@threefish Nur, damit keine Missverständnisse auftreten, vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt:
Ich meinte, dass Selbstjustiz, Kurzschlussreaktionen, Lynchjustiz und dergleichen dumme Ideen sind.
Weil sich Situationen auf den ersten Blick oft anders darstellen, als sie letztlich sind. Selbstjustiz ist nicht positiv.
@kleinundgrün @Bone02943 Hab das mit dem Hund gerade mal etwas recherchiert:
http://www.tierfreund.de/der-hund-als-schutz-vor-einbrechern/Es soll wohl tatsächlich so sein, dass allein schon die Haltung eines Hundes eine ,,potenzielle Gefahr" für Menschen darstellt (immer dieses tolle Juristen- und Amtsdeutsch...
:D ).
Dass der Hund nicht einfach überall rumlaufen darf, sondern das Grundstück gesichert sein muss mit entsprechendem Zaun, versteht sich von selbst.
Aber es genügt wohl nicht mal, wenn man Hinweisschilder am Tor aufhängt. Auch dürfen es nicht die falschen sein.
Steht auf dem Schild:,,Vorsicht, bissiger Hund", wird rechtlich angeblich bereits zugegeben, dass der Hund gefährlich ist und ein besonderes Verletzungsrisiko trägt.
Beisst ein Hund unbefugte Eindringlinge, auf Grundstück oder in der Wohnung, wird diesen zwar wohl eine Teilschuld zugesprochen, aber auch der Hundehalter kann Ärger bekommen.
Kann wohl als eine Art Bewaffnung im Voraus angesehen werden.
Grundsätzlich muss ein Hund in Deutschland so gehalten werden, bzw. gesichert sein, dass er niemanden verletzen kann. Das gilt weitestgehend auch für Menschen, die unbefugt das Grundstück betreten. Beißt ein Hund auf dem eigenen Grundstück einen “Eindringling”, kann diesem unter Umständen Schmerzensgeld zugesprochen werden und dem Hundehalter eine Überprüfung der „Gefährlichkeit“ des Hundes drohen (Wesenstest). Im Extremfall kann der Hundehalter sich sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Vor Gericht spielt dabei zum einen eine Rolle, wie ausreichend die „Sicherung“ des Hundes war, ob z.B. auch ein Kind leicht Zugang zum Grundstück hätte finden können. Wichtig sind ein ausreichend hoher Zaun, verschlossene Tore und Warnschilder an jedem Tor. Die Warnschilder sollten auf einen freilaufenden Hund hinweisen und das Betreten des Grundstückes verbieten oder nur auf eigene Gefahr gestatten. Aber auch dies muss vor Gericht nicht zwingend als “ausreichende Sicherung” angesehen werden. Zumindest wird einem Erwachsenen in dem Fall aber häufig eine Teilschuld gegeben. Eher nicht ratsam sind Schilder, die auf einen bissigen oder gefährlichen Hund hinweisen, da der Halter so gewissermaßen bereits zugibt, dass von seinem Hund ein hohes Verletzungsrisiko ausgeht. Damit muss er auch einer ganz besonderen Sorgfaltspflicht bei der Sicherung des Hundes nachkommen.
Betritt jemand nicht nur unbefugt das Grundstück, sondern bricht in die Wohnung ein und wird dort gebissen, wird ihm mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest eine Mitschuld gegeben, falls der Hundehalter überhaupt belangt wird.
Ich finde das ja ziemlich verwirrend und strange, diese Gesetzeslagen...
Ich will ja ganz sicher niemals, dass ein Kind verletzt wird!
Aber wie, außer mit einer hohen Mauer oder einem hohen Zaun mit Stacheldraht (oder ist das auch verboten?) kann man denn dann rechtskonform sein Grundstück und Eigentum wirksam schützen?