stereotyp schrieb:ist es moralisch vertretbar, die körperliche Unversehrtheit eines anderen zu beeinträchtigen aufgrund der Verteidigung materieller Werte?
Ganz klar, ja. Natürlich ist das vertretbar, in meinen Augen jedenfalls.
Die Grenze ist dann eben für mich die Verhältnismäßigkeit.
Wenn dem Nachbar sein Hund auf dem Auto herum springt und den Lack zerkratzt, dann verjagt man ihn, aber knallt ihn nicht ab. Und sollte er sich dabei die Pfote verstauchen, dann hat der Hund halt pech gehabt.
Wenn man mir mein Fahrad klaut, dann werfe ich keinen Ziegelstein aus dem Fenster um den Kopf zu treffen oder schieße gezielt auf diese Person, egal ob es 20€ oder 2000€ Wert war. Schafft man es aber irgendwie hinter her zu kommen und reißt ihn vom Fahrad, er verletzt sich bei dem Sturz, dann hat der halt pech gehabt. Übertrieben wäre es dann natürlich, man schubst ihn mit Absicht vor ein fahrendes Auto, einen Bus oder eine Bahn.
Was ich sagen will, für mich spielt dabei die Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle. Und gerade was dann den Gebrauch einer Schusswaffe angeht, so muss damit noch sorgfältiger umgegangen werden. Zumal man ja in der Öffentlichkeit nicht alleine ist und man auch völlig unschuldige Passanten treffen könnte, sei es weil man daneben schießt, weil die Kugel abprallt oder sonst was.