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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

1.871 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

08.09.2015 um 20:37
Inzwischen wurde Anklage erhoben:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Toedliche-Schuesse-Anklage-gegen-Werkstattbesitzer,einbruch558.html


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

08.09.2015 um 20:58
So, wie seht ihr das?
bau für den todeschützen... keine frage... der hat nich das recht leute einfach umzuballern... wir sind hier schließlich nicht in dummbeutel - murica
Zitat von Pat32Pat32 schrieb am 30.06.2015:Der Vater schoss nicht wild um sich sondern 1x um denen nen Schreck einzujagen.
klar...da ziehlt man auch genau auf diverse körper anstatt in den himmel...


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

08.09.2015 um 21:20
@woertermord
ja zum Glück, denn es ist keine Notwehr, wenn die Täter auf der Flucht sind......Notwehr in allen Ehren, auch verständlich, dass man überreagiert, aber man sollte eben, wenn man schon eine geladene Waffe Zuhause hat, wissen wo die Grenzen der Notwehr sind und diese auch dann auch nicht überschreiten, auch wenn es eine Ausnahmesituation ist.....deshalb, keine Waffen in Privathand, schon gar nicht griff- und schussbereit


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

09.12.2015 um 00:57
Sieht nicht gut aus für den Todesschützen:

http://www.bild.de/regional/hannover/prozess/gegen-schiessenden-werkstatt-boss-43712406.bild.html
Das Gericht spielt Videos vor. Darauf sind drei vermummte Einbrecher zu sehen. Aber auch das: Mit entsicherter Pistole huscht der Angeklagte aus der Haustür. Die Einbrecher flüchten...

Die Staatsanwältin: „Er schoss sofort in Combat-Stellung!“
So wie es ausschaut brechen die von dem Angeklagten selbst angebrachten
Kameras jeder Notwehr-Version das Genick.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

09.12.2015 um 01:07
In meinen Augen hatte er das Recht zu schießen.

Hier wird das Opfer zum Täter gemacht.

Das selbe wie mit dem Jungen der vom Stadt Geld bekam um in den USA zu lernen und was tut der Bengel?
Er geht Bier stehlen.

Wenn das mein Sohn gewesen wäre würde ich mich in Grund und Boden schämen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

09.12.2015 um 06:50
@Meuchelmörder

Die Situationen sind wohl, vom unterschiedlichen Rechtssystem nicht so ganz vergleichbar, es macht ja schon einen Unterschied, ob der "Notwehrende" sich auf die Lauer legt, Köder ausgelegt, um einen abzuknallen, oder ob man ad hoc in so eine Situation gebracht wird


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

09.12.2015 um 06:53
@Bruderchorge
Wenn man (wie der Bengel) so blöd ist und auf den Köder reinfällt, empfinde ich keinerlei Mitleid und "das Opfer" mitschuldig.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

09.12.2015 um 06:58
@Meuchelmörder

Ich will das Verhalten des Bengel ja nicht rechtfertigen, Diebstahl ist nunmal nicht gestattet.

Der Schütze kann sich aber nicht auf Notwehr berufen, denn er hat sich bewaffnet und die Situation bewusst herbeigeführt, das ist Selbstjustiz.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

09.12.2015 um 07:07
Ohje, naja, kann schon stinke wütend machen, und drei gegen eins... mmmhh nur da ich nicht dabei war und beurteilen kann, frage ich hat ein schuss in die beinen nicht gereicht?

Ich werde vielleicht ein anderes hobby wie almy zulegen und ein schützen verein beitreten :)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

09.12.2015 um 22:51
Zitat von waterfalletje2waterfalletje2 schrieb:frage ich hat ein schuss in die beinen nicht gereicht?
Die Beine musst du erst mal treffen, besonders wenn sie sich wegbewegen. Ein Rücken ist wesentlich breiter und daher auch ein leichteres Ziel. Schusssichere Westen decken auch nur die größte Angriffsfläche eines Körpers ab. Arme, Beine, Kopf sind nicht geschützt, weil in der Regel im Eifer des Gefechts nur sehr schwer zu treffen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

09.12.2015 um 23:21
Zitat von CariettaCarietta schrieb:Ein Rücken ist wesentlich breiter und daher auch ein leichteres Ziel.
Der Rücken verbietet sich jedem, der sich später auf Notwehr berufen will. Wenn derjenige allerdings schon den Rücken zugewandt hat, empfiehlt sich vor allem ein Schuss in die Luft - denn dann rennt er noch schneller.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 14:12
@Carietta


Dann werden meine erbsen so groß wie steinen sein ;)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 14:41
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 08.09.2015:deshalb, keine Waffen in Privathand, schon gar nicht griff- und schussbereit
Für Sportschützen und wahrscheinlich für alle privaten Waffenbesitzer lautet die Regel, dass Schusswaffen und Munition getrennt und sicher aufbewahrt werden müssen.

Heisst: Nicht im gleichen Safe, wenn, dann muss der Safe noch einen separaten Munitionssafe enthalten.
Und geladen und entsichert dürfen Pistolen und Gewehre natürlich auch nicht aufbewahrt werden.
Ausnahmen sind möglicherweise, das weiss ich nicht, spezielle Gefährdungslagen, wo eine Person ständig damit rechnen muss, angegriffen zu werden, die dürfen ihre Waffen gleich bereithalten, haben dann aber auch Sondergenehmigungen.

Einfach die geladene Pistole auf dem Schrank liegen haben oder auf dem Schreibtisch, das ist generell eher verboten.


Nur sind halt Rechtslagen und Realitäten manchmal schwierig zu vereinen. Du darfst dich selbst mit illegalen Waffen angemessen verteidigen.
Bedroht jemand dein Leben und du hast einen illegalen Revolver, dann kann die Notwehrsituation den Einsatz rechtfertigen. Jedoch gibt es wahrscheinlich Ärger wegen illegalen Waffenbesitzes.


Je nach Aufbewahrung ist die Frage, wie lange es braucht, die Waffe flott zu machen in einer Notwehrsituation.
Mir sind Fälle bekannt, da liegen Pistole und Revolver im Keller und der Munitionstresor ist unter`m Dach, man muss also weitere Wege gehen.
Aber es gibt auch Safes, wie gesagt, die haben einen internen, separaten Munitionssafe, dann kann man Munition und Pistole am gleichen Ort lagern.

In jedem Fall muss es nicht ewig dauern, bis man bereit ist. Schon gar nicht, wenn man geübt ist im Laden der Waffe, als (erfahrener) Sportschütze, Jäger, Polizist oder Soldat hat man sowas schon buchstäblich hunderte Male gemacht, die Handgriffe.
Du bemerkst, wie jemand versucht, in dein Haus einzubrechen, in 2 oder 3 Minuten kannst du den Revolver oder die Pistole in der Hand haben, bereit zur Verteidigung. Auch bei korrekter Lagerung.


Grundsätzlich vertrete ich die Haltung:

Du willst nicht bei einem Einbruch erschossen werden? Dann brech nicht ein!
Man sollte festhalten, dass der EINBRECHER zunächst mal im Unrecht ist, nicht der VERTEIDIGER!
Über die angemessene Art der Verteidigung kann man immer diskutieren, aber grundsätzlich sehe ich die ganz klare Berechtigung, sich zu wehren bei unberechtigten Angriffen.

Was weiss ich denn, wer da versucht, bei mir einzubrechen? Vielleicht ist die Person mehrfach vorbestraft wegen Gewaltkriminalität? Und ich muss fürchten, dass die mich und meine Familie bedrohen und verletzen und ausrauben wird?
Viele sagen ja:,,Es sind doch nur Sachen, die sind nicht so viel wert, wie körperliche Unversehrtheit/Menschenleben...".
Einerseits richtig, andererseits mag ich diese ,,der Klügere gibt nach"-Logik als absolute Forderung nicht.

Wenn der Klügere immer nachgibt, gewinnen irgendwann die Dummen und Brutalen.

Einbrüche, das sind immer Stresssituationen, wo man nicht nur hochmoralisches, stets richtiges Verhalten des Opfers erwarten kann.
Psychologisch gesehen haben Einbrüche fatale Wirkungen auf die Opfer, man fühlt sich in seinem innersten Refugium getroffen, dort, wo man eigentlich sicher sein sollte. Richtige Wohnungen, ob Haus oder nur Wohnung, sind mehr, als nur Orte zum Pennen.

Für das Opfer wird die Situation, wenn sie nicht gerade offensichtlich harmlos ist, meistens sein:,,Wer ist das? Was macht der da? Ist der bewaffnet? Kann und will er mich verletzen, eventuell töten?"

Raubmorde sind keine Märchengeschichten.

Niemand muss sich wehrlos ausrauben lassen, das Fehlverhalten liegt immer zuerst beim Einbrecher.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 14:45
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Niemand muss sich wehrlos ausrauben lassen, das Fehlverhalten liegt immer zuerst beim Einbrecher.
Das ist die laufende Rechtsprechung bei der Auslegung des Notwehr-Paragraphen.
Da muss man nicht drüber diskutieren.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 14:52
@threefish

Sollte eigentlich so sein.

Es entsteht aber immer wieder der Eindruck, dass sich Verteidiger oder Opfer dafür rechtfertigen müssen, wenn sie den Angreifer verletzen.

Von wegen:,,Der Einbrecher hatte bestimmt gute Gründe...und man muss ihm doch nicht gleich den Basi überziehen...vielleicht wäre er einfach wieder weggegangen...".
Es wird von den Opfern zu viel Zurückhaltung verlangt, ohne richtig zu bedenken, dass sie sich in einer Extremsituation befinden und SIE die Opfer sind, nicht der Einbrecher.


Ich spreche mich eindeutig gegen exzessive Gewalt aus, das ist völlig klar. Total ausrasten sollte man nicht.

Es ist aber wichtig, im Blick zu behalten, wer zuerst das Unrecht begangen hat.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 14:57
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Es entsteht aber immer wieder der Eindruck, dass sich Verteidiger oder Opfer dafür rechtfertigen müssen, wenn sie den Angreifer verletzen.
Was schlicht daher kommt das Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit anderer Personen
grundsätzlich verboten sind. Somit muss jemand der auf "Notwehr" als Ausnahmesituation
geltend macht plausible Gründe dafür vorlegen. Ist besser als wenn jeder jedem einen Knüppel
über den Schädel ziehen dürfte ausser am Freitag den 13. bei Vollmond...


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:03
dumm gelaufen und eine übertriebene handlung.
juristisch handelt es sich um eine überschreitung der notwehr (§ 33 stgb)
einfach erklärt, wer mit kanonen auf spatzen schießt macht sich strafbar!


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:06
@felluca
Zitat von fellucafelluca schrieb:juristisch handelt es sich um eine überschreitung der notwehr (§ 33 stgb)
Imho eher gar keine Notwehr:
Im Gesetzestext steht etwas von einem "gegenwärtigem" Angriff.
Da die mutmasslichen Einbrecher am Türmen waren dürfte ein Richter
den Angriff nicht mehr als "gegenwärtig" betrachten.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:21
@threefish

In den ersten Berichten hies es ja, dass die Einbrecher praktisch dabei waren, die Tür aufzubrechen und den Eindruck erweckten, bewaffnet zu sein.

Da hat sich die Situation im Laufe der Ermittlungen anscheinend ziemlich verändert. Was mal wieder beweist, dass man vorsichtig mit voreiligen Schlüssen sein sollte. Und es ist mal wieder ein klarer Beweis dafür, warum Lynchjustiz und anderer Kurzschlusskram eine schlechte Idee sind.

Oft stellen sich auf den ersten Blick Situationen anders da, als sie wirklich waren.

Mittlerweile muss man Notwehr scheinbar anzweifeln und eher eine Überreaktion annehmen.

Wäre in jedem Fall besser gewesen, die Einbrecher wären gar nicht erst auf Tour gegangen. Der erschossene, junge Mann soll ja, wenn ich mich richtig erinnere, quasi extra dafür aus dem Ausland angereist sein, das kann man nicht mehr so richtig unter ,,Dumme-Jungen-Streich" einordnen.


Interessant ist auch die Frage: Was ist eigentlich, wenn ich auf meinem umzäunten Grundstück einen großen Hund frei rumlaufen lasse und der einen Einbrecher verletzt oder totbeisst, während ich nicht da bin?
Gibt das dann auch Ärger? Muss man den Hund einschläfern lassen? Gibt es die Pflicht, eine Info ans Tor zu hängen, dass ein Hund das Grundstück bewacht?

Oder wird dann gesagt:,,Der Einbrecher ist selbst schuld"?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.12.2015 um 15:28
@Kc

Denke mal im Zweifel muss der Halter des Hundes zievielrechtlich haften. Also Schmerzensgeld und sowas.

Kommt dann wohl vor Gericht darauf an ob ein Schild am Tor mit ausreichender Warung und dem verbot das Grundstück zu betreten ausreichend ist.

Hab nur das hier gefunden, ist aber von schon älter.
Nach dem Urteil des LG Memmingen AZ: 1 S 2081/93, Wortlaut:

Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen verletzt hat.

Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, daß derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muß sich im Falle einer Hundebißverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt.​
http://www.juraforum.de/forum/t/haftungsfragen-bei-freilaufender-wachhund-auf-eigenem-grundstueck.110432/


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