Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
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Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 09:48Es kann gut sein das für den Schützen in diesem Fall das
Motto gilt :"Alles was Sie aussagen kann gegen sie verwertet werden"
Er sich also selber mit reingeritten hat.
Also wenn die geschilderte bedrohliche Situation absolut nicht mit dem
Ergebnis der Spurensicherung in Einklang gebracht werden kann.
Dann werden die Ermittlungsbehörden von einer Schutzbehauptung ausgehen
was für den Betroffenen nichts Gutes bedeutet....
Motto gilt :"Alles was Sie aussagen kann gegen sie verwertet werden"
Er sich also selber mit reingeritten hat.
Also wenn die geschilderte bedrohliche Situation absolut nicht mit dem
Ergebnis der Spurensicherung in Einklang gebracht werden kann.
Dann werden die Ermittlungsbehörden von einer Schutzbehauptung ausgehen
was für den Betroffenen nichts Gutes bedeutet....
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 09:49Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 09:54Hawkster schrieb:Dann war er nicht nur dumm, sondern anwaltlich auch noch beschixxen beraten...Das kommt gar nicht so selten vor das am Anfang fröhlich bei der Polizei
Aussagen gemacht werden die man hinterher bereut...
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 09:55threefish schrieb:Das kommt gar nicht so selten vor das am Anfang fröhlich bei der PolizeiDeswegen sollte man schon in der Schule lernen: Keine Angaben zur Sache, bei der Polizei und bei Vorladungen nie alleine hingehen :)
Aussagen gemacht werden die man hinterher bereut...
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 10:51@Tussinelda
Da werden Bedrohungen innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde eingeschätzt...das gilt auch für die Einbrecher, die jetzt das Bedrohungspotential des Vaters einschätzen und abwägen, ob sie sich auf einen Schußwechsel* einlassen würden. Da steht der Hauseigentümer unweigerlich unter dem Druck möglichst schnell und effektiv jeden Kampfwillen zu brechen, da er dieser Bedrohung sonst im schlimmsten Szenario (Schußwechsel in Unterzahl) unterlegen wäre.
Schußwechsel*= Der Vater glaubt Waffen bei den Einbrechern gesehen zu haben und muß im Sinne seiner Familie davon ausgehen, daß sie theoretisch bereit sein könnten (zurück) zu schießen. Alkohol/Drogen könnten außerdem möglicherweise die Risikoeinschätzung und -bereitschaft der Einbrecher beeinflussen.
Nicht in die Luft - sondern auf die Einbrecher selbst zu schießen entspringt nicht dem Irrglauben alle mit einem Schuß kampfunfähig machen zu können...sondern dem simplen Ziel eine möglichst hohe Bedrohung aufzubauen um die Einbrecher mit maximaler Wahrscheinlichkeit in die Flucht zu schlagen.
Tussinelda schrieb:nein, ich denke nicht, dass man absolute Selbstbeherrschung hat, aber wenn hier davon ausgegangen wird, dass dieser Schuss das einzige Mittel war, dann soll man mir bitte mal erklären WARUM, da es sich ja um mehrere Täter handelte, die EINEM Menschen, der die Tür öffnete, gegenüber stehen....also ist es rein theoretisch entweder kein ausreichendes Mittel, da man nicht alle gleichzeitig erschiessen kann oder aber, da man nicht davon ausgehen kann, dass man alle gleichzeitig erschiessen kann, hofft man, dass ein Schuss reicht....wenn man dies hofft, dann hätte es auch ein Warnschuss getan oder aber ein Schuss in andere Körperregionen......Das Abschreckungspotential eines Warnschusses in die Luft ist viel geringer als ein Schuß, der einen deiner Komplizen trifft...die Wahrscheinlichkeit, daß die Eindringlinge flüchten ist also DEUTLICH höher, wenn nicht in den Himmel - sondern auf sie geschossen wird. Denn ein Treffer unterstreicht mit vollendeter Wirksamkeit die Drohung, daß man auch bereit ist mit dieser Waffe jemanden zu verletzen...was eben garnicht so selbstverständlich ist. Oder würde es dir LEICHT fallen auf einen anderen Menschen zu schießen - selbst wenn der gerade selbst eine Waffe auf dich richtet?!
Da werden Bedrohungen innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde eingeschätzt...das gilt auch für die Einbrecher, die jetzt das Bedrohungspotential des Vaters einschätzen und abwägen, ob sie sich auf einen Schußwechsel* einlassen würden. Da steht der Hauseigentümer unweigerlich unter dem Druck möglichst schnell und effektiv jeden Kampfwillen zu brechen, da er dieser Bedrohung sonst im schlimmsten Szenario (Schußwechsel in Unterzahl) unterlegen wäre.
Schußwechsel*= Der Vater glaubt Waffen bei den Einbrechern gesehen zu haben und muß im Sinne seiner Familie davon ausgehen, daß sie theoretisch bereit sein könnten (zurück) zu schießen. Alkohol/Drogen könnten außerdem möglicherweise die Risikoeinschätzung und -bereitschaft der Einbrecher beeinflussen.
Nicht in die Luft - sondern auf die Einbrecher selbst zu schießen entspringt nicht dem Irrglauben alle mit einem Schuß kampfunfähig machen zu können...sondern dem simplen Ziel eine möglichst hohe Bedrohung aufzubauen um die Einbrecher mit maximaler Wahrscheinlichkeit in die Flucht zu schlagen.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 10:55Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 13:41@kakaobart
Hinzu kommt, dass es sowohl täuschend echt aussehende Spielzeug- und Dekowaffen (sogennante Anscheinswaffen) gibt, als auch Schreckschuss- und Gaspistolen. Bei einem Warnschuss könnten die Täter daher immer noch glauben, ihr Gegenüber habe keine scharfe Waffe in der Hand.
Hinzu kommt, dass es sowohl täuschend echt aussehende Spielzeug- und Dekowaffen (sogennante Anscheinswaffen) gibt, als auch Schreckschuss- und Gaspistolen. Bei einem Warnschuss könnten die Täter daher immer noch glauben, ihr Gegenüber habe keine scharfe Waffe in der Hand.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 13:52@Egi
Der Notwehrparagraph ist eben kein Freifahrschein zum Menschen abknallen.
Deswegen schauen die Strafermittlungsbehörden aus gutem Grund etwas
genauer hin wenn jemand in Anspruch nimmt aus Notwehr jemanden erschossen
zu haben.
Egi schrieb:Hinzu kommt, dass es sowohl täuschend echt aussehende Spielzeug- und Dekowaffen (sogennante Anscheinswaffen) gibt, als auch Schreckschuss- und Gaspistolen. Bei einem Warnschuss könnten die Täter daher immer noch glauben, ihr Gegenüber habe keine scharfe Waffe in der Hand.Hilft aber alles nix:
Der Notwehrparagraph ist eben kein Freifahrschein zum Menschen abknallen.
Deswegen schauen die Strafermittlungsbehörden aus gutem Grund etwas
genauer hin wenn jemand in Anspruch nimmt aus Notwehr jemanden erschossen
zu haben.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 13:58threefish schrieb:Der Notwehrparagraph ist eben kein Freifahrschein zum Menschen abknallen.Das ist ja auch vollkommen in Ordnung.
Deswegen schauen die Strafermittlungsbehörden aus gutem Grund etwas
genauer hin wenn jemand in Anspruch nimmt aus Notwehr jemanden erschossen
zu haben
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 13:59@kakaobart
Thx für den Beitrag :) Unter anderem hgabe ich dieses Unterzahlverhältnis gemeint. Die Bedrohung war noch vor dem Haus, was gemessen dem Risiko wenn die schon im Haus sind, einfach marginal ist.
Punkt 2 in Sachen "Kein Risiko." ist, er
@Assassine
Bei mir hast kritisiert das ich behauptungen aufstelle, doch selbst stellst die auf "Was wäre wenn zurückgeschossen wurde".
Tja dann ist alles rundherum alarmiert, er verschanzt sich im Haus und er hat angemessene Notwehr geleistet. Der Einbrecher hatte auch eine Schusswaffe, also kann nicht von übertrieben ausgegangen werden.
Wir CH´ler haben bissel ne andere Rechtssprechung bzw. Auslegung als es in DE der Fall ist. Bei uns kommen solche aktiven, sprich Täter, in Sondersettings und geniessen besonderen Schutz.
Wen es interessiert, der "Fall Carlos", ist einer der bekanntesten bei uns.
Kurze übersicht, er ist ständig in Konflikt mit dem Gesetz und sticht jemanden von hinten lebensbedrohlich mit mehreren Stichen nieder. Das Opfer bekam 5´000 CHF Schmerzensgeld und Carlos, nunja....der bekam eine moderne 4,5 Zimmer Wohnung im teuren Zürich, 24H Betreuung, Kickbox-Unterricht,etc., für ca 30´000 CHF pro Monat.
Ich bin einfach kein Fan von übertriebenem Täterschutz und verhätschelung. Dem Mörder deines Kindes, durch deine Steuern, noch ein schönes Leben ermöglichen ist einfach....(sucht selber ein Wort dafür, ich hab keins auf Lager ^^)
Thx für den Beitrag :) Unter anderem hgabe ich dieses Unterzahlverhältnis gemeint. Die Bedrohung war noch vor dem Haus, was gemessen dem Risiko wenn die schon im Haus sind, einfach marginal ist.
Punkt 2 in Sachen "Kein Risiko." ist, er
@Assassine
Bei mir hast kritisiert das ich behauptungen aufstelle, doch selbst stellst die auf "Was wäre wenn zurückgeschossen wurde".
Tja dann ist alles rundherum alarmiert, er verschanzt sich im Haus und er hat angemessene Notwehr geleistet. Der Einbrecher hatte auch eine Schusswaffe, also kann nicht von übertrieben ausgegangen werden.
Wir CH´ler haben bissel ne andere Rechtssprechung bzw. Auslegung als es in DE der Fall ist. Bei uns kommen solche aktiven, sprich Täter, in Sondersettings und geniessen besonderen Schutz.
Wen es interessiert, der "Fall Carlos", ist einer der bekanntesten bei uns.
Kurze übersicht, er ist ständig in Konflikt mit dem Gesetz und sticht jemanden von hinten lebensbedrohlich mit mehreren Stichen nieder. Das Opfer bekam 5´000 CHF Schmerzensgeld und Carlos, nunja....der bekam eine moderne 4,5 Zimmer Wohnung im teuren Zürich, 24H Betreuung, Kickbox-Unterricht,etc., für ca 30´000 CHF pro Monat.
Ich bin einfach kein Fan von übertriebenem Täterschutz und verhätschelung. Dem Mörder deines Kindes, durch deine Steuern, noch ein schönes Leben ermöglichen ist einfach....(sucht selber ein Wort dafür, ich hab keins auf Lager ^^)
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01.07.2015 um 14:01Wir werden ja sehen, zu welchem Ergebnis ggf. ein Gericht kommt. Die Komplizen des Einbrechers sind als Zeugen natürlich höchst unglaubwürdig. Sie müssten ja selbst mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie zugeben, beim Einbruch bzw. Überfall eine illegale Waffe mitgeführt zu haben.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 14:04@Pat32
Weil Du den "Fall Carlos" erwähnst... dazu gibt es eine Aufschlüsselung der Kosten:
Weil Du den "Fall Carlos" erwähnst... dazu gibt es eine Aufschlüsselung der Kosten:
Auf Druck der Öffentlichkeit schlüsselte der Zürcher Justizdirektor Martin Graf die Kosten wie folgt auf:[3]Quelle: Wikipedia: Fall «Carlos»#Verlauf
1'930 Franken für eine Vierzimmer-Wohnung in Reinach BL
5'300 Franken für das Muay-Thai-Training
11'100 Franken für die Betreuungskosten
1'800 Franken für einen Privatlehrer
1'000 für die Elternarbeit
640 Franken Taschengeld
500 Franken für die Freizeit und das Wochenende
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 14:05@Egi
Es kommt viel auf das Auftreten vor Gericht und die Konsistenz der Aussagen
mit den Ergebnissen der Spurensicherung an.
Deren Aussagen können durchaus den Schützen hinter Gittern bringen.
Egi schrieb:Wir werden ja sehen, zu welchem Ergebnis ggf. ein Gericht kommt. Die Komplizen des Einbrechers sind als Zeugen natürlich höchst unglaubwürdig.Es ist ein Irrtum zu glauben deren Aussagen seien grundsätzlich unglaubwürdig.
Es kommt viel auf das Auftreten vor Gericht und die Konsistenz der Aussagen
mit den Ergebnissen der Spurensicherung an.
Deren Aussagen können durchaus den Schützen hinter Gittern bringen.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 14:26@Hawkster
Super Link ;) eben ob 29´200 oder ca 30´000 CHF pro Monat macht den Kohl auch nicht fett. In der kleinen Aufstellung fehlen ein paar Angaben. Wenn ich mich nicht verrechnet habe sind 6930 CHF nicht aufgeführt.
Erst war er in Zürich und wurde dann verlegt. Habe auch nicht alles verfolgt. Weiss nur das man ihn paarmal verlegt hat weil es zu seinem Schutz dient.
Gibt auch solche die man auf Schiffe verfrachtet hat, 156´000 CHF für einen 14 jährigen und seine Segeltour.
Zurück zum Topic ^^
Ist rechtlich sicher nicht ganz einfach zu beurteilen. Der Vater hat halt instinktiv gehandelt und seine Famile gegen eine Überzahl beschützt.
Über alles andere kann man zzt nur spekulieren.
Super Link ;) eben ob 29´200 oder ca 30´000 CHF pro Monat macht den Kohl auch nicht fett. In der kleinen Aufstellung fehlen ein paar Angaben. Wenn ich mich nicht verrechnet habe sind 6930 CHF nicht aufgeführt.
Erst war er in Zürich und wurde dann verlegt. Habe auch nicht alles verfolgt. Weiss nur das man ihn paarmal verlegt hat weil es zu seinem Schutz dient.
Gibt auch solche die man auf Schiffe verfrachtet hat, 156´000 CHF für einen 14 jährigen und seine Segeltour.
Zurück zum Topic ^^
Ist rechtlich sicher nicht ganz einfach zu beurteilen. Der Vater hat halt instinktiv gehandelt und seine Famile gegen eine Überzahl beschützt.
Über alles andere kann man zzt nur spekulieren.
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01.07.2015 um 14:32Pat32 schrieb:eben ob 29´200 oder ca 30´000 CHF pro Monat macht den Kohl auch nicht fett.Darum ging es mir auch nicht, ich wollte nur kurz zeigen wofür das Geld verbrannt wurde ;) . Solche Programme gibt es ja in der Form auch nicht mehr in CH und "Carlos" ist wieder draussen. ;)
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 14:49@Hawkster
Doch die gibt es noch. Solange diese Firma RiesenOggenfuss und die Sozialindustrie gibt wird auch weiterhin Geld in Massen verbraten werden. Ich frage mich halt immer wie man auf solche Zahlen und Settings kommt. z.B. 5´300 CHF pro Monat fürs Kickboxtraining.
Für Oma und Opa ist dann nixmehr da. Aber eben, fertig mit Offtopic, sonst muss der Titel noch geändert werden :D
Doch die gibt es noch. Solange diese Firma RiesenOggenfuss und die Sozialindustrie gibt wird auch weiterhin Geld in Massen verbraten werden. Ich frage mich halt immer wie man auf solche Zahlen und Settings kommt. z.B. 5´300 CHF pro Monat fürs Kickboxtraining.
Für Oma und Opa ist dann nixmehr da. Aber eben, fertig mit Offtopic, sonst muss der Titel noch geändert werden :D
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17.08.2015 um 12:27Scheinbar gibt es immer noch nichts neues und der arme Kerl sitzt immer noch in U - Haft.
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17.08.2015 um 13:07Vidar300 schrieb:Scheinbar gibt es immer noch nichts neues und der arme Kerl sitzt immer noch in U - Haft.Nein ,er ist auf freien Fuß: