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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

1.871 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:28
@Kc
Zitat von KcKc schrieb: Und es ist mal wieder ein klarer Beweis dafür, warum Lynchjustiz und anderer Kurzschlusskram eine schlechte Idee sind.
Äh ja wegen dieser dummen Idee wird der freundliche Sportschütze sehr wahrscheinlich
ein paar Jahre knacken ....


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:32
Zitat von KcKc schrieb:aber grundsätzlich sehe ich die ganz klare Berechtigung, sich zu wehren bei unberechtigten Angriffen.
So sieht es auch das Gesetz.

Aber das gilt eben nur dafür, sich zu wehren. Rache ist nicht drin. Also hinterherschießen.
Zitat von KcKc schrieb:Interessant ist auch die Frage: Was ist eigentlich, wenn ich auf meinem umzäunten Grundstück einen großen Hund frei rumlaufen lasse und der einen Einbrecher verletzt oder totbeisst, während ich nicht da bin?
Richtig interessant wird es, wenn ein (schuldunfähiges) Kind über Deinen Zaun klettert und zerfleischt wird.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:41
@threefish

Nur, damit keine Missverständnisse auftreten, vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt:

Ich meinte, dass Selbstjustiz, Kurzschlussreaktionen, Lynchjustiz und dergleichen dumme Ideen sind.
Weil sich Situationen auf den ersten Blick oft anders darstellen, als sie letztlich sind. Selbstjustiz ist nicht positiv.

@kleinundgrün
@Bone02943

Hab das mit dem Hund gerade mal etwas recherchiert:

http://www.tierfreund.de/der-hund-als-schutz-vor-einbrechern/

Es soll wohl tatsächlich so sein, dass allein schon die Haltung eines Hundes eine ,,potenzielle Gefahr" für Menschen darstellt (immer dieses tolle Juristen- und Amtsdeutsch... :D ).

Dass der Hund nicht einfach überall rumlaufen darf, sondern das Grundstück gesichert sein muss mit entsprechendem Zaun, versteht sich von selbst.
Aber es genügt wohl nicht mal, wenn man Hinweisschilder am Tor aufhängt. Auch dürfen es nicht die falschen sein.
Steht auf dem Schild:,,Vorsicht, bissiger Hund", wird rechtlich angeblich bereits zugegeben, dass der Hund gefährlich ist und ein besonderes Verletzungsrisiko trägt.

Beisst ein Hund unbefugte Eindringlinge, auf Grundstück oder in der Wohnung, wird diesen zwar wohl eine Teilschuld zugesprochen, aber auch der Hundehalter kann Ärger bekommen.

Kann wohl als eine Art Bewaffnung im Voraus angesehen werden.
Grundsätzlich muss ein Hund in Deutschland so gehalten werden, bzw. gesichert sein, dass er niemanden verletzen kann. Das gilt weitestgehend auch für Menschen, die unbefugt das Grundstück betreten. Beißt ein Hund auf dem eigenen Grundstück einen “Eindringling”, kann diesem unter Umständen Schmerzensgeld zugesprochen werden und dem Hundehalter eine Überprüfung der „Gefährlichkeit“ des Hundes drohen (Wesenstest). Im Extremfall kann der Hundehalter sich sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Vor Gericht spielt dabei zum einen eine Rolle, wie ausreichend die „Sicherung“ des Hundes war, ob z.B. auch ein Kind leicht Zugang zum Grundstück hätte finden können. Wichtig sind ein ausreichend hoher Zaun, verschlossene Tore und Warnschilder an jedem Tor. Die Warnschilder sollten auf einen freilaufenden Hund hinweisen und das Betreten des Grundstückes verbieten oder nur auf eigene Gefahr gestatten. Aber auch dies muss vor Gericht nicht zwingend als “ausreichende Sicherung” angesehen werden. Zumindest wird einem Erwachsenen in dem Fall aber häufig eine Teilschuld gegeben. Eher nicht ratsam sind Schilder, die auf einen bissigen oder gefährlichen Hund hinweisen, da der Halter so gewissermaßen bereits zugibt, dass von seinem Hund ein hohes Verletzungsrisiko ausgeht. Damit muss er auch einer ganz besonderen Sorgfaltspflicht bei der Sicherung des Hundes nachkommen.

Betritt jemand nicht nur unbefugt das Grundstück, sondern bricht in die Wohnung ein und wird dort gebissen, wird ihm mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest eine Mitschuld gegeben, falls der Hundehalter überhaupt belangt wird.
Ich finde das ja ziemlich verwirrend und strange, diese Gesetzeslagen...


Ich will ja ganz sicher niemals, dass ein Kind verletzt wird!


Aber wie, außer mit einer hohen Mauer oder einem hohen Zaun mit Stacheldraht (oder ist das auch verboten?) kann man denn dann rechtskonform sein Grundstück und Eigentum wirksam schützen?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:46
Zitat von KcKc schrieb:Interessant ist auch die Frage: Was ist eigentlich, wenn ich auf meinem umzäunten Grundstück einen großen Hund frei rumlaufen lasse und der einen Einbrecher verletzt oder totbeisst, während ich nicht da bin?
Mal kurz darüber nachgedacht.

Bei einem Einbrecher, gegen den eine Notwehr zulässig wäre:
Es kommt im Grunde darauf an, ob der einsatz des Hundes in der konkreten Situation als Notwehrhandlung zulässig gewesen wäre (mildestes Mittel etc.). Daran dürfte es jedenfalls scheitern, wenn der Hund den Einbrecher gleich tötet.
Zitat von KcKc schrieb:Aber wie, außer mit einer hohen Mauer oder einem hohen Zaun mit Stacheldraht (oder ist das auch verboten?) kann man denn dann rechtskonform sein Grundstück und Eigentum wirksam schützen?
mit einem Hund, der entsprechend abgerichtet ist - also sich nicht anschleicht und den Eindringling an die Kehle geht, sondern der bellt und den Eindringling verjagt oder stellt.

Am wirksamsten ist es, es dem Einbrecher so schwer wie möglich zu machen. In aller Regel ist das eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen. Nur muss man bedenken, dass irgendwelche aktiven Verteidigungsanlagen auch den falschen treffen können - z.B. den besorgten Nachbarn, der Geräusche gehört hat und nach dem rechten sehen will. Ode den Feuerwehrmann oder Polizisten.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:46
Zitat von KcKc schrieb:Aber wie, außer mit einer hohen Mauer oder einem hohen Zaun mit Stacheldraht (oder ist das auch verboten?) kann man denn dann rechtskonform sein Grundstück und Eigentum wirksam schützen?
Bleibt wohl nur noch gute Technik, wie Bewegungsmelder mit Licht, gut sichtbare Videokameras, einbruch sichere Türen und Fenster. Und dazu halt natürlich noch einen Hohen Zaun oder eine Mauer, ähnlich in guten Villenvierteln in Süd Afrika oder so.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:47
@Kc
[
Zitat von KcKc schrieb:Ich finde das ja ziemlich verwirrend und strange, diese Gesetzeslagen...
Sofern dein Hund niemandem Schaden zufügt juckt dich das alles nicht.

Wenn dein Hund jemanden verletzt solltest du ganz abgesehen von der
Gesetzeslage mal in dich gehen ob du eventuelle etwas falsch gemacht hast...


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:49
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Bei einem Einbrecher, gegen den eine Notwehr zulässig wäre:
Es kommt im Grunde darauf an, ob der einsatz des Hundes in der konkreten Situation als Notwehrhandlung zulässig gewesen wäre (mildestes Mittel etc.). Daran dürfte es jedenfalls scheitern, wenn der Hund den Einbrecher gleich tötet.
So weit ist die Rechsprechung nicht das ein Hund stellvertretend das Notwehr-Recht für sein
Herrchen in Anspruch nehmen könnte ...


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:50
Zitat von threefishthreefish schrieb:So weit ist die Rechsprechung nicht das ein Hund stellvertretend das Notwehr-Recht für sein
Herrchen in Anspruch nehmen könnte ...
wer behauptet das?

Das steht "Einsatz des Hundes". Ob jemand eine Selbstschussanlage oder einen Hund "installiert" ist dem Grunde nach kein Unterschied.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:52
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das steht "Einsatz des Hundes". Ob jemand eine Selbstschussanlage oder einen Hund "installiert" ist dem Grunde nach kein Unterschied.
Bei Notwehr geht es um einen "gegenwärtigen Angriff" .
Betrifft also keinerlei präventive Massnahmen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:54
@threefish
Selbstverständlich muss die Tötung dem Halter zurechbar sein - in aller Regel eine frage des Trainings und der "Natur" des Hundes.
Zitat von threefishthreefish schrieb:Bei Notwehr geht es um einen "gegenwärtigen Angriff" .
Betrifft also keinerlei präventive Massnahmen.
Soweit ich mich an StR AT erinnere, sieht die hM bei einer antizipierten Notwehr kein Problem bei der Gegenwärtigkeit. Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren - es ist nun schon eine ganze weile her.
Die Vorbereitungen werden ja nur im Vorfeld getroffen, diese realisieren sich aber erst, wenn tatsächlich ein Angriff gegenwärtig ist.


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10.12.2015 um 16:10
(edit)

Vergesst das, wer anderer hat quasi schon das gleiche gesagt.


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10.12.2015 um 17:24
@Kc
@Bone02943
@kleinundgrün
@threefish
Hallo zusammen.
Das Hundethema scheint ja quasi unerschöpflich.. nichtsdestotrotz durchaus hier angebracht, da scharfe Hunde genauso wie Autos (und Schusswaffen, eben) töten können. Mir stellen sich in diesem Zusammenhang folgende
Fragen:
1. Dürfen Privatpersonen in D überhaupt Hunde soweit abrichten, dass sie gefährlich werden könnten, oder ist dies das Privileg von Polizei, BGS usf.
2. Unterliegt das Halten von aggressiven Hunden bstimmten Auflagen, z.B. nur im Käfig o.äh.? Denn sobald man èeinen solchen Hund laufen liesse, auch im eigenen Garten, würde man sich wohl strafbar machen. Ständig im Käfig oder an der Leine wäre aber vermutlich Tierquälerei. Und da zeigen sich die Grenzen zum Vergleich mit einer Waffe. Auf den Fall bezogen wäre also ein auf dem Privatgrundstück frei laufender Hund mit einer stets schussbereit gehaltenen Pistole zu vergleichen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 17:29
@dike
Zitat von dikedike schrieb:1. Dürfen Privatpersonen in D überhaupt Hunde soweit abrichten, dass sie gefährlich werden könnten, oder ist dies das Privileg von Polizei, BGS usf.
2. Unterliegt das Halten von aggressiven Hunden bstimmten Auflagen, z.B. nur im Käfig o.äh.? Denn sobald man èeinen solchen Hund laufen liesse, auch im eigenen Garten, würde man sich wohl strafbar machen. Ständig im Käfig oder an der Leine wäre aber vermutlich Tierquälerei. Und da zeigen sich die Grenzen zum Vergleich mit einer Waffe. Auf den Fall bezogen wäre also ein auf dem Privatgrundstück frei laufender Hund mit einer stets schussbereit gehaltenen Pistole zu vergleichen.
Das unterliegt der Ländergesetzgebung . Es gibt durchaus Einschränkungen in dieser Hinsicht.
Ein generelles Verbot gibt es nicht ,davon wären ja z.b. auch Herdenschutzhunde erfasst.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 18:56
@threefish

Ich hab keinen Hund, btw. :D

Und auch kein Haus oder so, es interessiert mich nur generell.
Scharf machen würde ich aber einen Hund, wenn ich einen hätte, nicht, ich find sowas blöd.
Gut erziehen und eventuell Bewachung beibringen, ja, aber das sind doch Tiere und keine ,,Kampfmaschinen".

@dike

Es gibt für bestimmte Hunderassen Auflagen. Spezielle Anmeldungen, Tests, mehr Hundesteuern und anderes Kram.

Wenn es allein auf der Größe und Körperkraft der Tiere basieren würde, würde ich das ja noch verstehen.

Aber da spielt blöderweise immer noch das Denken eine Rolle, dass bestimmte Hunderassen gefährlicher oder aggressiver wären, die so genannten ,,Kampfhunde".
Dabei sind die auch nicht gefährlicher, wenn anständig behandelt und erzogen.

Die meisten Beissunfälle passieren meines Wissens mit den (überzüchteten) Lieblingshunden der Deutschen, dem Deutschen Schäferhund und den Dackelsorten. Trotzdem werden sie nicht verboten oder als Kampfhunde bezeichnet.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.12.2015 um 13:01
Tja ... die Nummer mit den Kameras ging dann wohl nach hinten los. Versteh denn Zweck eh nicht. Abschreckend wirken die eh nicht und zur Täter Ermittlung meist auch ohne Erfolg. Der einzige der davon Vorteile hat, ist anscheinend dieses Verbrecherpack.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.12.2015 um 13:12
Hörte sich so an, als wären die Einbrecher nicht mehr in der Werkstatt - sondern schon am Weggehen. (Weil er da irgendwie ausm Fenster gucken musste - die also irgendwo draußen waren.) Da ist es nicht okay. Wenn sie in der Werkstatt noch gewesen wären, dann wärs wohl okay - vor allem wenn einer ne Waffe hat oder der Hausbesitzer das ja dachte (entscheidend ist ja ob man ihm glauben kann, dass er da Angst hatte und sich wehren musste - und Fremde habn halt da in seinem Anwesen nix zu suchen).

Erinnert mich an den Fall in der USA, bei dem ein türkischstämmier Deutscher Austauschschüler getötet wurde. Da hat der Täter glaube ich sogar ne hohe Haftstrafe (wunderte mich, da USA und Waffen und damit Grundstück zu verteidigen da ja deren gutes Recht ist) gekriegt, weil die irgendwie absichtlich Einbrecher angelockt haben oder irgendwie sowas in der Art. (Nur um dann zu schießen.)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

13.12.2015 um 23:54
Was ich mich jetzt frage ist, wie den das rechtlich korrekte Vorgehen in solch einer Situation ist?
Soweit hab ich folgendes zusammengestückelt:
- Die Täter verlassen das Grundstück ( mit Beute bereits )
- zu diesem Zeitpunkt besteht keine Gefahr mehr für den Besitzer, selbst wenn die Täter bewaffnet sind
- Aufgrund der Dunkelheit eventueller Vermummung gibt es so gut wie keine Chance, dass die Täter identifiziert werden wenn sie nicht schon irgendwo DNA/Fingerabdrücke abgegeben haben und diese auch am Tatort hinterlassen haben ( wobei ich daran zweifle, dass solch "teure" Hinweise für einen Einbruchsdiebstahl verwendet werden )
-hätte man einen Hund welcher die Täter angreift, so müsse dieser auch auf privatem Grund mit einem Beißkorb ausgestattet (eventuell sogar angeleint/kettet oder eingesperrt ) sein.
- man kann die Polizei rufen, dabei sollte man jedoch keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen ( die Täter sind ja vl. bewaffnet )
Was für mich noch offen ist:
-wie schaut es mit Kameraüberwachung aus? ( Privatsphäre/Datenschutz etc.)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

14.12.2015 um 05:24
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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

14.12.2015 um 07:21
@JimmiiHQ

Es ist ganz entscheidend, ob die Täter Beute dabei haben, oder eben einfach so fliehen, ohne dass jemandem körperlicher oder finanzieller Schaden entstanden ist.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

14.12.2015 um 09:20
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Es ist ganz entscheidend, ob die Täter Beute dabei haben, oder eben einfach so fliehen, ohne dass jemandem körperlicher oder finanzieller Schaden entstanden ist.
In wie fern ist das entscheidend? In keinem der beiden Fälle liegt ein gegenwärtiger Angriff vor, womit eine Notwehr ausscheidet. Und dem "Festnahmerecht" sind sehr enge Grenzen gesetzt, Beute hin oder her.
Zitat von JimmiiHQJimmiiHQ schrieb:-wie schaut es mit Kameraüberwachung aus?
Auf deinem Grundstück ist das eigentlich unproblematisch. Aber tatsächlich bringt das nur wenig. Selbst wenn Du ein gutes Bild vom Gesicht eines der Täter bekommst (was eher unwahrscheinlich ist), was fängst du damit an? Ein öffentlicher Aushang wird bei einem Einbruch nicht stattfinden. Nur für den Fall, dass die Täter sowieso gefasst werden, kann so ein Bild helfen, dass deren Tat auch Dir zugeordnet werden kann.
Kameras sind eher dafür da, ein weiteres Abschreckungsmerkmal zu sein. Wenn es einfacher und risikoärmer ist, bei Deinem Nachbarn einzubrechen, wird es eher diesen erwischen als Dich.


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