen Mist, den ich auf meinem Grundstück habe (inklusive des Grundstückes und dem Haus, was drauf steht) hart. Teilweise unter Einsatz meines Lebens.
Und dann darf deiner Meinung nach irgendsoein dahergelaufener Zausel aus der Resttschechei oder deren Anrainerstaaten kommen und sich das so mir nichts dir nichts abholen und ich guck zu?
Schonmal die Aufklärungsstatistiken gesehen?
Von den Arschlöchern wird von 1000 vielleicht mal einer geschnappt.
Sorry, aber da hört für mich jegliches Verständnis auf.
Wer sich an fremden Eigentum zu schaffen macht, der muss damit rechnen, eine entsprechende Quittung zu bekommen. Ob das nun ein Schlag ins Gesicht, reines Festhalten oder auch der scharfe Schuss sind. Alles Szenarien über die sich Kollege Langfinger im Klaren sein muss, wenn er seiner Tätigkeit nachgeht.
Wenn der lustige Rumäne nach Norwegen oder Schweden geeiert wäre, um da zu klauen, dann hätte der Nette Sven Ole von nebenan ihm evtl. was mit dem Jagdgewehr verplättet. Vielleicht noch mit der Begründung, er hat gedacht, es sei ein Bär...
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 12:27@StUffz
Das ist vermutlich der Unterschied zwischen der Sichtweise eines 14-jährigen und eines 40-jährigen. :)
Das ist vermutlich der Unterschied zwischen der Sichtweise eines 14-jährigen und eines 40-jährigen. :)
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 12:40@stereotyp
Du kannst mir aber als Jurist gerne zeigen, auf welchen Paragraphen, Urteil du dich beziehst und die Preisstaffelung der Rechtsgüter mal verlinken.
stereotyp schrieb:Wenn ich aus dem 6. Stock allerdings versuche, jemanden, der mein 2000 € Mountainbike stiehlt, ins Bein zu schiessen (kein milderes Mittel), so ist das im Regelfall gerechtfertigt.Der Wert des Fahrrads spielt in dem Fall keine Rolle. Es könnte genauso gut ein 20 € Fahrrad die Notwehr nach sich ziehen. Es kommt sowohl beim 2000 € als auch beim 20 € Rad auf den rechtfertigenden Umstand, Verhältnismäßigkeit etc. an.
Du kannst mir aber als Jurist gerne zeigen, auf welchen Paragraphen, Urteil du dich beziehst und die Preisstaffelung der Rechtsgüter mal verlinken.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 12:44@menowin
Bei Diebstahl eines Gegenstandes im Wert von 20€ ist abknallen erlaubt , wenn der
Gegenstand nur nur 19,99€ wert ist wanderst du in den Knast!
Das ist ein grosser Bereich in dem ein Richter ermessen hat.
menowin schrieb:Der Wert des Fahrrads spielt in dem Fall keine Rolle. Es könnte genauso gut ein 20 € Fahrrad die Notwehr nach sich ziehen. Es kommt sowohl beim 2000 € als auch beim 20 € Rad auf den rechtfertigenden Umstand, Verhältnismäßigkeit etc. an.Das wirst du keine präzisen Angabe finden nach dem Motto:
Du kannst mir aber als Jurist gerne zeigen, auf welchen Paragraphen, Urteil du dich beziehst und die Preisstaffelung der Rechtsgüter mal verlinken.
Bei Diebstahl eines Gegenstandes im Wert von 20€ ist abknallen erlaubt , wenn der
Gegenstand nur nur 19,99€ wert ist wanderst du in den Knast!
Das ist ein grosser Bereich in dem ein Richter ermessen hat.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 13:02@stereotyp
@threefish
stereotyp schrieb:Das war ein Amtsgericht. Da saß ein unfähiger Richter (fähige Richter sitzen nicht im Amtsgericht)einfach nur falsch.
@threefish
threefish schrieb:Den Hoeneß muss ich in der Hinsicht mal lobend erwähnen:das muss man nicht lobend erwähnen, dass war einfach nur taktisch klug, denn schließlich war zu seinen gunsten schlampig ermittelt und in das verfahren eingeführt worden. bei einer vertagung oder einer aussetzung wäre höchstwahrscheinlich ein höherer hinterziehungsbetrag zustande gekommen.
Der hat ohne Federlesen das Urteil der ersten Instanz akzeptiert.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 13:36@DoctorWho http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/32%20StGB.html
stereotyp schrieb:Was ist daran deiner Meinung nach falsch?
Das war ein Amtsgericht. Da saß ein unfähiger Richter (fähige Richter sitzen nicht im Amtsgericht)
einfach nur falsch.
menowin schrieb:Du kannst mir aber als Jurist gerne zeigen, auf welchen Paragraphen, Urteil du dich beziehst und die Preisstaffelung der Rechtsgüter mal verlinken.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 14:00Die Schüsse trafen in den Rücken. Von hinten schiessen, ist das "sich der Gefahr entgegenstellen"?
Mit Notwehr sieht es aus meiner unfachmännischen Sicht schlecht aus.
Schüsse trafen Einbrecher in den Rückenhttp://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Gutachter-erklaert-Todesschuetzen-von-Anderten-fuer-schuldfaehig (Archiv-Version vom 09.08.2016)
Im Prozess um die tödlichen Schüsse von Anderten hat ein Gutachter den Angeklagten Bassam A. für schuldfähig erklärt. Ein Rechtsmediziner erklärte, dass die tödliche Pistolenkugel den jungen Mann aus Moldawien eindeutig von hinten traf. Das Opfer starb an inneren Blutungen.
Mit Notwehr sieht es aus meiner unfachmännischen Sicht schlecht aus.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 14:34@dike
dike schrieb:Die Schüsse trafen in den Rücken. Von hinten schiessen, ist das "sich der Gefahr entgegenstellen"?Ich dachte, das hätten wir geklärt: Er hat nicht sein Leben verteidigt, sondern sein Eigentum. Da ist von hinten schiessen, um den Dieb zu stoppen, ok.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 14:35Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 14:38@dike
Das ganze hat sich in einem "halböffentlichem" Bereich abgespielt.
Der Parkplatz der Werkstadt liegt direkt an der der Strasse , komplett ohne
Einfriedung. Da muss der Inhaber doch damit rechnen das auch ausserhalb der
Öffnungszeiten dort Personen auftauchen die sich über das Angebot der Werkstatt
informieren möchten. Und dann einfach drauf los ballern....
dike schrieb:Mit Notwehr sieht es aus meiner unfachmännischen Sicht schlecht aus.Was mich auch recht fassungslos macht:
Das ganze hat sich in einem "halböffentlichem" Bereich abgespielt.
Der Parkplatz der Werkstadt liegt direkt an der der Strasse , komplett ohne
Einfriedung. Da muss der Inhaber doch damit rechnen das auch ausserhalb der
Öffnungszeiten dort Personen auftauchen die sich über das Angebot der Werkstatt
informieren möchten. Und dann einfach drauf los ballern....
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 15:16Leute ich hab mal eine Frage an euch, stellt euch vor da ist jemand in eurem Haus und will euch offensichtlich beklauen und hat sogar schon euer Gold oder was auch immer in der Hand.
Was würdest ihr tun wenn ihr könntet.
Ihr habt die Wahl zwischen 2 Antworten:
- Ihn erschiessen
- Ihn gehen lassen
Was tut ihr?
Was würdest ihr tun wenn ihr könntet.
Ihr habt die Wahl zwischen 2 Antworten:
- Ihn erschiessen
- Ihn gehen lassen
Was tut ihr?
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 15:20@--L--
als in irgendwelchen Gedankenspielen ;-)
--L-- schrieb:Ihr habt die Wahl zwischen 2 Antworten:Mich freuen das es in der Praxis immer mehr Handlungsmöglichkeiten gibt
- Ihn erschiessen
- Ihn gehen lassen
Was tut ihr?
als in irgendwelchen Gedankenspielen ;-)
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 15:22@--L--
Sry aber wie soll man das beantworten? Da spielen so viele Faktoren eine Rolle. Zumal das alles Ausnahmesituationen darstellen, außer jemand wird schon zum 5. mal beklaut und trifft in seinem Haus auf den Täter. Der könnte möglicherweise erstmal ruhig überlegen.
Sry aber wie soll man das beantworten? Da spielen so viele Faktoren eine Rolle. Zumal das alles Ausnahmesituationen darstellen, außer jemand wird schon zum 5. mal beklaut und trifft in seinem Haus auf den Täter. Der könnte möglicherweise erstmal ruhig überlegen.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 15:25was meint ihr was muss der Täter alles tun, damit man ihn erschießen "darf"?
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 15:29@--L--
Die Frage ist doch, was der Hausbesitzer bereits getan hat (Polizei gerufen, Täter angesprochen etc.), um einen Schuss zu vermeiden. Wer eine Waffe zu Hause hat, muss auch schon mal entsprechende Gedankengänge durchgespielt haben, ohne in der tatsächlichen Situation in Schießwut zu verfallen.
Die Frage ist doch, was der Hausbesitzer bereits getan hat (Polizei gerufen, Täter angesprochen etc.), um einen Schuss zu vermeiden. Wer eine Waffe zu Hause hat, muss auch schon mal entsprechende Gedankengänge durchgespielt haben, ohne in der tatsächlichen Situation in Schießwut zu verfallen.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 15:29@--L--
Meiner Meinung nach müsste er mich oder andere bedrohen.
Bei diesem Fall hier, so ist meine Meinung, finde ich es falsch jemandem in den Rücken zu schießen, der dabei evtl. schon auf der Flucht ist. Aber auch das ist nicht pauschal zu sagen.
Jeder Fall ist ein Einzellfall. Es kommt ja auch immer auf die ganzen Äußeren umstände an.
Meiner Meinung nach müsste er mich oder andere bedrohen.
Bei diesem Fall hier, so ist meine Meinung, finde ich es falsch jemandem in den Rücken zu schießen, der dabei evtl. schon auf der Flucht ist. Aber auch das ist nicht pauschal zu sagen.
Jeder Fall ist ein Einzellfall. Es kommt ja auch immer auf die ganzen Äußeren umstände an.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.12.2015 um 15:31Ich finde auch, man dürfte erst die Waffe zücken zur Verteidigung, wenn man 100% sicher ist, dass der Täter einen selbst verletzen will.
Einen Täter aber zu erschießen, weil er, ich sag mal "nur" dein hab und gut klaut finde ich falsch.
Einen Täter aber zu erschießen, weil er, ich sag mal "nur" dein hab und gut klaut finde ich falsch.